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Landkreis Leer
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem veröffentlichten 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037 / 2045 (2025) nimmt der Landkreis Leer im Rahmen des Konsultationsverfahrens wie folgt Stellung:
I. Allgemein zur Fortschreibung des Netzentwicklungsplans
Die Rahmenbedingungen für den aktuell vorliegenden NEP haben sich gemäß Kapitel 1 gegenüber dem vorherigen NEP 2027/2045 (2023) teilweise stark verändert. Im vorgelegten 1. Entwurf werden allerdings nur die Szenarien A und B von den drei nach § 12a EnWG verpflichtenden Entwicklungspfaden (Szenarien) des Szenariorahmens, auf dessen Grundlage der Netzentwicklungsplan nach § 12b EnWG erstellt wird, betrachtet, während das Szenario C erst im 2. Entwurf dargestellt werden soll.
Auch in diesem Entwurf erfolgten wiederum Änderungen der Bezeichnungen und / oder des vorgesehenen Netzverknüpfungspunktes der Leitungsvorhaben gegenüber dem vorherigen NEP.
Positionierung des Landkreises Leer:
Diese Vorgehensweise, in mehreren Etappen die drei Szenarien insgesamt zu veröffentlichen und zur Konsultation zu stellen, wird kritisch gesehen. Hier wäre aus Sicht des Landkreises Leer eine zeitliche Verschiebung der Veröffentlichung besser gewesen, um alle Szenarien zeitgleich gemeinsam abzubilden und demzufolge bewerten zu können. Immerhin ist der aktuelle 1. Entwurf erst nach mehr als zwei Jahren nach dem letzten, d.h. vorhergehenden 1. Entwurf 2037/2025 (Version 2023) vorgelegt worden und weicht schon hier von den rechtlichen Vorgaben des EnWG ab. Folglich wäre es sinnvoller gewesen, zunächst das Szenario C zu erstellen und - sobald die Ergebnisse vorliegen - den vollständigen NEP-Entwurf in die
II. HGÜ-Leitungen
a) Technologie von neuen HGÜ-Leitungen
In Kapitel 6 wird auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sowie auf den Bericht zum EnergiewendeMonitoring Bezug genommen. Danach sollen neue HGÜ-Verbindungen aus Kostengründen als Freileitungen angesetzt werden und nicht mehr wie bisher als DC-Erdkabel geplant werden.
Positionierung des Landkreises Leer:
Ein grundsätzliches Umschwenken der Priorisierung wird strikt abgelehnt. Erst die Möglichkeit, die HGÜ-Leitungen als Erdkabel zu planen und zu bauen, hat dazu beigetragen, die Akzeptanz spürbar beim Leitungsbau zu verbessern.
Das nordwestliche Niedersachsen ist im hohen Maße von Offshore- und Onshore-Stromleitungen, die im Zusammenhang mit der Energiewende gebaut, beantragt oder perspektivisch noch geplant sein werden, betroffen, so dass zunehmende Akzeptanzprobleme insbesondere bei der Bevölkerung zu befürchten sind.
Neben den o.g. Stromleitungsprojekten sind auch viele Erdgashochdruckleitungen vorhanden. Wenngleich es sich bei den Stromleitungen überwiegend um in die Erde verlegte Leitungen handelt, sind dennoch Auswirkungen auf Menschen / Siedlung, Natur und Landschaft (insbesondere bedeutsame Natura 2000-Gebiete), die Landwirtschaft sowie auf den Boden erheblich. Sollten aber stattdessen neue Leitungsprojekte als Freileitung weiter verfolgt werden, wären die Auswirkungen auf Menschen / Siedlung, Natur und Landschaft (insbesondere bedeutsame Natura 2000-Gebiete) noch wesentlich massiver. Auch erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus, der im Landkreis Leer eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, sind zu erwarten. Die Suche nach einer raumverträglichen Trassenführung wird bei Freileitungen aus oben genannten Gründen problematisch. Eine reine Betrachtung der Investitionskosten bei der Planung einer HGÜ-Verbindung als Erdkabel oder Freileitung kann bei einem bereits durch Leitungsvorhaben stark betroffenen Raum nicht zur Anwendung kommen. Aus Sicht des Landkreises Leer ist der Vorrang der Erdverkabelung daher zwingend beizubehalten.
