| Holger R. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit nehme ich Stellung zum Netzentwicklungsplan NEP 2037/2045 (2025) von Amprion Projekt von Hattingen über Linde nach Wuppertal.
Die aktuelle Stromtrasse mit geringerer Stromleistung von 110/220 KV als Bestandstrassen, die durch das Stadtgebiet in Schwelm über Kindergärten und Altenheimen hinweg führt, ist seit Jahrzenten ausser Betrieb und wird auch zukünftig entsprechend der nachfolgenden Begründungen nicht für die Stromversorgung benötigt.
Meine Stellungnahme kann veröffentlicht werden!
1. Geringerer Gesamtbedarf
Aus den Fachstudien McKinsey, BCG/BDI, Roland Berger u. a. ergibt sich ein deutlich geringerer Gesamtbedarf als von der Ampel-Koalition geplant. Mit Bezug zu diesen Stdien wurde das Thema sehr anschaulich in diversen TV_Sendungen dargestellt. Es ist für mich völlig unklar, wie sich dieser verringerte Gesamtbedarf auf einzelne Vorhaben und insbesondere den Ausbau des Übertragungsnetzes auswirkt. Dies sollte zeitnah und in voller Transparenz geklärt werden. Die Beibehaltung bestehender noch nicht realisierte Projekte insbesondere dem oben genannten sollte detailliert begründet werden.
2. Einsatz neuer Technologien
In Zusammenhang mit dem geringeren Energiebedarf ist auch zu beantworten, welche Rolle neue Technologien wie z. B. Großspeicher und intelligente Netze gegenüber dem Ausbau von 380 kV Freileitungen haben werden (s. Studie New Energy Alliance). Ferner ich eine Dokumentation gesehen, wo kleinere Zentrateinheiten örtlche Stromversonrgungen mit weniger Transportverlusten und kostengünstiger absichern können.
3. Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Welche neuen Erkenntnisse gibt es zur Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Höchstspannungsleitungen und welche Konsequenzen zieht der Gesetzgeber daraus insbesondere für den Ausbau bestehender durch Wohngebiete verlaufender Trassen zu Höchstspannungstrassen? Ein Neubau der oben genannten Trasse würde wegen der Nähe zu Wohngebieten, KIndergärten und Altenheimen nicht genehmigt werden. Es ist die Trassenfreigabe wegen der Nähe zur Bebauung und der jahrzente langen nicht Nutzung unter den Bedingungen eines Neubaus einer Trasse und nicht einer Erweiterung zu prüfen.
4. Spitzenlastkappung
Ist Spitzenlastkappung insbesondere bei Ausbau bestehender Übertragungsnetze zu Höchstspannungstrassen und beim Bau neuer Umspannanlagen berücksichtigt? Welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Ausbau? Spitzenlastkappung ist rechtlich verpflichtend zu berücksichtigen (§§ 12 a Abs. 1 S. 4 und 12 b Abs. 1 S. 3 EnWG) und damit auch für den NEP eine verbindliche Anforderung.
5. Priorisierung von Anwohnerschutz beim Ausbau der Übertragungsnetze
Bei verringertem Ausbaubedarf sollten bei Reduzierungen gegenüber dem vorherigen NEP der Schutz von Anwohnern (bei Ausbau von Bestandstrassen oder Umspannanlagen in reinen Wohngebieten) Priorität bekommen. Beispiel: Parallelneubau entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstatt Ausbau von 110/220 KV-Bestandstrassen durch Wohngebiete 5. Transparenz der Entscheidungen Bei der Prüfung von Alternativen und Entscheidungen für bestimmte Trassenverläufe ist mehr Transparenz erforderlich (detaillierte Begründung der Entscheidung, nicht nur allgemeine Wertungen wie Alternativtrassen seien "überdimensioniert" oder "ungeeignet")
6. Auswirkungen auf Steuergelder und Staatsfinanzen
Bei einem überdimensionierten Ausbau der Übertragungsnetze wird der Steuerzahler und Energieverbraucher zweimal zur Kasse gebeten: für die Finanzierungskosten der Netze in Form der (erhöhten) Netzübertragungsentgelte und für die Subventionierung eines Industriestrompreises. Die Erforderlichkeit des Ausbaus bestehender Trassen oder der Neubau von Höchstspannungstrassen und Umspannwerken sollte unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung überflüssiger Investitionen sorgfältig geprüft und detailliert begründet werden.
