23.04.2014 - 13:51 | Werner K. | NEP

Es ist absurd, dass der spätere Auftragnehmer (Übertragungsnetzbetreiber) den Bedarf für die spätere nicht offene „Ausschreibung“ des Projektes ermittelt. Die Bedarfsermittlung muss von unabhängigen, neutralen Sachverständigen durchgeführt werden. Der Bund Naturschutz muss in diesem Gremium mitreden können. Nur so wird das Ergebnis des NEP vom Großteil der Bevölkerung akzeptiert.