Die Forderung einer Erdverkabelung wird aus diesen Gründen auch für das Vorhaben P470 mit den Maßnahmen M813 Emden/Ost – Suchraum Nüttermoor und M814 Suchraum Nüttermoor – Dörpen/West erhoben.
b) Konkrete Projekte: HGÜ-Leitungen und Änderung von NVP
Gemäß dem Entwurf werden die bisherigen HGÜ-Verbindungen DC40, DC40plus und DC41 nicht mehr als erforderlicher Bestandteil eines volkswirtschaftlich effizienten Netzes benötigt. Damit entfällt gemäß vorliegendem Entwurf auch der Mulitterminal-Hub im Suchraum Nüttermoor. Dafür ist mit der neuen HGÜ-Verbindung DC 36 Suchraum Esens – Oberzier nun ein anderes Vorhaben aufgenommen worden.
Positionierung des Landkreises Leer:
Auch wenn die Leitung DC40 Suchraum Nüttermoor – Streumen nicht mehr Bestandteil des NEP-Entwurfs ist, stellt sich insgesamt die Situation für den Landkreis Leer ähnlich dar, wenn nun das zusätzliche Vorhaben DC 36 Suchraum Esens – Oberzier im NEP enthalten ist. Bei diesem ist davon auszugehen, dass der Landkreis Leer durch eine Querung des Kreisgebietes betroffen sein könnte.
Die Aussage auf S. 162, dass die DC36 keine zusätzliche neue HGÜ-Verbindung darstellt, „da diese Übertragungskapazität in den bisherigen Planungen über ein Offshore-Netzanbindungssystem (ONAS) direkt an den NVP Oberzier geführt wird“, ist nicht nachvollziehbar. Immerhin wird mit dem NVP Esens, der als Multiterminal-Hub fungieren soll, und einem Leitungsverlauf nach Oberzier eine neue räumliche Betroffenheit geschaffen. Zudem ist die Flächen-Inanspruchnahme einer HGÜ-Leitung, insbesondere in der Bauphase, und den damit verbundenen Eingriffen in die Umwelt größer als bei einer „normalen“ ONAS.
c) Bündelungsoptionen
In Kapitel 6.3.5 sind die Bündelungsoptionen angesprochen. Dieses ist grundsätzlich richtig und kann die Umsetzung von Leitungsvorhaben planerisch und baulich erleichtern.
Positionierung des Landkreises Leer:
Dennoch wird hier offensichtlich nur eine Bündelung mit gleichen Vorhaben in Erwägung gezogen. Eine Bündelung kann aber durchaus auch mit anderen Vorhabentypen wie erdverlegten Gasleitungen oder Verkehrsinfrastrukturen erfolgen. Insofern wird angeregt, die Bündelungsoptionen entsprechend zu erweitern und mögliche Trassenplanungen mit anderen linearen Infrastrukturen abzugleichen.
III. Szenariorahmen
Die Szenarien weisen alle einen im Vergleich zu heute deutlich steigenden Stromverbrauch auf und unterscheiden sich hauptsächlich in Hinblick auf den Grad der Elektrifizierung:
- Szenario A bildet eine Entwicklung mit vergleichsweise niedrigem Stromverbrauch ab. Hier kommt verstärkt Wasserstoff, insbesondere durch Wasserstoffimporte, als alternativer Energieträger zum Einsatz.
- Szenario B ist eng abgestimmt mit dem Szenariorahmen Gas/Wasserstoff und orientiert sich an der Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Stromverbrauch steigt in allen Verbrauchssektoren deutlich. Der Wasserstoffimport und die Flexibilisierung des Stromverbrauchs werden als moderat eingestellt.
- Szenario C betrachtet einen hohen Grad an Elektrifizierung und einen umfassenden Ausbau der heimischen Elektrolysekapazitäten und einer starken Flexibilisierung des Stromverbrauchs. Bei diesem Szenario mit dem höchsten Stromverbrauch (der drei Szenariopfade) übertrifft der Ausbau erneuerbare Energien die gesetzlichen Vorgaben.
Dieses Szenario C ist allerdings noch nicht im 1. Entwurf enthalten.
Die Szenarien werden für die Jahre 2037 und 2045 prognostiziert.
