| Jennifer S. | NEP
Stellungnahme zum NEP 2037/2025
Ich lehne die Maßnahme M603 kritisch ab, soweit sie einen Um- oder Neubau von Höchstspannungsleitungen im Stadtgebiet Schwelm vorsieht oder den dicht besiedelten Siedlungsraum zusätzlich belastet.
Gesundheitliche Aspekte
In Bezug auf Höchstspannungsleitungen ist zu klären, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Konsequenzen sich daraus für den Ausbau bestehender Trassen ergeben – insbesondere dann, wenn diese durch dicht bewohnte Wohngebiete verlaufen oder zu Höchstspannungstrassen aufgewertet werden sollen.
Freileitungen und Erdkabel
Freileitungen haben aufgrund geringerer Baukosten und einer vergleichsweise einfachen Wartung grundsätzlich ihre Berechtigung. In der Nähe von Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Bereichen überwiegen jedoch ihre Nachteile deutlich. Wetterabhängige Geräuschentwicklungen, elektrische und magnetische Felder sowie die massive optische Beeinträchtigung wirken sich spürbar auf die Wohnqualität und das Schutzgut der menschlichen Gesundheit aus. Auch der Ersatz einer kleineren Bestandsleitung durch eine 380-kV-Trasse stellt für das Wohnumfeld eine erhebliche Verschlechterung dar. Zudem sind frei liegende Leitungen anfälliger als Teil der kritischen Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig nachvollziehbar, dass Freileitungen in Wohngebieten weiterhin als planerischer Standard gelten. Besonders problematisch ist, dass beim Verbleib in bestehenden Trassen geringere Abstandsanforderungen akzeptiert werden als bei einer Neuplanung, obwohl sich technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen deutlich weiterentwickelt haben.
Wo ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht realisierbar ist, sollte konsequent auf Erdverkabelung zurückgegriffen werden. Diese vermeidet Schallemissionen, schirmt elektrische Felder durch das Erdreich ab, reduziert magnetische Felder durch die Anordnung der Kabelstränge und schließt eine optische Beeinträchtigung aus. Die entstehenden Mehrkosten sollten fair auf die Profiteure der Leitung verteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnerinnen und Anwohnern durch Wertverluste ihrer Immobilien getragen werden.
Priorität für den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Wenn sich der Ausbaubedarf insgesamt reduziert, sollte dies zu einer Neubewertung der Prioritäten führen. Der Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern entlang bestehender Trassen oder bei Umspannanlagen in reinen Wohngebieten sollte bei Anpassungen gegenüber früheren Netzentwicklungsplänen stärker gewichtet werden. Denkbar wären etwa Parallelneubauten entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstelle des Ausbaus von 110- oder 220-kV-Bestandstrassen, die unmittelbar durch Wohngebiete führen.
Geringerer Gesamtbedarf
Aktuelle Fachstudien u. a. von McKinsey, BCG/BDI und Roland Berger kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der zukünftige Energiebedarf deutlich unter den bisherigen Annahmen liegt. Bislang bleibt jedoch offen, welche konkreten Auswirkungen dieser reduzierte Bedarf auf einzelne Infrastrukturvorhaben – insbesondere auf den Ausbau des Übertragungsnetzes – hat. Eine zeitnahe und transparente Klärung erscheint daher notwendig. Sollten Projekte trotz der neuen Bedarfsannahmen weiterverfolgt werden, bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung.
Rolle neuer Technologien
Vor dem Hintergrund eines geringeren Energiebedarfs stellt sich die Frage, welche Rolle neue Technologien künftig einnehmen. Großspeicher, intelligente Netze und digitale Steuerungssysteme könnten einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten und den Bedarf an zusätzlichen 380-kV-Freileitungen reduzieren. Diese Ansätze werden beispielsweise in der Studie der New Energy Alliance aufgegriffen und sollten systematisch in die Planung einbezogen werden.
Spitzenlastkappung
Unklar bleibt, in welchem Umfang die gesetzlich vorgesehene Spitzenlastkappung bei der Planung berücksichtigt wird – sowohl beim Ausbau bestehender Übertragungsnetze als auch beim Neubau von Umspannanlagen. Da ihre Berücksichtigung im Energiewirtschaftsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist (§§ 12a und 12b EnWG), sollte transparent dargelegt werden, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für den weiteren Netzausbau ergeben.
Unabhängige Überprüfung der Szenarien
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der von den Energieversorgern entwickelten Szenariorahmen sichergestellt wird. Da Netzbetreiber ihre Investitionen über Netzentgelte refinanzieren und damit ein wirtschaftliches Interesse an umfangreichen Netzausbauten haben, ist ein struktureller Interessenkonflikt nicht auszuschließen. Umso wichtiger ist es, transparent darzulegen, wie die Interessen der privaten und industriellen Verbraucher an wettbewerbsfähigen Energiekosten angemessen berücksichtigt werden.
Bürgerbeteiligung und Akzeptanz
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende ist höher, wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden. Eigene Erzeugungsanlagen, Speicherlösungen und deren Einbindung über intelligente Netze bieten hierfür großes Potenzial. Diese Ansätze sind technisch bereits verfügbar und könnten schneller sowie kostengünstiger umgesetzt werden als der Ausbau oder Neubau großskaliger Höchstspannungstrassen.
