Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aktualisieren den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) alle zwei Jahre in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). So stellen sie sicher, dass der NEP den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und politischen Anforderungen gerecht wird. Verschaffen Sie sich einen tieferen Einblick in den aktuellen NEP.
Aktuelle Veröffentlichung
Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2023) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenariorahmenentwurf am 17. Januar veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenariorahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netzberechnungen der ÜNB im nächsten Netzentwicklungsplan verbindlich.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045(2023) ist seit dem 26. April 2023 beendet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von den vier Übertragungsnetzbetreibern in den zweiten Entwurf des NEP eingearbeitet, der am 12. Juni veröffentlicht wurde. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben. Am 6. September 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber das Begleitdokument zur Systemstabilität veröffentlicht.