Übertragungsnetzbetreiber

Das deutsche Stromnetz – stabil und zuverlässig

Auf unterschiedlichen Spannungsebenen gelangt der Strom über Stromleitungen von den Kraftwerken zu den Kunden. Die Übertragungsnetze sind dabei die „Stromautobahnen“ der Republik: Sie transportieren auf der Höchstspannungsebene mit 220 und 380 Kilovolt große Strommengen von den Kraftwerken über weite Strecken zu den Verteilungsnetzen in den Regionen. Darüber hinaus verbinden die Übertragungsnetze das deutsche Stromnetz mit denen der Nachbarländer und ermöglichen so den länderübergreifenden Energie-austausch in Europa. Das deutsche Stromnetz insgesamt hat über alle Spannungsebenen eine Länge von fast 1,6 Millionen Kilometern und versorgt täglich fast 45 Millionen Kunden mit elektrischer Energie.

Verantwortlich für die überregionale Versorgung und Übertragung im Höchstspannungsbereich sind in Deutschland die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT TSO und TransnetBW. Gemeinsam machen sie das deutsche Stromnetz zu einem der stabilsten und zuverlässigsten weltweit.

Das Übertragungsnetz in Deutschland ist in vier historisch gewachsene Regionen, sogenannte Regelzonen, unterteilt. Die ÜNB sind verantwortlich für die Höchstspannungsnetze in ihren Gebieten. 50Hertz betreibt das Höchstspannungsnetz im Norden und Osten Deutschlands. Das Netzgebiet von Amprion liegt schwerpunkt-mäßig im Westen und Südwesten. TransnetBW verantwortet den größten Teil des Höchstspannungsnetzes Baden-Württembergs. Das Netz der TenneT durchzieht ganz Deutschland und reicht von der Grenze Dänemarks im Norden bis zu den Alpen im Süden.

Insgesamt hat das Übertragungsnetz eine Länge von mehr als  35.000 km und sorgt dafür, dass allen 82 Millionen Einwohnern Deutschlands rund um die Uhr und ihrem individuellen Bedarf entsprechend Strom zur Verfügung steht. Die rund 3.150 Mitarbeiter der deutschen ÜNB gewährleisten mit ihrer technischen Fachkompetenz die zuverlässige Versorgung, entwickeln die Übertragungsnetze weiter und machen sie fit für die Zukunft.

 

Die Übertragungsnetzbetreiber – Verantwortung für Systemstabilität und Modernisierung

Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen gesellschaftlichen Auftrag. Er ist in § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verankert und lautet, ein „sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen.“

Die ÜNB sind damit verantwortlich für die Sicherheit und Stabilität des deutschen Energieversorgungs-systems. Das heißt, sie müssen den überregionalen Stromaustausch über ihre Leitungen störungsfrei gewährleisten und dafür sorgen, dass sich Erzeugung und Verbrauch zu jeder Zeit im Gleichgewicht befinden. Insbesondere angesichts der im Jahre 2011 beschlossenen Energiewende stehen die Höchstspannungsnetze vor großen Herausforderungen, denn die Energiewende verändert die Energieinfrastruktur nachhaltig. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung wachsen auch die Anforderungen an die Höchstspannungsnetze. So übersteigt schon heute der Strom aus Windenergieanlagen die Netzkapazitäten in einigen Regionen Deutschlands. Die deutsche Energieinfrastruktur mit zeitgemäßen, effizienten und umweltschonenden Übertragungstechnologien zukunftsfähig zu machen, wird daher in den nächsten Jahrzehnten die zentrale Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber sein.

 

Die Netzentwicklungspläne – Fahrpläne für die Zukunft

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags vom August 2011 haben die Übertragungsnetzbetreiber den Auftrag, jährlich einen Plan für den Ausbau der Übertragungsnetze zu erarbeiten um den sich verändernden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Ergebnis dieser Arbeit ist der Netzentwicklungsplan (NEP). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz, insbesondere § 12 EnWG. Der NEP soll alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die in den jeweils nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Am Entwicklungsprozess des NEP sind viele Partner aus allen gesellschaftlichen Bereichen beteiligt.

 

Offshore-Netzentwicklungsplan

Mit der Einfügung der §§ 17a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle) werden die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, auf der Grundlage des Szenariorahmens jährlich einen gemeinsamen Offshore-Netzentwicklungsplan zu erstellen, der die notwendigen Maßnahmen für einen effizienten, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschluss von Offshore-Anlagen einschließlich eines Zeitplans für die Umsetzung enthält. Die ÜNB legen den O-NEP zum 3. März 2013 erstmalig vor.