Positionierung des Landkreises Leer:
Es ist weiterhin nicht erkennbar, inwieweit Fragestellungen der Energieeffizienz in Betracht gezogen wurden und Eingang in diese Szenarien gefunden haben. Wenngleich der Anstieg des Strombedarfs nicht mehr so stark prognostiziert wie in den vorhergehenden NEP wird, so beruht dieses eher auf einer Verschiebung der Energieerzeugung, in dem der Anteil der fossilen Energieträger aus politischen Gründen ein stärkeres Gewicht erhält.
Auch der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert bei Herstellung von Wasserstoff mit Elektrolyseuren einen hohen Strombedarf, der möglichst aus grünem Strom gedeckt werden soll, um sich hinsichtlich der CO2-Bilanz klimafreundlich darzustellen. Zudem geht mit der Umwandlung in Wasserstoff ein hoher Energieverlust einher.
IV: Offshore-Optimierung
In Kap. 5 des NEP werden erstmals Maßnahmen zur Offshore-Optimierung für alle ONAS ab dem Jahr 2035 betrachtet. Durch optimierte Flächenzuschnitte und optimierte Positionierung der OffshoreWindenergieanlagen wird eine Reduzierung der Verschattungseffekte erreicht mit der Folge, dass die Volllaststunden der entsprechenden Offshore-Windparks pro Jahr erhöht werden. Im Ergebnis werden bis zum Jahr 2045 weniger als die bisher im bestätigten NEP 20237/2045 (2023) 17 ONAS benötigt.
Positionierung des Landkreises Leer:
Diese Optimierung, die für das Szenario A sieben ONAS weniger bedeutet, für Szenario B vier ONAS weniger und für das Szenario C fünf ONAS weniger, wird ausdrücklich begrüßt. Die Begründung ist nachvollziehbar. Zugleich ist mit der geringeren Anzahl an Landkabeln eine Vermeidung bzw. Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
V. Leitungsprojekte im Landkreis Leer
Neben den schon bestehenden Offshore-Kabelanbindungsleitungen DolWin1, DolWin2, DolWin3, BorWin1 und BorWin2, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind und deshalb auch nicht mehr dem Startnetz zugeordnet sind, ist der Landkreis Leer von einer sehr hohen Anzahl an Leitungsprojekten im NEP betroffen.
Der Landkreis Leer befindet sich durch die Lage in Nordwestniedersachsen zwischen den Anlandungspunkten des offshore erzeugten Stromes und den südlicher gelegenen Netzverknüpfungspunkten in einem besonderen Spannungsfeld. Konkret geht es um folgende Leitungsprojekte im 1. Entwurf:
Im Startnetz handelt es sich um
Onshore um
- Vorhaben DC1 von Emden/Ost – Osterath (= A-Nord) sowie
um die Offshore-Netzanbindungsleitungen
- NOR-3-2 zum NVP Hanekenfähr (= DolWin4; in Parallellage zu A-Nord),
- NOR-6-3 zum NVP Hanekenfähr (= BorWin4; in Parallellage zu A-Nord) und
- NOR-7-1 zum NVP Garrel Ost (= BorWin5).
- NOR-9-1 zum NVP Wehrendorf (= BalWin1).
- NOR-10-1 zum NVP Westerkappeln (= BalWin2).
Im Zubaunetz handelt es sich um
Onshore:
- DC 36: HGÜ-Verbindung Suchraum Esens - Oberzier
- P329: Maßnahmen-Nr. 533 Niederlangen – Großbritannien (als Zweiter DC-Interkonnektor zwischen Deutschland und Groß Britannien (Startpunkt in Niederlangen im LK Emsland mit Querung des Landkreises Leer in nördlicher Richtung))
- P470: Netzausbau M813 Emden/Ost – Suchraum Nüttermoor und M814 Suchraum Nüttermoor – Dörpen/West bis 2037 (von TenneT wird dieses Projekt als „EmsLeitung“ bezeichnet)
- P483: M833 Querregeltransformation im Suchraum Nüttermoor
In der benachbarten Stadt Emden ist das Vorhaben P491 Emden/West – Emden/Ost vorgesehen. Inwieweit eine mögliche Weiterleitung von dort auch den Landkreis Leer noch betreffen kann, ist derzeit nicht einschätzbar.