7. Förderung der Bürgerbeteiligung
Wenn Bürger sich durch eigene Anlagen an der Energiewende beteiligen können und ein solches Engagement mit intelligenten und innovativen Anreizen gefördert wird, ist die gesellschaftliche Akzeptanz deutlich höher als beim Ausbau bestehender Trassen zu oder Neubau von Höchstspannungstrassen (Beispiel: Einbeziehung privater Fotovoltaik-Anlagen und Speicher über intelligente Netze). Die Technologien sind am Markt vorhanden, so dass eine Umsetzung schneller und kostengünstiger vonstattengehen würde als der Aus- oder Neubau von Höchstspannungstrassen.
8. Überprüfung der Vorschläge der Energieversorger
Wie kann eine wissenschaftliche Überprüfung des von den Energieversorgern entwickelten Szenariorahmens sichergestellt werden? Die Energieversorger verdienen die von ihnen getätigten Netzausbauten über die Übertragungsnetzentgelte zurück und haben ein wirtschaftliches Interesse an möglichst hohen Erträgen. Dem steht das Interesse der privaten und industriellen Verbraucher an wettbewerbsfähigen Energiekosten gegenüber. Wie wird sichergestellt, dass die Verbraucherinteressen gegenüber dem Profitinteresse der Versorger möglichst hoch gewichtet werden? Wie wird dies öffentlich transparent gemacht? Alternative Pläne wurden von Amprion zur oben genannten Trasse nicht geprüft, obwohl darauf hingewiesen wurde. Die schon bestehende Stromtrasse durch Leverkusen am Rhein entlang, kann den Bedarf der Trasse durch Schwelm als Ersatztrasse eingeplant werden.
9. Erdkabel
Freileitungen haben ihre Berechtigung durch die geringeren Kosten bei der Installation und die einfachere Wartung. Allerdings haben Freileitungen dort, wo sie nah an Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Orten errichtet werden auch gravierende Nachteile. Eine wetterabhängige Lärmbelastung, elektrische und magnetische Felder sowie eine erdrückende optische Wirkung sind nicht zu leugnende Faktoren die das Schutzgut "menschliche Gesundheit" in jedem Fall beeinträchtigen. Die Attraktivität des Wohnumfeldes wird empfindlich gestört, auch wenn "nur" eine kleine alte Leitung durch eine 380 kV Trasse ersetzt wird. Des Weiteren sind frei liegende Leitungen leichte Angriffsziele der kritischen Infrastruktur. Es ist daher unbestreitbar, dass Freileitungstrassen in Wohngebieten nichts zu suchen haben und es ist weiter nicht nachvollziehbar, wie der Gesetzgeber bzw. das jeweilige Regierungspräsidium die
Übertragungsnetzbetreiber durch die rechtliche Sicherheit dazu bringt in der Bestandstrasse zu bleiben, auch wenn das mit dem Wissen und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mehr zu vereinbaren ist. Das zeigen die Abstandsregeln, die es einzuhalten gilt, wenn die Bestandstrasse verlassen wird. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und es sind pragmatische Lösungen nach dem gesunden Menschenverstand erforderlich. Wenn ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht zu realisieren ist, dann muss auf die Möglichkeit der Erdverkabelung zurückgegriffen werden, bei der Schallemissionen nicht auftreten, elektrische Felder durch das Erdreich abgeschirmt werden und sich magnetische Felder aufgrund der Nähe und der Anordnung der Kabelstränge gegenseitig aufheben. Eine erdrückende optische Wirkung ist ebenfalls ausgeschlossen und die anfallenden Mehrkosten müssen dann gerecht, auf die Profiteure dieser Leitung aufgeteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnenden durch Wertverluste der Immobilien getragen werden.
10. Kritische Infrastruktur
Die jüngsten Vorfälle von großflächigen Stromausfällen haben gezeigt, dass dem Schutz kritischer Infrastruktur deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Auf welche Weise soll dies geschehen? Durch verstärkten Einsatz von Erdkabeln könnte die Angreifbarkeit von Leitungen verringert werden. Wie will den Gesetzgeber Anwohner vor Anschlägen auf Freileitungen, die entlang von Bestandstrassen durch Wohngebiete verlaufen sollen, schützen?
