Die §§ 12a-d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regeln die Erstellung eines gemeinsamen deutschen Netzentwicklungsplans (NEP) durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Der NEP wird von allen vier deutschen ÜNB gemeinsam erstellt und wurde erstmalig zum 3. Juni 2012 der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständiger Regulierungsbehörde vorgelegt. Ab dem Jahr 2013 wird der NEP der BNetzA jeweils zum 3. März übergeben. Er enthält alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Mit dem NEP wird seit dem Jahr 2013 auch der Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) vorgelegt, der die notwendigen Maßnahmen für einen effizienten, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschluss von Offshore-Anlagen einschließlich eines Zeitplans für die Umsetzung enthält. Dazu sind die Übertragungsnetzbetreiber seit der Einfügung von §§ 17a ff. im Rahmen der ersten EnWG-Novelle verpflichtet.
Die ÜNB veröffentlichen den jeweils ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans auf www.netzentwicklungsplan.de. Im Rahmen eines Konsultationsprozesses hat die Öffentlichkeit, einschließlich tatsächlicher oder potenzieller Netznutzer, den nachgelagerten Netzbetreibern sowie den Trägern öffentlicher Belange und den Energieaufsichtsbehörden der Länder Gelegenheit zur Äußerung. Zwischen dem 02.03. und 14.04.2013 können Stellungnahmen zum NEP und O-NEP über die Website http://www.netzentwicklungsplan.de/content/konsultation-2013, postalisch an Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 05 72, 10565 Berlin oder per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de eingebracht werden. Zur weiteren Verarbeitung wird mit Aufnahme jeder Stellungnahme ein Datensatz kreiert. Dieser bedarf das vorherige Anlegen eines Benutzerkontos. Um die abgegebenen Stellungnahmen sinnvoll zuordnen und organisieren zu können, werden bei der Nutzer-Registrierung personenbezogene Daten abgefragt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den zweiten Entwurf des NEP und des O-NEP ein. Eine zusammenfassende Erklärung gibt Auskunft darüber wie die Ergebnisse der Konsultation im Netzentwicklungsplan berücksichtigt wurden.
Die ÜNB haben in ihren Leitsätzen die Transparenz zu einer bindenden Norm für ihren Auftrag, die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur für ganz Deutschland, erklärt. Dieses Gebot steht auch hinsichtlich der Konsultation an erster Stelle. Deswegen werden die ÜNB alle bei ihnen eingegangenen, sachlichen Stellungnahmen nach Abschluss der Konsultation online veröffentlichen.
Dies geschieht nur mit vorheriger ausdrücklicher Einverständniserklärung der Konsultationsteilnehmer. Diese können ihre Zustimmung entweder durch das Akzeptieren der Veröffentlichung in der Eingabemaske auf der Website oder, im Falle einer Teilnahme auf dem Postweg oder per E-Mail, durch eine schriftliche Erklärung geben. Dazu fügen Sie bitte Ihrer Stellungnahme ausdrücklich bei, ob Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
Von natürlichen Personen werden lediglich der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens, jedoch keine Kontaktdaten, veröffentlicht.
Sollte ein Konsultationsteilnehmer Teile der Stellungnahme vertraulich behandeln lassen wollen, muss dies durch einen schriftlichen Hinweis deutlich gemacht werden. In Teilen vertrauliche Dokumente können auch geschwärzt eingereicht werden. Als vertraulich gekennzeichnete oder geschwärzte Passagen werden unkenntlich veröffentlicht.