10.07.2012 - 23:10 | Matthias K. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Einspruch ein gegen jede neue Hochspannungsleitung die näher als 400 Meter an Wohngebäude herangebaut werden soll. Dieser Einspruch gilt generell aber natürlich besonders auch für meinen Wohnbereich und für Wechselspannungs- leitungen genauso wie für HGÜ Leitungen. Die überarbeitete Begründung befindet sich im Anhang MfG Matthias K
Beitragsanhang
Netz_Einspruch_Matthias_K_2.pdf
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