Offshore-Netzanbindungsvorhaben (Szenario B 2045):
Hier ist mit dem vorgelegten Entwurf nicht klar erkennbar, welche ONAS im Landkreis Leer geplant werden. Anzunehmen oder möglich sind voraussichtlich:
- NOR-17-2 zum NVP Suchraum Nüttermoor (im Projektsteckbrief ist DC 40 noch als damit im Zusammenhang stehendes Vorhaben benannt)
Zum gebündelten Vorhaben WindaderWest gehören – soweit erkennbar
- NOR-14-2 zum NVP Rommerskirchen
- NOR-16-3 zum NVP Rommerskirchen
- NOR-5-2 zum NVP Niederrhein
- NOR-5-2 zum NVP Sechtem
- NOR-6-4 zum NVP Krusenhorst (= BorWin7)
die nach dem derzeitigen Stand den Landkreis Leer östlich umgehen und damit nicht unmittelbar den Landkreis Leer betreffen.
Fazit:
Das Konsultationsverfahren mit dem vorgelegten Entwurf, der nur die Szenarien A und B umfasst und damit nicht alle Szenarien abbildet, wird kritisch gesehen. Stattdessen wäre eine später eingeleitete Beteiligung mit einem vollständigen Entwurf sachgerechter gewesen. Eine konkrete Einschätzung der Betroffenheit durch Vorhaben ohne Berücksichtigung des Szenarios C im NEP ist damit erheblich erschwert. Hinsichtlich der Leitungsprojekte wird der Landkreis Leer auch zukünftig in besonderem Maße von Leitungsvorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende, in Anspruch genommen. Dabei fungiert der Landkreis bislang aufgrund der räumlichen Lage zwischen Nordsee als Anlandungspunkt und den südlicher gelegenen Standorten mit hohem Energiebedarf als „Transitlandkreis“. Damit verbunden sind innerhalb des Landkreises neben den erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft auch Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen der kommunalen und regionalen Planungshoheit. Angesichts des Umfangs des prognostizierten Ausbaus sollte der Fokus verstärkt auf einen sparsameren und effektiveren Einsatz von Energie mit weniger Leitungsprojekten gelegt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem veröffentlichten 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037 / 2045 (2025) nimmt der Landkreis Leer im Rahmen des Konsultationsverfahrens wie folgt Stellung:
I. Allgemein zur Fortschreibung des Netzentwicklungsplans
Die Rahmenbedingungen für den aktuell vorliegenden NEP haben sich gemäß Kapitel 1 gegenüber dem vorherigen NEP 2027/2045 (2023) teilweise stark verändert. Im vorgelegten 1. Entwurf werden allerdings nur die Szenarien A und B von den drei nach § 12a EnWG verpflichtenden Entwicklungspfaden (Szenarien) des Szenariorahmens, auf dessen Grundlage der Netzentwicklungsplan nach § 12b EnWG erstellt wird, betrachtet, während das Szenario C erst im 2. Entwurf dargestellt werden soll.
Auch in diesem Entwurf erfolgten wiederum Änderungen der Bezeichnungen und / oder des vorgesehenen Netzverknüpfungspunktes der Leitungsvorhaben gegenüber dem vorherigen NEP.
Positionierung des Landkreises Leer:
Diese Vorgehensweise, in mehreren Etappen die drei Szenarien insgesamt zu veröffentlichen und zur Konsultation zu stellen, wird kritisch gesehen. Hier wäre aus Sicht des Landkreises Leer eine zeitliche Verschiebung der Veröffentlichung besser gewesen, um alle Szenarien zeitgleich gemeinsam abzubilden und demzufolge bewerten zu können. Immerhin ist der aktuelle 1. Entwurf erst nach mehr als zwei Jahren nach dem letzten, d.h. vorhergehenden 1. Entwurf 2037/2025 (Version 2023) vorgelegt worden und weicht schon hier von den rechtlichen Vorgaben des EnWG ab. Folglich wäre es sinnvoller gewesen, zunächst das Szenario C zu erstellen und - sobald die Ergebnisse vorliegen - den vollständigen NEP-Entwurf in die
II. HGÜ-Leitungen
a) Technologie von neuen HGÜ-Leitungen
In Kapitel 6 wird auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sowie auf den Bericht zum EnergiewendeMonitoring Bezug genommen. Danach sollen neue HGÜ-Verbindungen aus Kostengründen als Freileitungen angesetzt werden und nicht mehr wie bisher als DC-Erdkabel geplant werden.