Mit freundlichen Gruß un der Berücksichtigung der obrigen Punkte,
Holger R.
hiermit nehme ich Stellung zum Netzentwicklungsplan NEP 2037/2045 (2025) von Amprion Projekt von Hattingen über Linde nach Wuppertal.
Die aktuelle Stromtrasse mit geringerer Stromleistung von 110/220 KV als Bestandstrassen, die durch das Stadtgebiet in Schwelm über Kindergärten und Altenheimen hinweg führt, ist seit Jahrzenten ausser Betrieb und wird auch zukünftig entsprechend der nachfolgenden Begründungen nicht für die Stromversorgung benötigt.
Meine Stellungnahme kann veröffentlicht werden!
1. Geringerer Gesamtbedarf
Aus den Fachstudien McKinsey, BCG/BDI, Roland Berger u. a. ergibt sich ein deutlich geringerer Gesamtbedarf als von der Ampel-Koalition geplant. Mit Bezug zu diesen Stdien wurde das Thema sehr anschaulich in diversen TV_Sendungen dargestellt. Es ist für mich völlig unklar, wie sich dieser verringerte Gesamtbedarf auf einzelne Vorhaben und insbesondere den Ausbau des Übertragungsnetzes auswirkt. Dies sollte zeitnah und in voller Transparenz geklärt werden. Die Beibehaltung bestehender noch nicht realisierte Projekte insbesondere dem oben genannten sollte detailliert begründet werden.
2. Einsatz neuer Technologien
In Zusammenhang mit dem geringeren Energiebedarf ist auch zu beantworten, welche Rolle neue Technologien wie z. B. Großspeicher und intelligente Netze gegenüber dem Ausbau von 380 kV Freileitungen haben werden (s. Studie New Energy Alliance). Ferner ich eine Dokumentation gesehen, wo kleinere Zentrateinheiten örtlche Stromversonrgungen mit weniger Transportverlusten und kostengünstiger absichern können.
3. Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Welche neuen Erkenntnisse gibt es zur Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Höchstspannungsleitungen und welche Konsequenzen zieht der Gesetzgeber daraus insbesondere für den Ausbau bestehender durch Wohngebiete verlaufender Trassen zu Höchstspannungstrassen? Ein Neubau der oben genannten Trasse würde wegen der Nähe zu Wohngebieten, KIndergärten und Altenheimen nicht genehmigt werden. Es ist die Trassenfreigabe wegen der Nähe zur Bebauung und der jahrzente langen nicht Nutzung unter den Bedingungen eines Neubaus einer Trasse und nicht einer Erweiterung zu prüfen.
4. Spitzenlastkappung
Ist Spitzenlastkappung insbesondere bei Ausbau bestehender Übertragungsnetze zu Höchstspannungstrassen und beim Bau neuer Umspannanlagen berücksichtigt? Welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Ausbau? Spitzenlastkappung ist rechtlich verpflichtend zu berücksichtigen (§§ 12 a Abs. 1 S. 4 und 12 b Abs. 1 S. 3 EnWG) und damit auch für den NEP eine verbindliche Anforderung.
5. Priorisierung von Anwohnerschutz beim Ausbau der Übertragungsnetze
Bei verringertem Ausbaubedarf sollten bei Reduzierungen gegenüber dem vorherigen NEP der Schutz von Anwohnern (bei Ausbau von Bestandstrassen oder Umspannanlagen in reinen Wohngebieten) Priorität bekommen. Beispiel: Parallelneubau entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstatt Ausbau von 110/220 KV-Bestandstrassen durch Wohngebiete 5. Transparenz der Entscheidungen Bei der Prüfung von Alternativen und Entscheidungen für bestimmte Trassenverläufe ist mehr Transparenz erforderlich (detaillierte Begründung der Entscheidung, nicht nur allgemeine Wertungen wie Alternativtrassen seien "überdimensioniert" oder "ungeeignet")
6. Auswirkungen auf Steuergelder und Staatsfinanzen
Bei einem überdimensionierten Ausbau der Übertragungsnetze wird der Steuerzahler und Energieverbraucher zweimal zur Kasse gebeten: für die Finanzierungskosten der Netze in Form der (erhöhten) Netzübertragungsentgelte und für die Subventionierung eines Industriestrompreises. Die Erforderlichkeit des Ausbaus bestehender Trassen oder der Neubau von Höchstspannungstrassen und Umspannwerken sollte unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung überflüssiger Investitionen sorgfältig geprüft und detailliert begründet werden.
