Beteiligungsmöglichkeiten

An vielen Stellen im Prozess sinnvoll einbringen

Der Netzentwicklungsplan setzt die Energiewende auf Ebene der Strom­über­tragungsnetze um. Damit betrifft er ganz Deutsch­land, aber auch Europa. Offenheit, Trans­parenz und Dialog kenn­zeichnen den NEP-Prozess, die Betei­ligung vieler Stake­holder ist erfor­der­lich und aus­drück­lich erwünscht. Um den künftigen Anforderungen an unsere Energieversorgung gerecht zu werden, muss der Blick verstärkt auf die weiteren Sektoren gerichtet werden. Daher haben die ÜNB gemeinsam mit den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern die integrierte Netzplanung aufgenommen und eine gemeinsame Marktabfrage für die sogenannten Großverbraucher gestartet. Um die Bedarfe der Netzkunden mit einer Anschlussleistung von 10 MW und mehr direkt in den Szenariorahmen des kommenden NEP einfließen zu lassen, bitten FNB und ÜNB ihre bestehenden und potentiellen Kunden um eine Übermittlung ihrer Bedarfe. Die Marktabfrage läuft vom 07. Februar 2024 bis zum 22. März 2024.

Die Konsul­tationen zu Szenario­rahmen sowie erstem und zweitem Ent­wurf sind Meilen­steine in der Erstellung des Netz­entwicklungsplans. Hier können zum Bei­spiel zugrun­de geleg­te Daten dis­ku­tiert und hinter­fragt und die Netz­planung auf den Prüf­stand gestellt werden. Auch in den Planun­gen für die einzel­nen Vor­haben gibt es immer wieder Beteili­gungs­möglich­keiten, sowohl im Rahmen der gesetz­lich vor­ge­schriebenen Instru­mente als auch im Rah­men der von den einzelnen Über­tragungs­netz­betreibern (ÜNB) frei­willig ange­bo­tenen früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

So geh­t’s: Die Kon­sul­ta­ti­on des Netz­ent­wick­lungs­plans

Der folgende Film gibt einen Überblick über den Ablauf des Konsultationsverfahrens und erklärt, welche inhaltlichen Anmerkungen im zweiten Entwurf des NEP berücksichtigt werden können. Er zeigt auch, in welcher Phase der Beteiligung – vom Szenariorahmen über den Netzentwicklungsplan bis hin zum konkreten Projekt – welche Inhalte im Mittelpunkt stehen.

Die Konsultation zum Netzentwicklungsplan

Stand zur Beteiligung und Einsicht

Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2023, ist seit dem 26. April 2023 beendet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bereits von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert, geprüft und in den zweiten Entwurf des NEP eingearbeitet. Alle sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, wurden sukzessive online veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Zu Netzausbaumaßnahmen in fortgeschrittenen Planungsstadien finden Sie Informationen auf den Webseiten der vier ÜNB:

Ihre Übertragungsnetzbetreiber