Positionierung des Landkreises Leer:
Ein grundsätzliches Umschwenken der Priorisierung wird strikt abgelehnt. Erst die Möglichkeit, die HGÜ-Leitungen als Erdkabel zu planen und zu bauen, hat dazu beigetragen, die Akzeptanz spürbar beim Leitungsbau zu verbessern.
Das nordwestliche Niedersachsen ist im hohen Maße von Offshore- und Onshore-Stromleitungen, die im Zusammenhang mit der Energiewende gebaut, beantragt oder perspektivisch noch geplant sein werden, betroffen, so dass zunehmende Akzeptanzprobleme insbesondere bei der Bevölkerung zu befürchten sind.
Neben den o.g. Stromleitungsprojekten sind auch viele Erdgashochdruckleitungen vorhanden. Wenngleich es sich bei den Stromleitungen überwiegend um in die Erde verlegte Leitungen handelt, sind dennoch Auswirkungen auf Menschen / Siedlung, Natur und Landschaft (insbesondere bedeutsame Natura 2000-Gebiete), die Landwirtschaft sowie auf den Boden erheblich. Sollten aber stattdessen neue Leitungsprojekte als Freileitung weiter verfolgt werden, wären die Auswirkungen auf Menschen / Siedlung, Natur und Landschaft (insbesondere bedeutsame Natura 2000-Gebiete) noch wesentlich massiver. Auch erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus, der im Landkreis Leer eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, sind zu erwarten. Die Suche nach einer raumverträglichen Trassenführung wird bei Freileitungen aus oben genannten Gründen problematisch. Eine reine Betrachtung der Investitionskosten bei der Planung einer HGÜ-Verbindung als Erdkabel oder Freileitung kann bei einem bereits durch Leitungsvorhaben stark betroffenen Raum nicht zur Anwendung kommen. Aus Sicht des Landkreises Leer ist der Vorrang der Erdverkabelung daher zwingend beizubehalten.
Die Forderung einer Erdverkabelung wird aus diesen Gründen auch für das Vorhaben P470 mit den Maßnahmen M813 Emden/Ost – Suchraum Nüttermoor und M814 Suchraum Nüttermoor – Dörpen/West erhoben.
b) Konkrete Projekte: HGÜ-Leitungen und Änderung von NVP
Gemäß dem Entwurf werden die bisherigen HGÜ-Verbindungen DC40, DC40plus und DC41 nicht mehr als erforderlicher Bestandteil eines volkswirtschaftlich effizienten Netzes benötigt. Damit entfällt gemäß vorliegendem Entwurf auch der Mulitterminal-Hub im Suchraum Nüttermoor. Dafür ist mit der neuen HGÜ-Verbindung DC 36 Suchraum Esens – Oberzier nun ein anderes Vorhaben aufgenommen worden.
Positionierung des Landkreises Leer:
Auch wenn die Leitung DC40 Suchraum Nüttermoor – Streumen nicht mehr Bestandteil des NEP-Entwurfs ist, stellt sich insgesamt die Situation für den Landkreis Leer ähnlich dar, wenn nun das zusätzliche Vorhaben DC 36 Suchraum Esens – Oberzier im NEP enthalten ist. Bei diesem ist davon auszugehen, dass der Landkreis Leer durch eine Querung des Kreisgebietes betroffen sein könnte.
Die Aussage auf S. 162, dass die DC36 keine zusätzliche neue HGÜ-Verbindung darstellt, „da diese Übertragungskapazität in den bisherigen Planungen über ein Offshore-Netzanbindungssystem (ONAS) direkt an den NVP Oberzier geführt wird“, ist nicht nachvollziehbar. Immerhin wird mit dem NVP Esens, der als Multiterminal-Hub fungieren soll, und einem Leitungsverlauf nach Oberzier eine neue räumliche Betroffenheit geschaffen. Zudem ist die Flächen-Inanspruchnahme einer HGÜ-Leitung, insbesondere in der Bauphase, und den damit verbundenen Eingriffen in die Umwelt größer als bei einer „normalen“ ONAS.
c) Bündelungsoptionen
In Kapitel 6.3.5 sind die Bündelungsoptionen angesprochen. Dieses ist grundsätzlich richtig und kann die Umsetzung von Leitungsvorhaben planerisch und baulich erleichtern.
