10.07.2012 - 21:17 | Dirk D. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Projekts P25, und dabei speziell der Maßnahme 44, liegen mir vorläufige Angaben über die geplante Trassenführung und die Lage des zu errichtenden Umspannwerks für die betroffene Gemeinde Horstedt vor. Die Trassenführung und das Umspannwerk befinden sich dabei deutlich zu nah an den Siedlungsgrenzen der Gemeinde Horstedt (ca. 200m), obwohl diverse Alternativen, auch durch nicht bzw. kaum besiedelte Landschaft möglich sind. (Zudem scheinen andere Bundesländer auch größere Mindestabstände zu den Siedlungen vorzuschreiben.) Der aktuelle Planungsstand bedeutet letztlich die Enteignung der Immobilien der betroffenen Straßen in der Gemeinde Horstedt, da diese quasi unverkäuflich werden würden. Das wäre per se bereits als skandalös zu beurteilen. Vor dem Hintergrund, dass keinerlei Entschädigungszahlungen stattfinden, um so mehr. Und die eigenen Enteignung darf dann später voraussichtlich über die erhöhten Strompreise noch mitfinanziert werden... Zusätzlich gibt es immense gesundheitliche Bedenken bzgl. der Hochspannungstrassen und des Umspannwerks. Interessanterweise liegen die Strahlungsgrenzwerte in anderen Ländern ja teilweise um den Faktor 100 niedriger als in Deutschland, was ebenfalls wirklich skandalös und gleichzeitig sehr bedrohlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf: - alternative Trassenverläufe festzulegen, die deutlich weiter entfernt von den jeweiligen Siedlungsgrenzen der Gemeinde Horstedt sind (nicht nur ein paar hundert Meter) - einen alternativen Standort für das Umspannwerk festzulegen, das deutlich weiter entfernt von den Siedlungsgrenzen der Gemeinde Horstedt ist (nicht nur ein paar hundert Meter); z.B. gibt es ja auch alte Standortübungsplätze der Bundeswehr zwischen Horstedt und Husum