28.05.2014 - 18:10 | Hans-Georg H. | NEP

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2014 Projekt 72, Maßnahme 50
An der Ostküste ist im Rahmen der Energiewende eine neue 380 kV Leitung
geplant. Von Göhl, in der Nähe von Oldenburg, über Lübeck in den Kreis
Segeberg soll die neue Leitung verlaufen.
A. Neue Leitung ist nicht erforderlich
1. Zu geringe Auslastung
Ich fordert die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme 50 auf. Die neu zu erstellende 380kV-Leitung wird im Mittel mit 9,8%
ausgelastet, die maximale Auslastung liegt bei 30,6%. Die Notwendigkeit
eines Neubaus drängt sich angesichts dieser Daten nicht auf, zumal eine
Leitung bereits existiert. Zwischen Lübeck und Norderstedt besteht eine
220kV-Leitung, die problemlos in der Lage ist, den Strom aus Windkraft
aufzunehmen und nach Süden weiterzuleiten. (Inklusive aller zukünftig
neu geplanten Windparks). Eine geringe Überlastung von 118% entsteht nur bei komplettem Ausfall eines Systems im Raum Lübeck.
2. Strom sparen / Klima schützen
Von allen maßgebenden Stellen wird propagiert, dass das Stromsparen das
Gebot der Stunde ist. Es macht die Bundesrepublik unabhängiger von
Energieimporten insbesondere aus Russland und reduziert die Aufwendungen für die Infrastruktur im Landesinneren. Daher ist es sinnvoller, das
Geld für energiesparende Maßnahmen auszugeben als Projekte zu
finanzieren, die es erleichtern, unerwünschten Strom zu importieren,
siehe Punkt 3.
3. Transport unerwünschten Stroms

Über
die neue Leitung wird aber nicht nur regenerative Energie
transportiert, sondern auch Strom aus konventionellen Kraftwerken. Über
das Seekabel "Baltic-Cable" erfolgt ein Leistungsimport aus Schweden. Der Import von Atomstrom über diese Leitung ist nicht auszuschließen. Begründet wird der Leitungsneubau mit einer eventuellen Überlastung der
bestehenden 220 kV-Leitung durch einen Ausfall von Leitungen an anderer
Stelle des Leitungsnetzes, dem sogenannten n-1 Fall. Dann wäre diese
Leitung mit 118% überlastet. Wir fragen: Wie sieht das
Überlastungsszenario aus, wenn man auf den unerwünschten Atomstrom aus
Schweden verzichtet? Und: Wäre ein Verzicht auf den Import von Atomstrom aus Schweden oder anderen Nachbarländern nicht grundsätzlich im Sinne
der Energiewende?
B. Trassenwahl und Umspannwerk

4. Trassenführung entlang der geplanten A 20 Trasse.
Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme 50 wird die Bundesagentur
aufgefordert, eine optimale Trassenführung für die neue 380 kV Leitung
zu wählen. Die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist durch
die Bündelung von in die Natur- und Landschaft eingreifenden Maßnahmen
zu erzielen. Insofern sollte der Neubau an der geplanten Trasse der A 20 erfolgen.

5. Umspannwerk (380 kV Schaltanlage)
Auch für die Schaltanlage, welche ggf. am Zielpunkt der Maßnahme 50
entstehen soll, wird ein Standort im Raum Kaltenkirchen abgelehnt. Das
in Frage kommende Gebiet an der A7 ist ökologisch zu wertvoll, um es
weiter einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird auf die Zusage der
"Tennet" vom 02.07.2012 verwiesen, in Kaltenkirchen kein Umspannwerk zu
errichten.