13.03.2013 - 17:28 | Dirk M. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die Auskunft, warum in der Entwurfsfassung des NEP Teil 1 explizit die räumlichen Planungsmöglichkeiten von Trassenverläufen ausgeschlossen sind und gleichzeitig hier in lokalen Gesprächen mit dem Netzbetreiber der Trassenverlauf schon als festgeschrieben "verkauft" wird? Nach den weiteren Ausführungen auf der gleichen Seite heißt es doch:"Dies (der Trassenverlauf) erfolgt erst in der nachgelagerten Bundesfachplanung und noch konkreter im Planfeststellungsverfahren." Möglicherweise trägt genau diese Unsicherheit zwischen Beobachtung und Verfahrensbeschreibung zu erheblichen Irritationen bei der betroffenen Bevölkerung bei. Daher würde ich es begrüßen, wenn Sie mir (und damit meinem ganzen Heimatkreis) eine plausible Erklärung geben könnten. Wenn es schon einen konkreten und festgeschriebenen Trassenverlauf gibt, so bitte ich Sie ebenfalls, mir diesen zukommen zu lassen.
Ich betreibe eine Homepage unter der Netzadresse www.offgridzone.eu und werde diese Anfrage als Muster für weitere Eingaben einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk M.