Beteiligungsmöglichkeiten

An vielen Stellen im Prozess sinnvoll einbringen

Die Konsul­tationen zu Szenario­rahmen sowie erstem und zweitem Ent­wurf sind Meilen­steine in der Erstellung des Netz­entwicklungsplans. Hier können zum Bei­spiel zugrun­de geleg­te Daten dis­ku­tiert und hinter­fragt und die Netz­planung auf den Prüf­stand gestellt werden. Auch in den Planun­gen für die einzel­nen Vor­haben gibt es immer wieder Beteili­gungs­möglich­keiten, sowohl im Rahmen der gesetz­lich vor­ge­schriebenen Instru­mente als auch im Rah­men der von den einzelnen Über­tragungs­netz­betreibern (ÜNB) frei­willig ange­bo­tenen früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

So geh­t’s: Die Kon­sul­ta­ti­on des Netz­ent­wick­lungs­plans

Der folgende Film gibt einen Überblick über den Ablauf des Konsultationsverfahrens und erklärt, welche inhaltlichen Anmerkungen im zweiten Entwurf des NEP berücksichtigt werden können. Er zeigt auch, in welcher Phase der Beteiligung – vom Szenariorahmen über den Netzentwicklungsplan bis hin zum konkreten Projekt – welche Inhalte im Mittelpunkt stehen.

Die Konsultation zum Netzentwicklungsplan

Stand zur Beteiligung und Einsicht

Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2025 läuft noch bis zum 14. Januar 2026. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nächsten Schritt von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert, geprüft und in den zweiten Entwurf des NEP eingearbeitet. Alle sachlichen Stellungnahmen, die per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de oder über diese Website eingereicht wurden und für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, werden sukzessive veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Zu Netzausbaumaßnahmen in fortgeschrittenen Planungsstadien finden Sie Informationen auf den Webseiten der vier ÜNB:

Ihre Übertragungsnetzbetreiber