26.03.2013 - 18:25 | Christa V. | NEP

Betreff: P71 - Maßnahme 47 Kiel Göhl

Christa V.
26. März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Erneut wende ich mich in der Sache Projekt 71 Maßnahme 47 Kiel- Göhl an Sie.

Zu meinem allergrößten Erstaunen ist die Trasse Kiel – Göhl wieder in den
Netzentwicklungsplan aufgenommen worden, nachdem im letzten Jahr zunächst
Abstand genommen worden war.

Zunächst meine Bedenken aus ganz persönlicher Sicht:

Wir betreiben in Bredeneek einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb,
dessen Einkommen wegen geringer Flächen hauptsächlich aus Vermietungen von
Wohnungen und einem Pferdeeinstellerbetrieb besteht. Die Lage- einerseits
relativ stadtnah, andererseits direkte Eigentümer eines Teils des
Landschaftsschutzgebietes Schwentinetal begünstigte dies.

Die vorgesehene Trasse für die 380kv Leitung Kiel – Göhl geht mitten durch
unser Landschaftsschutzgebiet, durch den Wald und – soweit erkennbar- unser
Forstgehöft mit 450 qm vermieteter Fläche.

Dieses Anwesen wäre in Zukunft unvermietbar!

Ähnliches gilt für unsere ca. 40 Pferdeboxen. Die Menschen , die hier wohnen
und reiten wollen, suchen ländliche Ruhe und Ausgleich in schönster Natur,
nicht aber das spannungsgeladene Umfeld einer 380 kv Leitung. Alljährlich
veranstalten wir für den RV Preetz ein internationales weit über die Grenzen
Schleswig-Holsteins hinaus bekanntes Vielseitigkeitsturnier, was eine große
Bereicherung für die Region ist. Diese Veranstaltung, die durch Ehrenamt und
Sponsoren regionaler Firmen getragen ist würde unmöglich gemacht.

Das Verfahren, das dazu geführt hat, die Trasse wieder in den
Netzentwicklungplan aufzunehmen, erscheint mir nicht besonders einleuchtend,
ist es doch erst wenige Wochen her, daß Ihre Behörde dies anders
entschieden hatte. Zusätzlich hat inzwischen unser Umwelt ministerium in
einer Bedarfsanalyse festgestellt, daß die Trasse nicht notwendigerweise
gebaut werden muß.

Auch dort scheint inzwischen bekannt zu sein , daß die zu Berechnung und
Rechtfertigung herangezogenen Daten zu hoch angesetzt sind.

Zudem wird es aufgrund einer Veränderung des EEG Gesetzes bis zum Jahr 2022
zu einer noch weiteren Reduzierung der Einspeisemenge kommen.

Nur die Netzbetreiber sind der Überzeugung, daß die bestehende 110 kV
Leitung ausgelastet sei. Dies bedarf der genauen Überprüfung, sind doch
weite Strecken der Leitung nicht einmal doppelt beseilt! Dazu erlaube ich
mir die Bemerkung, daß es schon erstaunlich ist, daß der Netzbetreiber
selbst Bedarfsanalysen erstellt.

All diese Gründe führen zu der Schlussfolgerung, : Das Projekt 71 mit der
Maßnahme 47 Kiel – Göhl ist au dem Netzentwicklungsplan zu entfernen.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

Christa V.