NEP Aktuell

Ein Übertragungsnetz am Puls der Zeit

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aktualisieren den Netz­ent­wick­lungs­plan Strom (NEP) alle zwei Jahre in Abstimmung mit der Bundes­netz­agentur (BNetzA). So stellen sie sicher, dass der NEP den aktuellen gesell­schaft­lichen, wirt­schaft­lichen, tech­nischen und politischen An­for­derungen gerecht wird. Verschaffen Sie sich einen tieferen Ein­blick in den aktuellen NEP.

Aktuelle Veröffentlichung

Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenario­rahmen­entwurf zum Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) 2037/2045 an die Bundes­netz­agentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenario­rahmen­entwurf am 17. Januar ver­öffent­licht und zur öffent­lichen Konsul­tation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenario­rahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netz­berech­nungen der ÜNB im nächs­ten Netz­ent­wick­lungs­plan verbindlich. Die vier deutschen Über­tragungs­netz­betreiber werden den ersten Entwurf des NEP 2037/2045 nicht wie bei den vor­he­ri­gen Pro­zessen Ende Januar/Anfang Februar, sondern voraus­sicht­lich erst gegen Ende des ersten Quartals ver­öffent­lichen und zur Konsul­tation stellen. Das hängt mit Sonder­aufgaben wie der Er­stel­lung der ersten und zweiten Sonder­analyse Winter 2022/2023 zusammen, die die Über­tra­gungs­netz­betreiber im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im ver­gan­ge­nen Jahr erstellt und die zu dieser zeit­lichen Verschiebung geführt haben.

Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Gern können Sie sich zu unserem Infoletter anmelden, in dem wir die Ver­öffent­lichung und den Start der Kon­sul­tation bekannt geben werden.

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Letzte Veröffentlichung

Netzentwicklungsplan 2035 (2021)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2020 den Szenario­rah­men­entwurf zum Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) 2035 (2021) an die Bundes­netza­gentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Sze­na­rio­rahmen­entwurf am 17. Januar ver­öffent­licht und zur öffent­lichen Kon­sul­ta­tion gestellt. Am 26. Juni 2020 geneh­migte und veröffentlichte die BNetzA den Sze­na­rio­rahmen für den kom­men­­den NEP Strom 2035. Von Januar bis Oktober 2021 er­stell­ten die ÜNB auf Grund­lage des Sze­na­rio­rahmens den ers­ten und zwei­ten Entwurf des NEP. Diese Entwürfe wurden jeweils von der BNetzA geprüft und zur öffent­lichen Betei­li­gung gestellt. Am 14. Januar 2022 be­stätigte die BNetzA den NEP 2035 (2021) unter Berück­sich­tigung der Hin­weise aus Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

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