09.06.2012 - 20:46 | Tilo G. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Seitenzahl 291ff, Massnahme Nr. 47: Kiel-Göhl der TenneT.
- ich bitte um Überprüfung ob diese Verbindung zwingend ist. Eine Anbindung der Stadt Kiel für dessen Versorgungssicherheit ist z.B. aus Sicht der örtlichen Stadtwerke nicht notwendig.
-die Massnahme wird als Neubaumassnahme geführt. Warum sollen bestehende Leitungen (110 KV) nicht ausgebaut werden. TenneT verweist auf finanzielle, regulatorische und rechtliche Fragestellungen die mit der Bundesnetzagentur und dem Betreiber der 110-KV-Leitungen geklärt werden müssen. Warum gibt es hierzu keine grundsätzliche Klärung oder Weisung durch die Netzagentur ? Zusätzliche Zerschneidungen sind nicht sinnvoll.
-Es gibt bereits eine Abfuhrmöglichkeit des Ostküstenstromes über Lübeck. Diese Leitungen sollen laut Planungen weiter ausgebaut werden. Warum ist die Trassenführung Kiel-Göhl zusätzlich notwendig ?
-Warum wird die Verlegung eines Seekabels von Lübeck nach Kiel nicht verfolgt ?
-Begründet wird die Trasse mit der nicht ausreichend gebenden Netzsicherheit der aktuell bestehenden 380 KV Netzstruktur. Sind hierbei die zusätzlichen Massnahmen im Gesamtnetz nicht berücksichtigt worden ?

Die TenneT hat sich im Rahmen ihrer bisherigen Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit für eine Trassenführung (B3.1 Planung TenneT) ausgesprochen, die eine Neudurchschneidung weiter Landesteile bedeutet. Hierbei wurde offensichtlich rein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verfahren (kurze Trasse). Ich fordere daher einen grundsätzlichen regulatorischen Eingriff im Bezug auf Abstandsflächen zu Häusern und Siedlungen, sowie auf schützenswerte Naturbereiche.
Sowie eine Verpflichtung bestehende Leitungen vorrangig auszubauen. Eine reine Willenserklärung reicht hier nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Tilo G.