Übergabe des Szenariorahmenentwurfes für NEP 2025 verschiebt sich auf 30. Juni 2024

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW müssen den Szenariorahmenentwurf für den Netzentwicklungsplan 2025 nicht wie bisher gesetzlich vorgesehen bis zum 10. Januar 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Konsultation übergeben, sondern haben dafür voraussichtlich bis zum 30. Juni 2024 Zeit. Die Terminverschiebung ist Teil des Entwurfes für das „Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)“, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und jetzt in die parlamentarische Abstimmung übergegangen ist. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, dass der nächste Szenariorahmen „die Festlegungen der Systementwicklungsstrategie angemessen zu berücksichtigen“ habe. Die Fristverschiebung zur Vorlage des Szenariorahmenentwurfs geht einher mit einer Vereinheitlichung des zeitlichen Rahmens für die Netzplanungsprozesse Strom, Gas und Wasserstoff.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die zeitliche Vereinheitlichung der Netzplanungsprozesse sowie die Festlegung von abgestimmten Szenarioparametern im Rahmen der Systementwicklungsstrategie als ersten wichtigen Schritt, um die Sektorenkopplung voranzutreiben und das Energiesystem der Zukunft zielgerichtet, schnell und integriert auf Klimaneutralität auszurichten.

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