Die Konsultationen

Die Konsultationen – Beteiligung der Öffentlichkeit

Bei der Erstellung des Netzentwicklungsplanes und des Offshore-Netzentwicklungsplanes ist die Öffentlichkeit frühzeitig mit einbezogen. Dabei sollen interessierte Gruppen zum Einen ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge zwischen den energiepolitischen Zielen und ihren Auswirkungen auf die Energieinfrastruktur entwickeln können. Zum Anderen trägt externes Fachwissen zum Beispiel von Fachverbänden oder wissenschaftlichen Institutionen wesentlich dazu bei, die Qualität des Netzentwicklungsplanes zu verbessern. Letztlich sollen durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit auch mehr Verständnis und Akzeptanz für den Ausbau des Übertragungsnetzes erreicht werden. Das wichtigste Instrument der aktiven Beteiligung ist die Konsultation.

Die Erstellung des NEP und des O-NEP wird durch drei Konsultationsverfahren begleitet. Konsultation bedeutet im Wortsinn „befragen“, „um Rat fragen“. Dies bedeutet konkret, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit konsultieren, das heißt, sie um Rat fragen.

Die Konsultationsverfahren im Detail

Das erste Konsultationsverfahren bezieht sich auf den Szenariorahmen und wird von der Bundesnetzagentur durchgeführt, die begleitend zu Workshops lädt. Die Ergebnisse aus Konsultationsverfahren und Workshop fließen in die Genehmigung des Szenariorahmens durch die Bundesnetzagentur ein. Auf der Grundlage des genehmigten Szenariorahmens erstellen die ÜNB einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan und zum Offshore-Netzentwicklungsplan. Gemeinsam mit dessen öffentlicher Vorstellung, die laut Gesetz jährlich am 3.März vorgegeben ist, startet die Konsultationsphase, während der alle Interessensträger die Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Äußerung haben. Die Stellungnahmen können während der sechs- bis achtwöchigen Konsultationsphase auf dieser Website, per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Parallel beginnt die Bundesnetzagentur mit der Prüfung des NEP- und O-NEP-Entwurfs.

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens werden alle Stellungnahmen transparent online veröffentlicht und durch die ÜNB ausgewertet.Der erste NEP- und O-NEP-Entwurf wird entsprechend überprüft und verändert. Über die Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse wird eine zusammenfassende Erklärung in den Bericht integriert. Anschließend werden dies überarbeiteten zweiten NEP- und O-NEP-Entwürfe an die BNetzA übergeben und auf dieser Website veröffentlicht.

Innerhalb ihres Prüfungsverfahrens kann die Bundesnetzagentur eine neuerliche Überarbeitung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans von den ÜNB einfordern. Zeitgleich wird eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der BNetzA durchgeführt, die die grundsätzliche Beeinflussung der Umwelt durch die im NEP identifizierten Netzausbaumaßnahmen bewertet und deren Dokumentation und Ergebnisse in einem Umweltbericht veröffentlicht werden. Nach Abschluss der Prüfung werden die Dokumente, Netzentwicklungsplan, Umweltbericht sowie Offshore-Netzentwicklungsplan, erneut durch die BNetzA zur Konsultation gestellt. Die Öffentlichkeit erhält auch hier die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen Stellung zu beziehen.