Die Energiewende geht jeden in Deutschland etwas an. Sie ist kein rein politischer oder wirtschaftlicher Prozess, sondern betrifft jeden, der in Deutschland lebt. Der Netzentwickungsplan und der Offshore-Netzentwicklungsplan sind öffentliche Anliegen. In einem umfassenden Verfahren entwickeln die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemeinsam alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes an Land un die notwendigen Maßnahmen für einen effiziente, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschluss. Jedoch bilden die ÜNB nur einen Teil der beteiligten Akteure. Unsere Partner in diesem komplexen Prozess sind:
Die Entwicklung der Märkte für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahninfrastruktur voranzutreiben obliegt in Deutschland der Bundesnetzagentur. Seit dem 13. Juli 2003 ist sie die zuständige Behörde für alle Belange dieser Themenbereiche. Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft zugeordnet ist. Im Bereich Energie ist es ihre Aufgabe, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit zu gewährleisten. Darüber hinaus sichert die BNetzA einen leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb der Energieversorgungsnetze sowie einen unverfälschten Wettbewerb. Unter anderem gehört die Entflechtung der Netzbereiche zu ihren Aufgaben, das heißt die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Tätigkeitsbereichen der Marktakteure.
Im Rahmen der Prozessphasen des Netzentwicklungsplans hat die BNetzA die Verantwortung für die Veröffentlichung des Szenariorahmens und die zugehörige Konsultation. Weiterführend ist es ihre Aufgabe, den Szenariorahmen sowie den Entwurf des Netzentwicklungsplans unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse zu prüfen und zu genehmigen. Sollten innerhalb der Prüfung Zweifel auftreten, ob alle Anforderungen erfüllt werden, kann die BNetzA eine Nachbesserung einfordern oder die europäische Energieregulierungsbehörde ACER konsultieren. Nach Abschluss der Prüfung führt die BNetzA eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Desweiteren ist es ihre Aufgabe, den Umweltbericht zum mindestens alle drei Jahre erscheinenden Bundesbedarfsplan zu erarbeiten.
Die Öffentlichkeit, das bedeutet jeder Bürger und jede private oder öffentliche Organisation, kann sich an der Erstellung der Netzentwicklungspläne beteiligen. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Vereine, Bürgerinitiativen und wissenschaftliche Einrichtungen, aber auch Behörden und Institutionen der Bundesländer.
Das wichtigste Instrument öffentlicher Beteiligung sind die Konsultationen. Die Hinweise, Bedenken, Kritiken, Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge, also die unterschiedlichen Perspektiven und das Know-how der Öffentlichkeit dienen der kontinuierlichen und qualitativen Verbesserung der Netzentwicklungspläne.
Die Öffentlichkeit in ihrer ganzen Vielfalt ist damit der wichtigste Partner der Übertragungsnetzbetreiber bei der Entwicklung und Erstellung der Netzentwicklungspläne.
Bevor der Netzentwicklungsplan zur Überprüfung an die Bundesnetzagentur gereicht wird, bestellen die ÜNB einen externen Gutachter. Dieser begleitet die Entwicklung des Entwurfs und validiert diesen. Für die NEP 2012 und 2013 übernimmt diese Aufgabe Prof. Dr. Armin Schnettler von der RWTH Aachen. Dessen Gutachten zum NEP 2012 wurde auf der Website der Universität veröffentlicht.
Um die im Zuge der Energiewende notwendigen Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des ersten Netzentwicklungsplans zu erarbeiten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Plattform „Zukunftsfähige Energienetze“ einberufen. Hier treffen sich Vertreter von Netzbetreibern, Bundes- und Länderinstitutionen sowie Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem regelmäßig stattfindenden Plenum unter Vorsitz des BMWi sowie unter Ko-Vorsitz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Ergebnis der Plenarsitzungen sind konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik. Neben dem Plenum bestehen acht Arbeitsgruppen zu verschiedenen Schwerpunktthemen, die sich mit Netzsicherheit, -modernisierung und mit der Beschleunigung des Netzausbaus beschäftigen.
Im Juni 2011 hat die Bundesregierung das Maßnahmenprogramm „Der Weg zur Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ beschlossen. Es beschreibt die Schritte, die für die deutsche Energiewende in den kommenden Jahren anstehen. Der Titel „sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ gibt die Maxime an, an der sich die Energieversorgung zukünftig messen lassen muss.
An der Umsetzung des Programms sind zwei Ministerien maßgeblich beteiligt: das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Ministerien führen jährlich einen Monitoring-Prozess durch, der den Fortschritt bei der Zielerreichung und den derzeitigen Stand der Umsetzung in einem Bericht dokumentieren wird. Alle drei Jahre werden diese Ergebnisse in einem Fortschrittsbericht zusammengefasst. Unterstützt werden das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dabei von einer eigens dafür eingerichteten Geschäftsstelle bei der Bundesnetzagentur.
Um den europäischen Strommarkt zu stärken, haben sich die Übertragungsnetzbetreiber in einem Verband zusammengefunden: ENTSO-E. Sowohl die Förderung grenzüberschreitenden Stromhandels als auch die internationale Zusammenarbeit in der Entwicklung, der Verwaltung und im Betrieb des Stromnetzes hat sich der Verband zur Aufgabe gemacht. Die Übertragungsnetzbetreiber der Länder kooperieren in regionalen Gruppen und nutzen ENTSO-E als Kommunikationsplattform für die einzelnen Bedürfnisse und Positionen. In Arbeitsgruppen wird unter anderem ein alle zwei Jahre erscheinender Plan für die Stromnetzentwicklung Europas in den kommenden 10 Jahren erarbeitet, den sogenannten Ten Year Network Development Plan (TYNDP). Auch dem Thema Markttransparenz misst man bei ENTSO-E einen hohen Stellenwert zu.
Die aufsichtsführende europäische Behörde ist ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden im Energiebereich. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Förderung des Energiebinnenmarktes, insbesondere durch den Entwurf und die Erstellung von Rahmenleitlinien, verschiedene Kontrollfunktionen sowie diverse beratende Tätigkeiten. Auch in dem Prozess, der zum deutschen Netzentwicklungsplan führt, kann ACER seitens der BNetzA als beratende Instanz hinzugezogen werden. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Bundesnetzagentur in der Prüfung des ersten Entwurfs Zweifel kommen, ob der deutsche mit dem europäischen Netzentwicklungsplan im Einklang steht.