Positionierung des Landkreises Leer:
Dennoch wird hier offensichtlich nur eine Bündelung mit gleichen Vorhaben in Erwägung gezogen. Eine Bündelung kann aber durchaus auch mit anderen Vorhabentypen wie erdverlegten Gasleitungen oder Verkehrsinfrastrukturen erfolgen. Insofern wird angeregt, die Bündelungsoptionen entsprechend zu erweitern und mögliche Trassenplanungen mit anderen linearen Infrastrukturen abzugleichen.
III. Szenariorahmen
Die Szenarien weisen alle einen im Vergleich zu heute deutlich steigenden Stromverbrauch auf und unterscheiden sich hauptsächlich in Hinblick auf den Grad der Elektrifizierung:
- Szenario A bildet eine Entwicklung mit vergleichsweise niedrigem Stromverbrauch ab. Hier kommt verstärkt Wasserstoff, insbesondere durch Wasserstoffimporte, als alternativer Energieträger zum Einsatz.
- Szenario B ist eng abgestimmt mit dem Szenariorahmen Gas/Wasserstoff und orientiert sich an der Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Stromverbrauch steigt in allen Verbrauchssektoren deutlich. Der Wasserstoffimport und die Flexibilisierung des Stromverbrauchs werden als moderat eingestellt.
- Szenario C betrachtet einen hohen Grad an Elektrifizierung und einen umfassenden Ausbau der heimischen Elektrolysekapazitäten und einer starken Flexibilisierung des Stromverbrauchs. Bei diesem Szenario mit dem höchsten Stromverbrauch (der drei Szenariopfade) übertrifft der Ausbau erneuerbare Energien die gesetzlichen Vorgaben.
Dieses Szenario C ist allerdings noch nicht im 1. Entwurf enthalten.
Die Szenarien werden für die Jahre 2037 und 2045 prognostiziert.
Positionierung des Landkreises Leer:
Es ist weiterhin nicht erkennbar, inwieweit Fragestellungen der Energieeffizienz in Betracht gezogen wurden und Eingang in diese Szenarien gefunden haben. Wenngleich der Anstieg des Strombedarfs nicht mehr so stark prognostiziert wie in den vorhergehenden NEP wird, so beruht dieses eher auf einer Verschiebung der Energieerzeugung, in dem der Anteil der fossilen Energieträger aus politischen Gründen ein stärkeres Gewicht erhält.
Auch der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert bei Herstellung von Wasserstoff mit Elektrolyseuren einen hohen Strombedarf, der möglichst aus grünem Strom gedeckt werden soll, um sich hinsichtlich der CO2-Bilanz klimafreundlich darzustellen. Zudem geht mit der Umwandlung in Wasserstoff ein hoher Energieverlust einher.
IV: Offshore-Optimierung
In Kap. 5 des NEP werden erstmals Maßnahmen zur Offshore-Optimierung für alle ONAS ab dem Jahr 2035 betrachtet. Durch optimierte Flächenzuschnitte und optimierte Positionierung der OffshoreWindenergieanlagen wird eine Reduzierung der Verschattungseffekte erreicht mit der Folge, dass die Volllaststunden der entsprechenden Offshore-Windparks pro Jahr erhöht werden. Im Ergebnis werden bis zum Jahr 2045 weniger als die bisher im bestätigten NEP 20237/2045 (2023) 17 ONAS benötigt.
Positionierung des Landkreises Leer:
Diese Optimierung, die für das Szenario A sieben ONAS weniger bedeutet, für Szenario B vier ONAS weniger und für das Szenario C fünf ONAS weniger, wird ausdrücklich begrüßt. Die Begründung ist nachvollziehbar. Zugleich ist mit der geringeren Anzahl an Landkabeln eine Vermeidung bzw. Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
V. Leitungsprojekte im Landkreis Leer
Neben den schon bestehenden Offshore-Kabelanbindungsleitungen DolWin1, DolWin2, DolWin3, BorWin1 und BorWin2, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind und deshalb auch nicht mehr dem Startnetz zugeordnet sind, ist der Landkreis Leer von einer sehr hohen Anzahl an Leitungsprojekten im NEP betroffen.
