| RA Wolfgang Baumann | NEP

Betreff: Stellungnahme des Initiativkreises Netzentwicklungsplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir nehmen die Gelegenheit wahr, im Rahmen der Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2025) – erster Entwurf – einige grundsätzliche Statements abzugeben:

Die vorgelegte Planung ist nach wie vor überdimensioniert.

Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Spitzenbelastungen des Stromnetzes werden nicht ausgeschöpft. Das betrifft die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage, die gemäß Paragraph 1 a Absatz 3 EnWG gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch die Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie sind nicht hinreichend eingeplant.

Eine effiziente Kopplung des Wärme- und des Verkehrssektors mit dem Elektrizitätssektor wird wiederum nicht eingeplant. Genauso wenig findet eine Integration der Ladeinfrastruktur für Elektromobile in das Elektrizitätsversorgungsystem im gebotenen Umfang Berücksichtigung; bidirektionales Laden erscheint ausgeschlossen. Damit ist die Möglichkeit einer Transformation zu einem umweltverträglichen, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgungssystem verschlossen, wie es aber vom Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes intendiert ist (vgl. § 1 Abs. 1 EnWG).

Das vorgesehene Strom-Design gefährdet die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland und trägt zur Destabilisierung der Stromversorgung in Europa bei. Wie in diesen Tagen vermehrt zu beobachten ist, sind zentrale Systeme anfällig für Sabotage und Kriegseinwirkungen. Es ist ein Anachronismus, dass Deutschland die Atomkraftwerke stillgelegt hat, zweifellos auch wegen der Sicherheitsrisiken bei terroristischen Angriffen und im Kriegsfall. Gleichzeitig entwickelt das Land ein mehrere 100 Kilometer langes Versorgungssystem, das gegen Anschläge und Kriegseinwirkungen nicht zu schützen ist. Bei Angriffen auf die HGÜ-Leitungen Ich möchte mit Folgen unvorstellbaren Ausmaßes gerechnet werden.

Die Alternative ist ein dezentrales System der sich von unten entwickelnden bürgernahen Energieversorgung. Ein solches dezentrales System könnte sicherlich die hinter den Megatrassen stehenden wirtschaftlichen Interessen weniger Firmen nicht in dem Maße befriedigen. Es könnte aber dazu beitragen, dass die Versorgungssicherheit drastisch erhöht wird. Auch der Selbstversorgungsgrad der Bevölkerung als ein Sicherheitsgesichtspunkt würde zunehmen. Gemäß Paragraph 1 a Absatz 4 EnWG sollen die Elektrizitätsversorgungsnetze bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftlicher Effizienz ausgebaut werden. Ein zellularer Ansatz entspricht diesen Grundprinzipien am ehesten.

Das vorgelegte Planungskonzept für einen Netzentwicklungsplan Strom entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts nicht. Es gefährdet die Sicherheit der Stromversorgung. Die geplanten HGÜ-Leitungen Werden eigenständige Sicherheitsrisiken hervorrufen und können leicht Gegenstand von Terroranschlägen und kriegerischen Attacken mit bisher nicht bekannten extremen Auswirkungen auf die Bevölkerung werden. Sie sind daher abzulehnen.

Für den Initiativkreis Netzentwicklungsplanung (IK NEP)

RA Wolfgang Baumann, Sprecher