Am 30.04.2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045, Version 2025 genehmigt. Auf Basis des bestätigten Szenariorahmens werden die vier ÜNB die Berechnungen für den NEP durchführen.
Der erste Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) soll nach aktueller Planung Anfang Dezember veröffentlicht werden. Gemeinsam mit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des NEP 2037/2045 (2025) startet die Konsultationsphase. In dieser Phase haben alle Interessierten die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum ersten Entwurf abzugeben.
Die Stellungnahmen können während der Konsultationsphase über diese Website oder per E-Mail eingereicht werden. Alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden gleichermaßen berücksichtigt und bearbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nächsten Schritt von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert, geprüft und in den zweiten Entwurf des NEP eingearbeitet. Dazu werden die ÜNB am Anfang eines jeden Kapitels des NEP sowie darüber hinaus in einem eigenen Kapitel, das die Ergebnisse der Konsultation nochmals im Überblick zusammenfasst, darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP eingeflossen sind. Zudem werden alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske übermittelten sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, sukzessive online auf dieser Website veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen nicht möglich ist.