Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2022 den Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenariorahmenentwurf am 17. Januar veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Am 08. Juli 2022 hat die BNetzA den Szenariorahmen genehmigt. Dieser ist für die Markt- und Netzberechnungen der ÜNB im nächsten Netzentwicklungsplan verbindlich.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Damit beginnt die Konsultation, an der die Öffentlichkeit bis zum 25. April 2023 auf dieser Seite unter Laufende Beteiligung und Einsicht oder per E-Mail teilnehmen kann.
Informations- und Dialogveranstaltung
Sie sind herzlich eingeladen! Thema unserer Veranstaltung ist der erste Entwurf des neuen Netzentwicklungsplans 2037/2045. Am 28. März findet die Veranstaltung vormittags online als Live-Stream und am 29. März vormittags in Präsenz in Berlin statt.
Szenariorahmen zum NEP 2037/2045 (2023)
Dieser Entwurf enthält drei Szenarien für das Jahr 2037 und gibt erstmals einen Ausblick auf ein „Klimaneutralitätsnetz 2045“, ein Stromübertragungsnetz in einem klimaneutralen Deutschland. Der Ausstieg aus Kohle und Kernkraft wird ebenso berücksichtigt wie die nationale Wasserstoffstrategie, Eckdaten aus dem Koalitionsvertrag und ein stärker zusammenwachsender europäischer Strombinnenmarkt. Bei vielen Eingangsdaten haben sich die ÜNB an der Agora-Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“ orientiert und an der Studie „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland 3“ von Fraunhofer ISI, Consentec, TU Berlin und ifeu. Die einzelnen Szenarien des neuen Entwurfs bilden einen unterschiedlich hohen Grad der Wasserstoffnutzung und der Elektrifizierung ab.
Dokumente zum Szenariorahmen zum Download
NEP 2037/2045 (2023)
1. Entwurf
Erstmals beschreibt der NEP ein Stromnetz, mit dem Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt.
Im Vergleich zu früheren NEP sind auch die Annahmen zum Umfang des Einsatzes von Wasserstoff deutlich gestiegen. Der neue NEP geht davon aus, dass Elektrolyseure dort errichtet werden, wo sie netzdienlich sind. Dadurch können Engpässe im Übertragungsnetz minimiert und die Abregelung von erneuerbaren Energien in Zeiten hoher Einspeisung reduziert werden. Insgesamt muss die Infrastruktur von Strom, Gas und Wasserstoff zukünftig immer stärker aufeinander abgestimmt geplant werden.
Zentral für das Gelingen der Energiewende ist auch eine weitere Beschleunigung des Netzausbaus. Gleichzeitig ist es das politische Ziel, den Stromsektor bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren. Die meisten der für 2045 ermittelten Maßnahmen werden daher bereits 2037 benötigt.
Zur Deckung des sich im Vergleich zu heute auf über 1.000 TWh verdoppelnden Stromverbrauchs rechnet der NEP mit einer Verfünffachung der installierten Leistung aus Erneuerbaren auf bis zu rund 700 GW im Jahr 2045. Sie zu integrieren und einen sicheren Netzbetrieb zu ermöglichen erfordert weiteren Netzausbau.
Der NEP zum Download
NEP kompakt
In der Kurzbroschüre „NEP kompakt“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2037/2045 (2023).
Die Einzelkapitel des NEP zum Download
Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:
Weiterführende Materialien zum NEP
Alle Grafiken, Tabellen und Texte aus dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045, Version 2023 stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Der Text der Lizenz ist unter creativecommons.org / licenses / by / 4.0 / legalcode abrufbar.
Eine richtige Referenz lautet z. B.: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0
Bei Bearbeitungen: Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber (M) CC-BY-4.0
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