13.12.2015 - 23:03 | Inge W. | NEP

Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.