Im Zuge der beschlossenen Energiewende verlangt das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz einen jährlich von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam auszuarbeitenden Netzentwicklungsplan. Dieser „muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind“ (§ 12b I 2 EnWG). Im Jahr 2012 wurde er erstmalig der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde vorgelegt.
Ab 2013 wird zudem ein Offshore-Netzentwicklungsplan erstellt, der die notwendigen Maßnahmen für einen effizienten, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschluss von Offshore-Anlagen einschließlich eines Zeitplans für die Umsetzung enthält.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erarbeiten gemeinsam einen Szenariorahmen, der voraussichtliche Entwicklungen in den Bereichen erneuerbare Energien, konventionelle Energien sowie Energieverbrauch und Last in Deutschland beschreibt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht ihn und gibt der Öffentlichkeit und den nachgelagerten Netzbetreibern Gelegenheit zur Äußerung. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultation genehmigt die BNetzA den Szenariorahmen.
Auf dieser Grundlage beginnt, begleitet von einem Gutachter, in sieben Arbeitsgruppen die Arbeit der ÜNB am Entwurf des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans.
Die Erstellung des NEP gliedert sich in drei Schritte: Er beginnt mit der Marktsimulation, die unter Berücksichtigung des europäischen Auslands die Energietransite sowie das Erzeugungs- und Verbrauchsgeschehen in Deutschland betrachtet. Die Ergebnisse aus der Marktsimulation bilden dann die Basis für die Netzplanung. Diese zeigt den netztechnischen Handlungsbedarf auf. Den letzten Schritt bildet eine Maßnahmenplanung, in der die ÜNB Lösungsvorschläge für die Optimierung des Netzes und damit die Sicherung der Versorgung darstellen.
Der Entwurf des NEP und des O-NEP wird an die BNetzA zur Prüfung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt, die nun in einem Konsultationsverfahren die Möglichkeit hat, dazu Stellung zu beziehen. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen überarbeiten die ÜNB die beiden ersten Entwürfe und übergeben die zweiten Entwürfe an die BNetzA zu Prüfung.
Die BNetzA prüft zunächst gleichzeitig mit der öffentlichen Beteiligung den ersten NEP- und O-NEP-Entwurf sowie nach der Überarbeitung durch die ÜNB den zweiten NEP- und O-NEP-Entwurf. Die BNetzA kann von den Übertragungsnetzbetreibern Änderungen verlangen. Zeitgleich erstellt die BNetzA einen Umweltverträglichkeitsbericht. Informationen zu ihrer Arbeit zum Thema Netzausbau stellt die BNetzA auf ihrer Website zur Verfügung.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich zum finalen Entwurf zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht in einem dritten Konsultationsverfahren äußern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultation bestätigt die BNetzA den jährlichen Netzentwicklungsplan der ÜNB und damit die Maßnahmen mit der höchsten technischen und zeitlichen Dringlichkeit. Außerdem kennzeichnet sie die bundesländerübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen. Ebenso wird der Offshore-Netzentwicklungsplan bestätigt.
Mindestens alle drei Jahre übergibt die Regulierungsbehörde einen bestätigten NEP und einen Umweltbericht an die Bundesregierung als Entwurf für den Bundesbedarfsplan. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erstellt daraus einen Gesetzentwurf - erstmals auf Basis des NEP 2012. Nach dessen Verabschiedung im Bundeskabinett beginnt das parlamentarische Verfahren zur Gesetzgebung.
Der Bundesbedarfsplan beinhaltet den Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz. Mit Erlass des Gesetzes sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf der betreffenden Maßnahmen verbindlich festgestellt.
Auf dieser Basis können die konkreten Planungsverfahren begonnen werden. Die Planung von Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen, liegt zukünftig im Rahmen der Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur und soll die Verfahren beschleunigen.
Um den komplexen Anforderungen der Erstellung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans gerecht zu werden, haben die ÜNB sieben Arbeitsgruppen gegründet. Jede Gruppe setzt sich aus Vertretern der vier ÜNB zusammen.