7. Förderung der Bürgerbeteiligung
Wenn Bürger sich durch eigene Anlagen an der Energiewende beteiligen können und ein solches Engagement mit intelligenten und innovativen Anreizen gefördert wird, ist die gesellschaftliche Akzeptanz deutlich höher als beim Ausbau bestehender Trassen zu oder Neubau von Höchstspannungstrassen (Beispiel: Einbeziehung privater Fotovoltaik-Anlagen und Speicher über intelligente Netze). Die Technologien sind am Markt vorhanden, so dass eine Umsetzung schneller und kostengünstiger vonstattengehen würde als der Aus- oder Neubau von Höchstspannungstrassen.
8. Überprüfung der Vorschläge der Energieversorger
Wie kann eine wissenschaftliche Überprüfung des von den Energieversorgern entwickelten Szenariorahmens sichergestellt werden? Die Energieversorger verdienen die von ihnen getätigten Netzausbauten über die Übertragungsnetzentgelte zurück und haben ein wirtschaftliches Interesse an möglichst hohen Erträgen. Dem steht das Interesse der privaten und industriellen Verbraucher an wettbewerbsfähigen Energiekosten gegenüber. Wie wird sichergestellt, dass die Verbraucherinteressen gegenüber dem Profitinteresse der Versorger möglichst hoch gewichtet werden? Wie wird dies öffentlich transparent gemacht? Alternative Pläne wurden von Amprion zur oben genannten Trasse nicht geprüft, obwohl darauf hingewiesen wurde. Die schon bestehende Stromtrasse durch Leverkusen am Rhein entlang, kann den Bedarf der Trasse durch Schwelm als Ersatztrasse eingeplant werden.
9. Erdkabel
Freileitungen haben ihre Berechtigung durch die geringeren Kosten bei der Installation und die einfachere Wartung. Allerdings haben Freileitungen dort, wo sie nah an Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Orten errichtet werden auch gravierende Nachteile. Eine wetterabhängige Lärmbelastung, elektrische und magnetische Felder sowie eine erdrückende optische Wirkung sind nicht zu leugnende Faktoren die das Schutzgut "menschliche Gesundheit" in jedem Fall beeinträchtigen. Die Attraktivität des Wohnumfeldes wird empfindlich gestört, auch wenn "nur" eine kleine alte Leitung durch eine 380 kV Trasse ersetzt wird. Des Weiteren sind frei liegende Leitungen leichte Angriffsziele der kritischen Infrastruktur. Es ist daher unbestreitbar, dass Freileitungstrassen in Wohngebieten nichts zu suchen haben und es ist weiter nicht nachvollziehbar, wie der Gesetzgeber bzw. das jeweilige Regierungspräsidium die
Übertragungsnetzbetreiber durch die rechtliche Sicherheit dazu bringt in der Bestandstrasse zu bleiben, auch wenn das mit dem Wissen und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mehr zu vereinbaren ist. Das zeigen die Abstandsregeln, die es einzuhalten gilt, wenn die Bestandstrasse verlassen wird. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und es sind pragmatische Lösungen nach dem gesunden Menschenverstand erforderlich. Wenn ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht zu realisieren ist, dann muss auf die Möglichkeit der Erdverkabelung zurückgegriffen werden, bei der Schallemissionen nicht auftreten, elektrische Felder durch das Erdreich abgeschirmt werden und sich magnetische Felder aufgrund der Nähe und der Anordnung der Kabelstränge gegenseitig aufheben. Eine erdrückende optische Wirkung ist ebenfalls ausgeschlossen und die anfallenden Mehrkosten müssen dann gerecht, auf die Profiteure dieser Leitung aufgeteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnenden durch Wertverluste der Immobilien getragen werden.
10. Kritische Infrastruktur
Die jüngsten Vorfälle von großflächigen Stromausfällen haben gezeigt, dass dem Schutz kritischer Infrastruktur deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Auf welche Weise soll dies geschehen? Durch verstärkten Einsatz von Erdkabeln könnte die Angreifbarkeit von Leitungen verringert werden. Wie will den Gesetzgeber Anwohner vor Anschlägen auf Freileitungen, die entlang von Bestandstrassen durch Wohngebiete verlaufen sollen, schützen?
Mit freundlichen Gruß un der Berücksichtigung der obrigen Punkte,
Holger R.