Der Landkreis Leer befindet sich durch die Lage in Nordwestniedersachsen zwischen den Anlandungspunkten des offshore erzeugten Stromes und den südlicher gelegenen Netzverknüpfungspunkten in einem besonderen Spannungsfeld. Konkret geht es um folgende Leitungsprojekte im 1. Entwurf:
Im Startnetz handelt es sich um
Onshore um
- Vorhaben DC1 von Emden/Ost – Osterath (= A-Nord) sowie
um die Offshore-Netzanbindungsleitungen
- NOR-3-2 zum NVP Hanekenfähr (= DolWin4; in Parallellage zu A-Nord),
- NOR-6-3 zum NVP Hanekenfähr (= BorWin4; in Parallellage zu A-Nord) und
- NOR-7-1 zum NVP Garrel Ost (= BorWin5).
- NOR-9-1 zum NVP Wehrendorf (= BalWin1).
- NOR-10-1 zum NVP Westerkappeln (= BalWin2).
Im Zubaunetz handelt es sich um
Onshore:
- DC 36: HGÜ-Verbindung Suchraum Esens - Oberzier
- P329: Maßnahmen-Nr. 533 Niederlangen – Großbritannien (als Zweiter DC-Interkonnektor zwischen Deutschland und Groß Britannien (Startpunkt in Niederlangen im LK Emsland mit Querung des Landkreises Leer in nördlicher Richtung))
- P470: Netzausbau M813 Emden/Ost – Suchraum Nüttermoor und M814 Suchraum Nüttermoor – Dörpen/West bis 2037 (von TenneT wird dieses Projekt als „EmsLeitung“ bezeichnet)
- P483: M833 Querregeltransformation im Suchraum Nüttermoor
In der benachbarten Stadt Emden ist das Vorhaben P491 Emden/West – Emden/Ost vorgesehen. Inwieweit eine mögliche Weiterleitung von dort auch den Landkreis Leer noch betreffen kann, ist derzeit nicht einschätzbar.
Offshore-Netzanbindungsvorhaben (Szenario B 2045):
Hier ist mit dem vorgelegten Entwurf nicht klar erkennbar, welche ONAS im Landkreis Leer geplant werden. Anzunehmen oder möglich sind voraussichtlich:
- NOR-17-2 zum NVP Suchraum Nüttermoor (im Projektsteckbrief ist DC 40 noch als damit im Zusammenhang stehendes Vorhaben benannt)
Zum gebündelten Vorhaben WindaderWest gehören – soweit erkennbar
- NOR-14-2 zum NVP Rommerskirchen
- NOR-16-3 zum NVP Rommerskirchen
- NOR-5-2 zum NVP Niederrhein
- NOR-5-2 zum NVP Sechtem
- NOR-6-4 zum NVP Krusenhorst (= BorWin7)
die nach dem derzeitigen Stand den Landkreis Leer östlich umgehen und damit nicht unmittelbar den Landkreis Leer betreffen.
Fazit:
Das Konsultationsverfahren mit dem vorgelegten Entwurf, der nur die Szenarien A und B umfasst und damit nicht alle Szenarien abbildet, wird kritisch gesehen. Stattdessen wäre eine später eingeleitete Beteiligung mit einem vollständigen Entwurf sachgerechter gewesen. Eine konkrete Einschätzung der Betroffenheit durch Vorhaben ohne Berücksichtigung des Szenarios C im NEP ist damit erheblich erschwert. Hinsichtlich der Leitungsprojekte wird der Landkreis Leer auch zukünftig in besonderem Maße von Leitungsvorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende, in Anspruch genommen. Dabei fungiert der Landkreis bislang aufgrund der räumlichen Lage zwischen Nordsee als Anlandungspunkt und den südlicher gelegenen Standorten mit hohem Energiebedarf als „Transitlandkreis“. Damit verbunden sind innerhalb des Landkreises neben den erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft auch Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen der kommunalen und regionalen Planungshoheit. Angesichts des Umfangs des prognostizierten Ausbaus sollte der Fokus verstärkt auf einen sparsameren und effektiveren Einsatz von Energie mit weniger Leitungsprojekten gelegt werden.