18.02.2021 - 20:16 | Hardy I. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entstehungsprozess ist grundsätzlich falsch. Die Übertragungsnetzbetreiber, als ausführende Trassenbauer dürfen niemals am Anfang des Prozesses stehen. Wenn die Übertragungsnetzbetreiber den Grundbedarf dieses Prozess anfänglich gestalten, kann niemals ein funktionierendes und korrektes Bundesbedarfsplangesetz herauskommen.
Ganz einfach ausgedrückt, auf Grundlage des falschen Bedarfes kann keine korrekte Handlungsableitung sprich Netzentwicklung / Bundesbedarfsplangesetz erfolgen.
Die Übertragungsnetzbetreiber verstecken sich hinter den gesetzlichen Vorgaben. Der Netzentwicklungsplan bleibt somit nicht richtig, handelt entgegen Energiewende, Gesundheit von Mensch und Natur.
Dieser NEP ist abzulehnen, weil die Grundbedarfsplanung bereits inkorrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy I.