Die Gruppe 1 informiert aktuell und transparent über den Netzentwicklungsplan. Bei ihr laufen die Fäden für den Bericht zusammen. Im Zentrum ihrer Arbeit sieht die Gruppe Kommunikation den intensiven Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen vor und während der Erstellung des NEP und O-NEP. Sprechen Sie uns einfach an.
Wie viele Windparks werden in zehn Jahren Strom produzieren? Wie viel Strom wird Deutschland in 10 Jahren benötigen? Wie entwickelt sich der Stromhandel mit den europäischen Nachbarn? Die Gruppe 2 hat die schwierige Aufgabe die „richtigen“, das bedeutet möglichst realistischen Ausgangsgrößen, zu ermitteln. Denn auf Basis dieser Ausgangsgrößen werden möglichst realitätsnahe Erzeugungsszenarien erstellt. Die Gruppe entwickelt komplexe Marktmodelle und -simulationen, die die Grundlage bilden für die Netzplanung und für den konkreten Ausbaubedarf der Stromnetze. Bei der Entwicklung ihrer Modelle stimmt die Gruppe 2 sich kontinuierlich mit der Gruppe 3 Netzplanung ab. Dabei werden auch die Daten zum deutschen Übertragungsnetz mit den europäischen Szenarien des Verbandes der europäischen Netzbetreiber (ENTSO-E) abgeglichen.
Gruppe 3 muss Klartext sprechen. Sie überträgt die Daten, die Gruppe 2 aus der Marktsimulation gewonnen hat, auf das Netzmodell und prüft unter anderem, ob die zuvor bestimmten Leistungsflüsse durch das Netz transportiert werden können oder ob es Engpässe oder Stabilitätsprobleme gibt. Dann gibt sie klare Empfehlungen für den Netzausbau.
Die Gruppe 4 ist der Sicherheitsdienst des NEP. Sie unterstützt die Gruppe 3, indem sie deren Vorschläge zu allen Aus- und Neubaumaßnahmen eingehend prüft und dabei das dynamische Verhalten des elektrischen Systems in den Mittelpunkt stellt.
Die Stromerzeugung auf See durch Offshore-Windparks soll zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs in Deutschland leisten. Eine effizientere Entwicklung der Stromerzeugung offshore erfordert eine bessere Koordinierung zwischen der Errichtung von Offshore-Windparks und dem Bau der notwendigen Netzanbindungsleitungen durch die ÜNB sowie berechenbare Rahmenbedingungen für Investoren. Der Offshore-Netzentwicklungsplan setzt nun den seit langem notwendigen Systemwechsel bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks konkret um. Basierend auf der durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellten Bundesfachplanung soll der jährlich zu aktualisierende Offshore-Netzentwicklungsplan, der den Umsetzungszeitpunkt sowie Ort und Größe von Anbindungsleitungen festlegt, den Netzausbau koordinieren und für alle beteiligten Stakeholder die notwendige Transparenz und Planungssicherheit für nachhaltige Investitionen in die Offshore-Windenergie bieten.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Prozess zur Erstellung des NEP? Welche Daten dürfen aus dem Prozess an wen herausgegeben werden? Welche rechtlichen Maßstäbe gelten für die Bescheide der BNetzA zum Szenariorahmen und zur NEP-Bestätigung? Diese und viele andere juristische Fragen sind zu beantworten, während die ÜNB an Szenariorahmen und Netzentwicklungsplänen arbeiten. Die Juristen der Gruppe 6 begleiten den gesamten Prozess, um eine gesetzeskonforme Arbeit der ÜNB frühzeitig sicherzustellen. Dabei arbeiten sie eng mit dem Regulierungsmanagement in dieser Gruppe zusammen. Über die Gruppe 6 laufen die Kontakte zur Bundesnetzagentur zum Thema Netzentwicklungsplan. Hier werden zentral die Antworten auf die vielfältigen Anfragen und Auskunftswünsche der Behörde koordiniert. Dadurch wird sichergestellt, dass es ein einheitliches und abgestimmtes Auftreten der ÜNB gibt, die gemeinsam für die Erstellung des NEP verantwortlich sind.