| Albert K. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mit nehmen wir Stellung zum geplanten Projekt P473, insbesondere zur Maßnahme M819 (Leitung Suchraum Rettenbach – Suchraum Sand – Suchraum Plattling), und bringen erhebliche Bedenken gegen die derzeitige Planung vor.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verlaufen die vorgesehenen Suchräume und Trassenoptionen in einem sehr geringen Abstand zur bestehenden Wohnbebauung, insbesondere im Bereich der Ortschaft Pondorf, Niederachdorf sowie angrenzender Wohngebiete in Richtung Donau / Autobahn. Bereits anhand des aktuell veröffentlichten Suchplans ist eine grobe Skizzierung möglicher Leitungsverläufe möglich, aus der sich erkennen lässt, dass die Leitung entweder unmittelbar über Wohnbebauung hinweg oder in sehr geringer Distanz zu dieser geführt werden könnte.
Wir sehen in dieser Nähe zur Wohnbebauung eine unzumutbare Belastung für die betroffene Bevölkerung. Abgesehen von der gravierenden Störung des Landschaftsbildes sind vor allem die potenziellen Folgen für Gesundheit, Wohnqualität, Grundstückswerte und die künftige städtebauliche Entwicklung zu beachten.
Wir betrachten es besonders kritisch, dass der Übertragungsnetzbetreiber TenneT bisher keine konkreten Aussagen zum tatsächlichen Verlauf der Leitungen, zu Übertragungszwängen oder zu technischen Rahmenbedingungen gemacht hat.
Besonders kritisch sehen wir, dass seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT bislang keine konkreten Aussagen zum tatsächlichen Leitungsverlauf, zu Trassierungszwängen oder zu technischen Randbedingungen getroffen werden. Wesentliche Informationen werden aus unserer Sicht nicht transparent kommuniziert, was eine fundierte Bewertung der Gegebenheit erheblich erschwert.
Nach Aussagen eines fachkundigen Bekannten, der in diesem Fachbereich tätig ist, unterliegt die Trassierung von Höchstspannungsleitungen technischen Zwangsbedingungen, unter anderem hinsichtlich:
• bestimmter erforderlicher Leitungswinkel,
• zulässiger Richtungsänderungen,
• sowie möglicher und notwendiger Zuführungswege zu Umspannwerken
Vor diesem Hintergrund besteht die begründete Sorge, dass der tatsächliche spätere Leitungsverlauf deutlich näher an die Wohnbebauung heranrücken wird, als es die derzeitige, nur grob dargestellte Suchraumplanung vermuten lässt. Auch eine Überspannung der Wohnbebauung wäre vom Gesetzgeber her geduldet!
Im Bereich Pondorf in Richtung Donau ist der verfügbare Raum aufgrund bestehender Bebauung, Topografie und infrastruktureller Zwänge besonders eingeschränkt. Es besteht daher die konkrete Befürchtung, dass die bestehende Leitung im Zuge des Ersatzneubaus noch näher an das Wohngebiet verlegt werden muss als bisher, was eine zusätzliche Verschärfung der Belastungssituation darstellen würde.
Wir fordern daher:
1. eine vollständige und transparente Offenlegung der technischen Trassierungszwänge (Leitungswinkel, Abspannpunkte, Zuführungen),
2. eine frühzeitige Konkretisierung möglicher Leitungsverläufe auch auf Grobplanungsebene,
3. eine nachvollziehbare Prüfung von Alternativen, insbesondere mit größerem Abstand zur Wohnbebauung,
4. sowie eine ernsthafte Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bevölkerung im weiteren Planungsverfahren.
Ohne diese Informationen ist eine sachgerechte Abwägung der Auswirkungen nicht möglich. Das derzeitige Vorgehen wird dem Anspruch einer transparenten und fairen Bürgerbeteiligung aus unserer Sicht nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Albert K.
hier mit nehmen wir Stellung zum geplanten Projekt P473, insbesondere zur Maßnahme M819 (Leitung Suchraum Rettenbach – Suchraum Sand – Suchraum Plattling), und bringen erhebliche Bedenken gegen die derzeitige Planung vor.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verlaufen die vorgesehenen Suchräume und Trassenoptionen in einem sehr geringen Abstand zur bestehenden Wohnbebauung, insbesondere im Bereich der Ortschaft Pondorf, Niederachdorf sowie angrenzender Wohngebiete in Richtung Donau / Autobahn. Bereits anhand des aktuell veröffentlichten Suchplans ist eine grobe Skizzierung möglicher Leitungsverläufe möglich, aus der sich erkennen lässt, dass die Leitung entweder unmittelbar über Wohnbebauung hinweg oder in sehr geringer Distanz zu dieser geführt werden könnte.
Wir sehen in dieser Nähe zur Wohnbebauung eine unzumutbare Belastung für die betroffene Bevölkerung. Abgesehen von der gravierenden Störung des Landschaftsbildes sind vor allem die potenziellen Folgen für Gesundheit, Wohnqualität, Grundstückswerte und die künftige städtebauliche Entwicklung zu beachten.
Wir betrachten es besonders kritisch, dass der Übertragungsnetzbetreiber TenneT bisher keine konkreten Aussagen zum tatsächlichen Verlauf der Leitungen, zu Übertragungszwängen oder zu technischen Rahmenbedingungen gemacht hat.
Besonders kritisch sehen wir, dass seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT bislang keine konkreten Aussagen zum tatsächlichen Leitungsverlauf, zu Trassierungszwängen oder zu technischen Randbedingungen getroffen werden. Wesentliche Informationen werden aus unserer Sicht nicht transparent kommuniziert, was eine fundierte Bewertung der Gegebenheit erheblich erschwert.
Nach Aussagen eines fachkundigen Bekannten, der in diesem Fachbereich tätig ist, unterliegt die Trassierung von Höchstspannungsleitungen technischen Zwangsbedingungen, unter anderem hinsichtlich:
• bestimmter erforderlicher Leitungswinkel,
• zulässiger Richtungsänderungen,
• sowie möglicher und notwendiger Zuführungswege zu Umspannwerken
Vor diesem Hintergrund besteht die begründete Sorge, dass der tatsächliche spätere Leitungsverlauf deutlich näher an die Wohnbebauung heranrücken wird, als es die derzeitige, nur grob dargestellte Suchraumplanung vermuten lässt. Auch eine Überspannung der Wohnbebauung wäre vom Gesetzgeber her geduldet!
Im Bereich Pondorf in Richtung Donau ist der verfügbare Raum aufgrund bestehender Bebauung, Topografie und infrastruktureller Zwänge besonders eingeschränkt. Es besteht daher die konkrete Befürchtung, dass die bestehende Leitung im Zuge des Ersatzneubaus noch näher an das Wohngebiet verlegt werden muss als bisher, was eine zusätzliche Verschärfung der Belastungssituation darstellen würde.
Wir fordern daher:
1. eine vollständige und transparente Offenlegung der technischen Trassierungszwänge (Leitungswinkel, Abspannpunkte, Zuführungen),
2. eine frühzeitige Konkretisierung möglicher Leitungsverläufe auch auf Grobplanungsebene,
3. eine nachvollziehbare Prüfung von Alternativen, insbesondere mit größerem Abstand zur Wohnbebauung,
4. sowie eine ernsthafte Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bevölkerung im weiteren Planungsverfahren.
Ohne diese Informationen ist eine sachgerechte Abwägung der Auswirkungen nicht möglich. Das derzeitige Vorgehen wird dem Anspruch einer transparenten und fairen Bürgerbeteiligung aus unserer Sicht nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Albert K.