28.02.2017 - 18:07 | Jutta F. | NEP

Betreff: Einspruch im Rahmen der Konsultation des ersten Entwurfes des NEP Strom 2030

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich folgende Einwände gegen die Planungen für den
Leitungsneubau für die Projekte P44 mod (Schalkau – Redwitz) und P44
(Altenfeld - Grafenrheinfeld):

*1) Mangelhafte Information über das laufende Anhörungsverfahren und die
Möglichkeit der Stellungnahme / Verfahrensfehler*

Schon bei der Erstellung des Netzentwicklungsplanes müssen alle betroffenen
BürgerInnen umfassend über das geplante Vorhaben informiert werden, um
bereits im Vorfeld die Belange des Schutzes von Mensch und Natur
berücksichtigen zu können. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle
potentiellen Konflikte im Verfahren berücksichtigt werden können. Zwar
wurden alle verfügbaren Unterlagen ins Internet eingestellt, die aktive
umfassende Information über das Verfahren und dessen Bedeutung sowie über
die möglichen Auswirkungen ist jedoch nicht im erforderlichen Umfang
erfolgt. Es wäre notwendig gewesen, die von den Korridoren betroffene
Öffentlichkeit über geeignete Maßnahmen zu informieren. Selbst auf die
wenigen öffentlichen Veranstaltungen, wie die Informations- und
Dialogveranstaltung am 14.02.2017 in Berlin, wurde nicht ordnungsgemäß und
rechtzeitig hingewiesen.

Selbst bei aktiver Recherche sind die Unterlagen nicht so aufbereitet, dass
der "Normalbürger" die für ihn wichtigen Informationen finden und auswerten
kann. Bei wohl mehr als 1.000 veröffentlichten Seiten zum aktuellen
Verfahren wäre eine wesentlich bessere Gliederung und Darstellung
erforderlich. Es kann nicht erwartet werden, dass man die Ausschlag
gebenden Passagen in den bereitgestellten Unterlagen finden kann. Hier ist
mehr Transparenz dringend erforderlich.

Diese mangelnde Transparenz war bereits schon beim Neubau der
380-kV-Leitung Abschnitt Landesgrenze Bayern/Thüringen bis Umspannwerk
Redwitz a. d. Rodach sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im
Planfeststellungsverfahren offensichtlich und zu kristieren!


2) Fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit der o. g. Maßnahmen

Bereits heute sind zahlreiche neue Leitungen im Bau bzw. fertig gestellt,
wie die Leitung Altenfeld – Redwitz. Ohne die Fertigstellung dieser Leitung
vor Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld sollte die
Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet sein. Nun wurde dieses
bereits vom Netz genommen, bevor die 380-kV Leitung Altenfeld – Redwitz in
Betrieb gehen konnte. Fakt ist jedoch, dass es trotz der prognostizierten
Engpässe durch die Abschaltung von Atomkraftwerken in Süddeutschland zu
keinen Versorgungsengpässen kam.

Auch die von der Bundesnetzagentur immer wieder beschriebene Überlastung
der bestehenden Netze führte zu keinen nennenswerten Vorfällen in
Süddeutschland. Die Versorgungssicherheit hat also dadurch nicht gelitten.
Es erschließt sich mir nicht, dass nun eine zusätzliche Leitung P44
Schalkau - Grafenrheinfeld bzw. P44 mod Schalkau – Redwitz wiederum mit der
Versorgungssicherheit begründet werden kann, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass bislang noch nicht einmal die bereits installierten
Systeme vollständig in Betrieb sind.

Außerdem wird durch die geplanten Gleichstromtrassen deutlich mehr Strom
von Norden in den Süden geleitet, so dass ein zusätzlicher Ausbau von
380-kV-Netzen nicht erforderlich ist.

3) Ablehnung von Trassen mit Berührung zum Gebiet der Stadt Rödental

Sowohl für die Wechselstromleitung P44 mod als auch die P44 befinden sich
Gebiete der Stadt Rödental im Suchkorridor.

Mit dem Bau der 380-kV Leitung Altenfeld – Redwitz direkt durch das Gebiet
der Stadt Rödental wurden die Schutzgüter Mensch und Natur bereits deutlich
über das zulässige Maß hinaus belastet. Sowohl im Raumordnungsverfahren als
auch im Planfeststellungsverfahren wurden Beeinträchtigungen attestiert,
die nach meiner Auffassung bereits zu einem negativen Ausgang des
Planfeststellungsverfahrens hätten führen müssen.

Jede weitere, auch nur teilweise, zusätzliche Beeinträchtigung der
Schutzgüter Mensch und Natur in Rödental durch neue Leitungsbauvorhaben ist
keinesfalls zulässig und hinnehmbar.

In unzulässiger Weise wären insbesondere folgende Schutzgüter im Einzelnen
betroffen:

- Schutzgut Mensch durch die kumulativen Belastungen durch
gesundheitsgefährdende bzw. stark belästigende Auswirkungen,
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt durch Eingriffe in
FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete,
- Schutzgüter Boden und Landschaft durch weitere massive Eingriffe in die
bereits durch zahlreiche überregionale Infrastrukturmaßnahmen extrem
belastete Landschaft.

Meine Heimatstadt Rödental hat bereits durch den Bau der Autobahn A73
Nürnberg - Suhl, durch die Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung (Thüringer
Strombrücke) und die ICE-Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt gravierende
Einschnitte in die Landschaft und Natur hinnehmen müssen. Ein weiterer
Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild kann nicht mehr akzeptiert
werden!

Eine Ertüchtigung der im Jahr 2016 gebauten und in Betrieb genommenen
380-kV-Leitung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Abriss wäre
die Folge und somit eine immense Steuerverschwendung, die in keinster Weise
zu rechtfertigen ist!

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme besteht Einverständnis.

Freundliche Grüße

Jutta F.