Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 28. Juni 2024 den Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Entwurf im September 2024 zur öffentlichen Konsultation gestellt und am 30. April 2025 den Szenariorahmen für den kommenden NEP genehmigt.
Auf Basis des genehmigten Szenariorahmens werden die vier ÜNB in den kommenden Monaten den ersten Entwurf des NEP erarbeiten.
Szenariorahmen zum NEP 2037/2045 (2025)
Mit dem Szenariorahmenentwurf für den NEP 2037/2045 (2025) haben die ÜNB zum zweiten Mal eine Datenbasis ausgearbeitet, die auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterschiedliche technische Lösungen und unterschiedliche Geschwindigkeiten berücksichtigt. In diesem Entwurf stellen die ÜNB erneut jeweils drei Szenarien für die Jahre 2037 und 2045 vor. Diese Szenarien bilden die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklungen für die zukünftige Stromversorgung in Deutschland und Europa ab.
Der daraus entstehende und durch die BNetzA zu genehmigende Szenariorahmen ist die Grundlage für die Planung des Netzausbaus im nächsten NEP. Im Vergleich zum vorherigen Szenariorahmen sind einige Weiterentwicklungen zu verzeichnen: Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird der Prozessablauf in den Netzentwicklungsplänen für Strom, Gas und Wasserstoff harmonisiert. Damit bietet sich erstmals die Möglichkeit, die jeweiligen Szenarien im Sinne einer Sektorenkopplung aufeinander abzustimmen. Den Rahmen hierfür bildet die Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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