25.02.2019 - 09:06 | Stromnetz Hamburg GmbH | NEP

Betreff: Stellungnahme der SNH zum ersten Entwurf des NEP 2030 (2019)

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Auftrag der Stromnetz Hamburg GmbH sende ich Ihnen die folgende Stellungnahme. Einer Veröffentlichung der Stellungnahme stimmt SNH zu.


Stellungnahme der SNH zum ersten Entwurf des NEP 2030, Version 2019

Energiewende ohne Verteilungsnetze?
Bereits in der Kommentierung des Szenariorahmens hat SNH darauf hingewiesen, dass die ÜNB und die BNetzA versuchen werden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Belastung der Übertragungsnetzebene zu vergleichmäßigen und Transite von Nord nach Süd zu minimieren. Dies führt bei der Lage Hamburgs als Lastsenke inmitten der Erzeugungsüberschussgebiete Schleswig-Holstein und Niedersachsen zwangsläufig dazu, dass die Anpassung der Entnahmeseite an die fluktuierende Erzeugung aus Windkraftwerken verstärkt in Hamburg passieren muss. Der vorgelegte NEP bestätigt diese Vermutung vollumfänglich. Power-to-Heat- und Laden von E-PKW werden vor der Marksimulation "netzdienlich" eingesetzt. Im Szenariorahmen wurde ein Zubaupotential von Power-to-Heat-Anwendungen in Hamburg von 1.100 MW bis 2035 genannt. Diese "netzdienliche" Sicht der ÜNB ist für SNH "netzschädlich", denn dadurch steigen die Anforderungen an die vorzuhaltende Netztransportkapazität im Hamburger Verteilungsnetz von heute ca. 2.000 MW drastisch. Hinzu kommen ca. 100 MW aus Power-to-Wasserstoff-Anwendungen und ca. 300 MW aus E-PKW und der Umstellung des ÖPNV auf Elektroantriebe, die zum Teil entsprechend dem Marktmodell eingesetzt werden sollen. All dies würde zu einem massiven Ausbaubedarf des Verteilungsnetzes führen, ohne, dass dazu eine vergleichbare politisch und rechtlich akzeptierte Basis vorhanden wäre, wie sie der NEP-Prozess den ÜNB bietet. Diese Basis benötigen auch die VNB, wenn der vorgelegte NEP umgesetzt werden und die Energiewende gelingen soll. Dies ist ein Hilferuf an die Politik und die Regulierungsbehörde, endlich auch für Lastsenke bildende VNB gegenüber der Öffentlichkeit belastbare, rechtlich flankierte Rahmenbedingungen zu setzen, auf welche Versorgungsaufgabe ihre Verteilungsnetze auszurichten sind.
Die ÜNB oder die BNetzA sollten als ersten Schritt eine Plattform bereitstellen, auf der die Ergebnisse und vor allem auch die Simulationsansätze so veröffentlich werden, dass die VNB sie für ihre Netzplanung nachvollziehbar verwenden können. Die VNB benötigen die Berechnungsergebnisse zu Höchstlast, höchster Residuallast, Energieabsatz und saisonaler Verteilung der Leistungsspitzen. Diese Werte sind Ergebnisse der Marktsimulation der ÜNB. Um die regionale Verteilung der Energieflüsse und damit den Ausbaubedarf in der Verteilungsebene bestimmen zu können, ist es zwingend erforderlich, auch die in der Marktsimulation verwendeten Modellannahmen zu kennen, um Annahmen zur regionalen Verteilungen der Lasten für städtische VNB verbindlich zu gestalten. Erst dann lässt sich ein zum NEP korrespondierender Netzausbauplan für das Verteilungsnetz entwerfen und der Kostenmehrbedarf ermitteln.

Versorgungssicherheit
Die ÜNB hatten auch schon in den vorherigen NEP-Versionen keinen vollständig (n-1)-sicheren Zielnetze entworfen. Neu ist, dass mit dem vorgelegten Entwurf das Übertragungsnetz auch nicht mehr in jedem Fall engpassfrei sein wird. Dadurch muss zwangsläufig die Wahrscheinlichkeit von Großstörungen bis hin zu Netzzusammenbrüchen steigen. Die ÜNB haben mitgeteilt, dass es ein Projekt zusammen mit den VNB geben soll, welches in den nächsten 3 Jahren sich dieser Frage zuwendet. SNH bietet hier ihre Mitarbeit an.
Steigt die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen der Energieversorgung in den Übertragungsnetzen, muss zum Schutz der Bevölkerung zwangsläufig mehr auf der Verteilungsebene getan werden, wenn das heutige Niveau gehalten werden soll. Gerade erst hat der BDEW den Leitfaden "Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung" veröffentlicht. Danach "sollen die Versorgungsdienstleistungen strukturell so angelegt werden, dass das Gesamtsystem trotz Störungen lauffähig und regenerationsfähig ist". Damit stellt sich die Frage, welche Aufwendungen die VNB vor dem Hintergrund von Großstörungen und Krisen treiben sollen bzw. müssen.

Kosten auf Verteilungsnetzebene
Die ÜNB haben zwar herausgestellt, dass der NEP sich am volkswirtschaftlichen Kostenoptimum orientiert, aber die Kosten für die Anpassung der Verteilungsnetze an die NEP-Szenarien sind nicht berücksichtigt. Auch fanden die Kosten für die Krisenbewältigung auf regionaler Ebene keine Berücksichtigung. Es wäre sicher sinnvoll, dass der Gesetzgeber das regulatorische Modell der Kostenwälzung anpasst, welches heute die Netzentgelte ausschließlich an der Entnahme der Netzebenen orientiert und Kosten der VNB für die Entlastung der Übertragungsnetze nicht berücksichtigt.



Freundliche Grüße

Lutz Mittenzwei
Bereich Grundsätze

Stromnetz Hamburg GmbH
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