Ich lehne die Maßnahme M603 kritisch ab, soweit sie einen Um- oder Neubau von Höchstspannungsleitungen im Stadtgebiet Schwelm vorsieht oder den dicht besiedelten Siedlungsraum zusätzlich belastet.
Gesundheitliche Aspekte
In Bezug auf Höchstspannungsleitungen ist zu klären, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Konsequenzen sich daraus für den Ausbau bestehender Trassen ergeben – insbesondere dann, wenn diese durch dicht bewohnte Wohngebiete verlaufen oder zu Höchstspannungstrassen aufgewertet werden sollen.
Freileitungen und Erdkabel
Freileitungen haben aufgrund geringerer Baukosten und einer vergleichsweise einfachen Wartung grundsätzlich ihre Berechtigung. In der Nähe von Wohnbebauung oder anderen schützenswerten Bereichen überwiegen jedoch ihre Nachteile deutlich. Wetterabhängige Geräuschentwicklungen, elektrische und magnetische Felder sowie die massive optische Beeinträchtigung wirken sich spürbar auf die Wohnqualität und das Schutzgut der menschlichen Gesundheit aus. Auch der Ersatz einer kleineren Bestandsleitung durch eine 380-kV-Trasse stellt für das Wohnumfeld eine erhebliche Verschlechterung dar. Zudem sind frei liegende Leitungen anfälliger als Teil der kritischen Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig nachvollziehbar, dass Freileitungen in Wohngebieten weiterhin als planerischer Standard gelten. Besonders problematisch ist, dass beim Verbleib in bestehenden Trassen geringere Abstandsanforderungen akzeptiert werden als bei einer Neuplanung, obwohl sich technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen deutlich weiterentwickelt haben.
Wo ein ausreichender Abstand zwischen Freileitung und Wohnbebauung nicht realisierbar ist, sollte konsequent auf Erdverkabelung zurückgegriffen werden. Diese vermeidet Schallemissionen, schirmt elektrische Felder durch das Erdreich ab, reduziert magnetische Felder durch die Anordnung der Kabelstränge und schließt eine optische Beeinträchtigung aus. Die entstehenden Mehrkosten sollten fair auf die Profiteure der Leitung verteilt werden und nicht einseitig von den Anwohnerinnen und Anwohnern durch Wertverluste ihrer Immobilien getragen werden.
Priorität für den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Wenn sich der Ausbaubedarf insgesamt reduziert, sollte dies zu einer Neubewertung der Prioritäten führen. Der Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern entlang bestehender Trassen oder bei Umspannanlagen in reinen Wohngebieten sollte bei Anpassungen gegenüber früheren Netzentwicklungsplänen stärker gewichtet werden. Denkbar wären etwa Parallelneubauten entlang bereits bestehender Höchstspannungstrassen anstelle des Ausbaus von 110- oder 220-kV-Bestandstrassen, die unmittelbar durch Wohngebiete führen.
Geringerer Gesamtbedarf
Aktuelle Fachstudien u. a. von McKinsey, BCG/BDI und Roland Berger kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der zukünftige Energiebedarf deutlich unter den bisherigen Annahmen liegt. Bislang bleibt jedoch offen, welche konkreten Auswirkungen dieser reduzierte Bedarf auf einzelne Infrastrukturvorhaben – insbesondere auf den Ausbau des Übertragungsnetzes – hat. Eine zeitnahe und transparente Klärung erscheint daher notwendig. Sollten Projekte trotz der neuen Bedarfsannahmen weiterverfolgt werden, bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung.
Rolle neuer Technologien
Vor dem Hintergrund eines geringeren Energiebedarfs stellt sich die Frage, welche Rolle neue Technologien künftig einnehmen. Großspeicher, intelligente Netze und digitale Steuerungssysteme könnten einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten und den Bedarf an zusätzlichen 380-kV-Freileitungen reduzieren. Diese Ansätze werden beispielsweise in der Studie der New Energy Alliance aufgegriffen und sollten systematisch in die Planung einbezogen werden.
Spitzenlastkappung
Unklar bleibt, in welchem Umfang die gesetzlich vorgesehene Spitzenlastkappung bei der Planung berücksichtigt wird – sowohl beim Ausbau bestehender Übertragungsnetze als auch beim Neubau von Umspannanlagen. Da ihre Berücksichtigung im Energiewirtschaftsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist (§§ 12a und 12b EnWG), sollte transparent dargelegt werden, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für den weiteren Netzausbau ergeben.
Unabhängige Überprüfung der Szenarien
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der von den Energieversorgern entwickelten Szenariorahmen sichergestellt wird. Da Netzbetreiber ihre Investitionen über Netzentgelte refinanzieren und damit ein wirtschaftliches Interesse an umfangreichen Netzausbauten haben, ist ein struktureller Interessenkonflikt nicht auszuschließen. Umso wichtiger ist es, transparent darzulegen, wie die Interessen der privaten und industriellen Verbraucher an wettbewerbsfähigen Energiekosten angemessen berücksichtigt werden.
Bürgerbeteiligung und Akzeptanz
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende ist höher, wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden. Eigene Erzeugungsanlagen, Speicherlösungen und deren Einbindung über intelligente Netze bieten hierfür großes Potenzial. Diese Ansätze sind technisch bereits verfügbar und könnten schneller sowie kostengünstiger umgesetzt werden als der Ausbau oder Neubau großskaliger Höchstspannungstrassen.