Das Geld für die neuen Netze beschaffen sich die Netzbetreiber teils über Eigenkapital und teils am internationalen Finanzmarkt. Nach Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen werden die entstandenen Kosten auf die Netzentgelte umgelegt. Somit tragen alle Stromkunden einen Anteil an der Erneuerung des Netzes.
Die genauen Kosten lassen sich bisher nur grob schätzen. Die eigentliche Summe hängt im Wesentlichen von den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans und den Entwicklungen am internationalen Finanzmarkt ab.
Die Energieversorger im Sinne von Energieerzeugern spielen eine wichtige Rolle beim Netzausbau. Es gibt gesetzliche Regelungen zum Netzanschluss von Kraftwerken, die für die Netzbetreiber bindend sind. Insofern sind die Planungen zum Neu- und Rückbau von Kraftwerken – vom Wind- oder Solarpark bis zum konventionellen Kraftwerk – ein wichtiger Teil der Netzplanung. Wo die einzelnen Erzeugungsanlagen entstehen, ist dabei allein Entscheidung der Energieversorger.
Die Übertragungsnetze in Deutschland sind Teil des Anlagenbestandes der jeweiligen Netzbetreiber. Sie gehören also den Übertragungsnetzbetreibern selbst.
Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein Element des Strommarktes und hat daher keine Auswirkungen auf das Netz. Für die Netzplanung ist nur relevant, welche Strommengen an welchen Standorten vom Netz übertragen werden müssen.
Der Netzausbau der Übertragungsnetze in Deutschland und die dafür notwendigen Kosten werden durch die Bundesnetzagentur reguliert. Sie sorgt dafür, dass die Netzbetreiber ihren gesellschaftlichen Auftrag, eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, wahrnehmen. Dieser Auftrag steht grundsätzlich vor allen finanziellen Aspekten.
Die Geschäftszahlen werden von den vier Übertragungsnetzbetreibern in regelmäßigen Abständen zum Beispiel im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlicht.