Prozessphasen

  • Erstellung
    des
    Szenario-
    rahmens
  • Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erarbeiten gemeinsam einen Szenariorahmen als Grundlage für die Entwicklung des  Netzentwicklungsplans.

    Zum Szenariorahmen
  • Konsultation
    Szenario-
    rahmen
  • Der Szenariorahmen wird auf der Homepage der Bundesnetzagentur  (BNetzA) veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit und nachgelagerte Netzbetreiber haben Gelegenheit zur Äußerung.

    Zum Szenariorahmen
  • Erstellung
    des 1. NEP-
    Entwurfs
  • Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen, begleitet von einem unabhängigen Gutachter, einen Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP).

    Zur Erstellung des NEP-Entwurfs
  • Konsultation und
    Überarbeitung
    1. NEP-
    Entwurf
  • Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen den 1. Entwurf des NEP sowie alle notwendigen Informationen auf ihrer Homepage. Die interessierte Öffentlichkeit und nachgelagerte Netzbetreiber haben 6 Wochen lang Gelegenheit zur Äußerung. Im Anschluss daran wird der NEP-Entwurf überarbeitet und eine zusammenfassende Erklärung über die Konsultationsergebnisse angefügt.

    Zur Konsultation
  • Über-
    prüfung
    des
    2. NEP-
    Entwurfs
  • Die BNetzA prüft zunächst gleichzeitig mit der öffentlichen Beteiligung den ersten NEP-Entwurf sowie nach der Überarbeitung durch die ÜNB den zweiten NEP-Entwurf. Bei Bedarf konsultiert die BNetzA die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) und kann von den Übertragungsnetzbetreibern Änderungen verlangen. Zeitgleich erstellt die BNetzA einen Umweltverträglichkeitsbericht.

    Zur Konsultation
  • Konsultation
    des finalen
    NEP-
    Entwurfs
  • Die interessierte Öffentlichkeit kann den finalen Entwurf und den Umweltverträglichkeitsbericht in einem Zeitraum von 6 Wochen einsehen und sich innerhalb von 8 Wochen dazu äußern. Am Ende bestätigt die BNetzA den Netzentwicklungsplan 2012.

    Zur Konsultation
  • ÜNB
  • Übertragungsnetzbetreiber

    Zu den ÜNB
  • BNetzA
  • Bundesnetzagentur

    Zu den Partnern
  • ÜNB
  • Übertragungsnetzbetreiber

    Zu den ÜNB
  • BNetzA
  • Bundesnetzagentur

    Zu den Partnern
  • Öffentlich-
    keit
    & Netzbetreiber
  • Gutachter
  • Öffentlichkeit,
    Netzbetreiber & BNetzA
  • ÜNB &
    ACER
  • Öffent-
    lichkeit &
    Netz-
    betreiber
Der Netzentwicklungsplan – Planungsinstrument für die Zukunft

Der Netzentwicklungsplan (NEP) ist ein zentrales Dokument auf dem Wege in das neue Energiezeitalter. Er wird die  Situation der deutschen Strominfrastruktur in zehn Jahre abbilden. Darüber hinaus wird er konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Stromtransportnetze in Deutschland enthalten.

NEP – klarer gesetzlicher Rahmen

In den §§ 12a-d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird die Erstellung eines gemeinsamen deutschen Netzentwicklungsplans durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geregelt. Der NEP wird von allen vier deutschen ÜNB gemeinsam erstellt und erstmalig im Jahr 2012 der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde vorgelegt.

Zeitplan für den Netzentwicklungsplan

Am 19. Juli 2011 wurde der Prozess zur Ermittlung des notwendigen Netzausbaubedarfs mit der Konsultation des Szenariorahmens begonnen. Dieser ist die Grundlage für die Entwicklung des Netzentwicklungsplans. Der Szenariorahmen versucht die Zukunft der Energielandschaft in Deutschland möglichst genau abzubilden. Die Erstellung des Szenariorahmens durch die ÜNB und das dazugehörige Konsultationsverfahren durch die Bundesnetzagentur ist Ende August 2011 abgeschlossen worden. Öffentlichkeit und Netzbetreiber konnten Stellung nehmen.

Auf Basis des durch die BNetzA genehmigten Szenariorahmens entwerfen die ÜNB im nächsten Schritt den Netzentwicklungsplan.

Die Berechnungen und das Verfassen des NEP-Entwurfs erfolgen im Winter 2011 und Frühjahr 2012. Die Konsultation zum ersten Netzentwicklungsplan beginnt am 1. Juni 2012. Konsultiert wird über einen Zeitraum von sechs Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums haben alle Bürger wie auch Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Möglichkeit zum NEP-Entwurf schriftlich Stellung zu beziehen. Im Anschluss an den Konsultationsprozess überarbeiten die ÜNB den NEP-Entwurf und fügen eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse hinzu.

Die Übergabe des NEP-Entwurfs an die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll entsprechend den Vorgaben nach §12b EnWG spätestens am 3. Juni 2012 erfolgen. Die BNetzA prüft den Entwurf zunächst auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation und Überarbeitung des NEP-Entwurfs durch die ÜNB werden die ÜNB den überarbeiteten Entwurf  sowie die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse ebenfalls veröffentlichen und an die BNetzA übergeben. Bei Bedarf kann die BNetzA die europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) einbeziehen und im Rahmen der Prüfung Änderungen von den Übertragungsnetzbetreibern verlangen. Dieser Prüfungszeitraum ist gesetzlich nicht festgelegt.

Die Vorgaben der BNetzA nach der Prüfung des Entwurfs, wie auch die Stellungnahmen der Öffentlichkeit fließen in die überarbeitete Fassung des NEP-Entwurfs ein.

Bundesbedarfsplan

Die Bundesnetzagentur kennzeichnet in dem jährlichen Netzentwicklungsplan der ÜNB die bundesländerübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen. Darüber hinaus werden auch die Maßnahmen mit der höchsten technischen und zeitlichen Dringlichkeit hervorgehoben. Auf dieser Basis übermittelt die BNetzA den NEP als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan mindestens alle drei Jahre an die Bundesregierung. Die Bundesregierung beschließt dann einen Bundesbedarfsplan, der dem Bundestag zur Genehmigung vorgelegt wird. Wird der Plan vom Bundestag beschlossen, ist damit der konkrete Bedarf an notwendigen Netzausbau- und Optimierungsmaßnahmen offiziell festgestellt – und kann umgesetzt werden.
Detailliertere Informationen dazu werden auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt.

Szenariorahmen – Prognosen für Verbrauch und Erzeugung

Am Anfang jedes Netzentwicklungsplans steht die Entwicklung von Szenarien. Nach § 12a EnWG erarbeiten die ÜNB jährlich einen gemeinsamen Szenariorahmen, der die  Randbedingungen künftiger Netznutzungssituationen beschreibt und damit Grundlage für die Erarbeitung des jeweiligen Netzentwicklungsplans ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die für die nächsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen bei dem Energieverbrauch und der Erzeugung darstellen. Eines der Szenarien wird zudem für weitere zehn Jahre fortgeschrieben, um eine mögliche Entwicklung für die nächsten zwanzig Jahre darzustellen. Das heißt konkret, für den ersten Netzentwicklungsplan 2012 wurden drei Szenarien erstellt, die die voraussichtliche Entwicklungen in den Bereichen Erneuerbare Energien, konventionelle Energien sowie Energieverbrauch und Last in Deutschland bis zum Jahr 2022 darstellen, sowie ein Szenario, welches bis in das Jahr 2032 reicht. mehr

Netzentwicklungsplan – Marktsimulation, Netzplanung und Maßnahmen

Im Zuge der beschlossenen Energiewende verlangt das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmalig einen von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam ausgearbeiteten Netzentwicklungsplan. Dieser „muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind“ (§ 12b I 2 EnWG). Bei der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans steht am Anfang eine Marktsimulation, die unter Berücksichtigung des europäischen Auslands die Energietransite, sowie das Erzeugungs- und Verbrauchsgeschehen in Deutschland betrachtet. Daran anschließend folgt die Übertragung der Ergebnisse aus der Marktsimulation auf die Netzplanung, aus der als Ergebnis der Leistungsflussberechnungen der netztechnische Handlungsbedarf hervorgeht. Den letzten Schritt bildet eine Maßnahmenplanung, in der die ÜNB Lösungsvorschläge für die Optimierung des Netzes und damit die Sicherung der Versorgung darstellen. Die gesamte Erarbeitung des Netzentwicklungsplans wird von einem externen Gutachter begleitet. mehr

Konsultationen – Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Erstellung des Netzentwicklungsplanes erfolgt durch eine frühzeitige, transparente und aktive Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit. Dabei sollen interessierte Gruppen zum Einen ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge zwischen den energiepolitischen Zielen und ihren Auswirkungen auf die Energieinfrastruktur entwickeln können. Zum Anderen trägt externes Fachwissen thematisch involvierter Gruppen, wie zum Beispiel Fachverbände, wissenschaftlicher Institutionen oder Bürgerinitiativen, wesentlich dazu bei, die Qualität des Netzentwicklungsplanes zu verbessern. Letztlich soll durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit auch mehr Akzeptanz für den Ausbau des Übertragungsnetzes erreicht werden. Das wichtigste Instrument der aktiven Beteiligung ist die Konsultation. mehr

Arbeitsteilung bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans

Wie entsteht der Netzentwicklungsplan in der Praxis? Um den komplexen Anforderungen der Erstellung eines Netzentwicklungsplans gerecht zu werden, wurden vier Arbeitsgruppen gegründet. Jede Gruppe setzt sich aus Vertretern der vier ÜNB  zusammen und bearbeitet unterschiedliche Themenfelder. Die Arbeitsteilung bei der Erstellung des NEP ist wie folgt:

Gruppe 1 Kommunikation und Berichterstellung
Die Gruppe 1 bearbeitet das große Feld der Kommunikation rund um den NEP. Dazu gehört unter anderem auch die Aktualisierung dieser Website als ein Instrument für die kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über den Status quo des NEP. Im Zentrum ihrer Arbeit steht auch der intensive Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen vor und während der Erstellung des NEP. Dazu gehört insbesondere auch der Informationsaustausch mit Interessensgruppen, die Organisation und Kommunikation des Konsultationsverfahrens, die Darstellung der Berichtsergebnisse, das heißt die Entwicklung der Berichtsstruktur, die Redaktion der Ergebnisse und letztlich die Produktion des Netzentwicklungsplans.

Gruppe 2 Erzeugungsszenarien
Wie viele Windparks werden 2022 Strom produzieren? Wie viel Strom wird Deutschland in 10 Jahren benötigen? Wie entwickelt sich der Stromhandel mit den europäischen Nachbarn? Die Gruppe 2 hat die schwierige Aufgabe die „richtigen“, das bedeutet möglichst realistischen Ausgangsgrößen, zu ermitteln. Denn auf Basis dieser Ausgangsgrößen werden möglichst realitätsnahe Erzeugungsszenarien erstellt. Die Gruppe entwickelt komplexe Marktmodelle und -simulationen, die die Basis bilden für die Netzplanung und für den konkreten Ausbaubedarf der Stromnetze. Bei der Entwicklung ihrer Modelle stimmt die Gruppe 2 sich kontinuierlich mit der Gruppe 3 Netzplanung ab. Dabei werden auch die Daten zum deutschen Übertragungsnetz mit den europäischen Szenarien des Verbandes der europäischen Netzbetreiber (ENTSO-E) abgeglichen.

Gruppe 3 Netzplanung
Gruppe 3 muss Klartext sprechen. Sie überträgt die Daten, die Gruppe 2 aus der Marktsimulation gewonnen hat, auf das Netzmodell und prüft unter anderem, ob die zuvor bestimmten Leistungsflüsse durch das Netz transportiert werden können oder ob es Engpässe oder Stabilitätsprobleme gibt. Dann gibt sie klare Empfehlungen für den Netzausbau.

Gruppe 4 Systemstabilität
Die Gruppe 4 ist der Sicherheitsdienst des NEP. Sie unterstützt die Gruppe 3, indem sie deren Vorschläge zu allen Aus- und Neubaumaßnahmen eingehend prüft und dabei das dynamische Verhalten des elektrischen Systems in den Mittelpunkt stellt.

Eine detailliertere Beschreibung der Arbeitsfelder der Gruppen 2,3 und 4 findet sich hier.

Aus den Arbeiten der Gruppen 2,3 und 4 geht letztlich der Netzentwicklungsplan hervor, der den notwendigen Aus- und Neubau von Stromleitungen in ganz Deutschland darstellt. Er enthält definierte Anfangs- und Endpunkte von Neubaumaßnahmen und ausgewählte Übertragungstechnologien sowie ggf. Regionen für neue Standorte von Umspannstationen.