| Stadtverwaltung | NEP
Die Stadt Bietigheim-Bissingen begrüßt den Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2025) als wichtigen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung und zur Umsetzung der Energiewende. Zugleich weist die Stadt darauf hin, dass mehrere Maßnahmen ihr Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar betreffen und mit relevanten Auswirkungen auf Siedlungsstruktur, Landschaft, Landwirtschaft und Lebensqualität verbunden sein können.
Die Stadt ist insbesondere von folgenden Vorhaben betroffen: dem HGÜ-Vorhaben DC42 / DC42plus (SuedWestLink), der Netzverstärkung Bürstadt – Rheinau – Hoheneck (AMP-P309) sowie der Netzverstärkung Stuttgart-Westumfahrung (P676).
Für die weitere Planung sind aus Sicht der Stadt insbesondere die Minimierung dauerhafter Eingriffe, die Nutzung bestehender Trassen, eine frühzeitige und transparente Beteiligung der Kommunen sowie die Abstimmung mit kommunalen Planungen von Bedeutung. Auch die Auswirkungen der Bau- und Betriebsphase sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Stadt nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Entwurf des NEP bei einzelnen HGÜ-Vorhaben verstärkt Freileitungslösungen geprüft werden. Aus kommunaler Sicht ist hierbei neben raumordnerischen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten auch die Sicherheit kritischer Infrastrukturen angemessen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund zunehmender Risiken durch gezielte Sabotagehandlungen kann eine unterirdische Verlegung von Leitungen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Stromversorgung leisten.
Entscheidend ist daher eine transparente, nachvollziehbare und ergebnisoffene Variantenprüfung, bei der Erd- und Freileitungslösungen gleichwertig gegenübergestellt werden. Dabei sollten neben Kosten und Bauzeit auch Aspekte der Versorgungssicherheit, Resilienz und langfristigen Betriebssicherheit einbezogen werden. Vorrangig zu berücksichtigen ist die Lösung, die insgesamt die geringsten dauerhaften Belastungen und Risiken für Mensch, Umwelt und Stadtstruktur mit sich bringt.
Die Stadt ist insbesondere von folgenden Vorhaben betroffen: dem HGÜ-Vorhaben DC42 / DC42plus (SuedWestLink), der Netzverstärkung Bürstadt – Rheinau – Hoheneck (AMP-P309) sowie der Netzverstärkung Stuttgart-Westumfahrung (P676).
Für die weitere Planung sind aus Sicht der Stadt insbesondere die Minimierung dauerhafter Eingriffe, die Nutzung bestehender Trassen, eine frühzeitige und transparente Beteiligung der Kommunen sowie die Abstimmung mit kommunalen Planungen von Bedeutung. Auch die Auswirkungen der Bau- und Betriebsphase sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Stadt nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Entwurf des NEP bei einzelnen HGÜ-Vorhaben verstärkt Freileitungslösungen geprüft werden. Aus kommunaler Sicht ist hierbei neben raumordnerischen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten auch die Sicherheit kritischer Infrastrukturen angemessen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund zunehmender Risiken durch gezielte Sabotagehandlungen kann eine unterirdische Verlegung von Leitungen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Stromversorgung leisten.
Entscheidend ist daher eine transparente, nachvollziehbare und ergebnisoffene Variantenprüfung, bei der Erd- und Freileitungslösungen gleichwertig gegenübergestellt werden. Dabei sollten neben Kosten und Bauzeit auch Aspekte der Versorgungssicherheit, Resilienz und langfristigen Betriebssicherheit einbezogen werden. Vorrangig zu berücksichtigen ist die Lösung, die insgesamt die geringsten dauerhaften Belastungen und Risiken für Mensch, Umwelt und Stadtstruktur mit sich bringt.