Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aktualisieren den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) alle zwei Jahre in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). So stellen sie sicher, dass der NEP den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und politischen Anforderungen gerecht wird. Verschaffen Sie sich einen tieferen Einblick in den aktuellen NEP.
Aktuelle Veröffentlichung
Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenariorahmenentwurf am 17. Januar veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenariorahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netzberechnungen der ÜNB im nächsten Netzentwicklungsplan verbindlich. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden den ersten Entwurf des NEP 2037/2045 nicht wie bei den vorherigen Prozessen Ende Januar/Anfang Februar, sondern voraussichtlich erst gegen Ende des ersten Quartals veröffentlichen und zur Konsultation stellen. Das hängt mit Sonderaufgaben wie der Erstellung der ersten und zweiten Sonderanalyse Winter 2022/2023 zusammen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im vergangenen Jahr erstellt und die zu dieser zeitlichen Verschiebung geführt haben.
Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Gern können Sie sich zu unserem Infoletter anmelden, in dem wir die Veröffentlichung und den Start der Konsultation bekannt geben werden.
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Letzte Veröffentlichung
Netzentwicklungsplan 2035 (2021)
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2020 den Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenariorahmenentwurf am 17. Januar veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Am 26. Juni 2020 genehmigte und veröffentlichte die BNetzA den Szenariorahmen für den kommenden NEP Strom 2035. Von Januar bis Oktober 2021 erstellten die ÜNB auf Grundlage des Szenariorahmens den ersten und zweiten Entwurf des NEP. Diese Entwürfe wurden jeweils von der BNetzA geprüft und zur öffentlichen Beteiligung gestellt. Am 14. Januar 2022 bestätigte die BNetzA den NEP 2035 (2021) unter Berücksichtigung der Hinweise aus Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.