14.04.2013 - 13:24 | Thorsten E. | NEP

Seite 224: Maßnahme D09 + D16 = Korridor D: HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt –
Bayern / Neubau Korridor Lauchstädt – Meitingen:
Trassenverlauf um Winkelhaid/Penzenhofen herum und keinesfalls ÜBER
Winkelhaider/Penzenhofener Wohnbebauung

Begründung:
1. Die geplanten Maßnahmen gefährden die Gesundheit …
… der Wohnbevölkerung im Nahbereich und bis zu 400 m links und rechts der
jetzigen Leitungstrasse
... der Kinder in den öffentlichen Einrichtungen
Grundschule Penzenhofen (Penzenhofener Straße)
Kindergarten Horizont (Brunnleithenweg)
Evangelisch Integrativer Kindergarten (Brunnleithenweg)
… der Sportler auf den Tennis- und Sportplätzen (Heidestrasse)

2. Die Masten der jetzigen Trasse stammen aus dem Jahr 1949 und haben ihre
technische Nutzungsdauer in absehbarer Zeit erreicht und müssen sowohl bei
Beibehaltung der 220 kV-Trasse als auch bei Aufrüstung auf 380 kV ausgetauscht
werden.
Die anstehenden Neuinvestitionen müssen deshalb sinnvoller Weise in eine für die
nächsten Jahrzehnte tragfähige Trassenführung außerhalb von Wohnbebauung erfolgen,
die den Gesundheitsrisiken der Winkelhaider/Penzenhofener Bürger Rechnung trägt.