NEP Aktuell

Ein Übertragungsnetz am Puls der Zeit

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aktualisieren den Netz­ent­wick­lungs­plan Strom (NEP) alle zwei Jahre in Abstimmung mit der Bundes­netz­agentur (BNetzA). So stellen sie sicher, dass der NEP den aktuellen gesell­schaft­lichen, wirt­schaft­lichen, tech­nischen und politischen An­for­derungen gerecht wird. Verschaffen Sie sich einen tieferen Ein­blick in den aktuellen NEP.

Aktuelle Veröffentlichung

Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenario­rahmen­entwurf zum Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) 2037/2045 an die Bundes­netz­agentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenario­rahmen­entwurf am 17. Januar ver­öffent­licht und zur öffent­lichen Konsul­tation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenario­rahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netz­berech­nungen der ÜNB im nächs­ten Netz­ent­wick­lungs­plan verbindlich. 

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2023, ist seit dem 26. April 2023 beendet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die BNetzA übergeben. Am 6. September 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber das Begleitdokument zur Systemstabilität veröffentlicht. 

Mit der im Dezember 2023 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) entfällt für die ÜNB die Verpflichtung, der BNetzA einen Umsetzungsbericht vorzulegen.  

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