| Michael L. | NEP

Betreff: Netzentwicklungsplan Strom (D09)


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als betroffener Anlieger des oben genannten Netzentwicklungsplan Strom im Allgemeinen aber auch im speziellen der 2GW-HGÜ-Leitung Lauchstädt-Meitingen (D09) bin ich mit der Durchführung dieser nicht einverstanden und erhebe deshalb aus folgend aufgezeigten Punkten Einspruch:

 


der Bedarf der 2GW-HGÜ-Leitung Lauchstädt-Meitingen ist fraglich und nicht nachgewiesen, da hierbei der Ausbau der dezentraler Energiewende und Stromversorgung (Photovoltage usw…..) nicht beachtet und eingerechnet wurde
die Nutzung der Süd-Ost Trasse nur bis Meitingen und ein nicht folgender Weitertransport nach Österreich wurde nicht berücksichtigt. Hier wird anstelle des bisherigen Transporttrasse über Osteuropa zur Profitsteigerung der großen Energiekonzerne auf Kosten des deutschen Steuerzahlers aggiert
das Argument, welches besagt, dass durch eine Abschaltung der AKWs eine solche HGÜ Trasse notwendig wird muss durch eine gleichzeitige Förderung erneuerbarer zukunftsträchtiger Energiegewinnungen über dezentrale Gewinnung/Einspeisung aufgewogen werden um Steuergelder sinnbringen einzusetzen und diese nicht durch umweltbelastende 80 Meter hohe Strommasten zu verschwenden. Hier könnte die Bundesrepublik Deutschland als Vorreiternation vorstellig werden und im Nachgang entwickelte Techniken gewinnbringend weiterverkaufen und somit den Technologiestandort Deutschland nachhaltig stärken
Gesundheitsgefährdenden Auswirkungen einer 2GW-HGÜ-Leitung am Menschen insbesondere an Kindern sind bisher nicht ausreichend erforscht/bekannt, eine durch Folgeschäden am Menschen bekanntgewordene erhöhte Gefahr von Krankheitsbildern wie Krebs besonders bei Kindern muss vermieden werden, es sollte keine Versuche unter Echtzeit wie bei den AKW durchgeführt werden
Das Areal Egweil kann durch eine 70-80 Meter hohe Stromtrasse durch einen langjährig angesiedelten Sportflugzeugflugplatz nicht genutzt werden
Der Wertverlust meiner Immobilie wird nicht berücksichtigt. Im Zuge der geplanten HGÜ Leitung übersteigt bis zum Jahre 2022 der Darlehensbetrag die Werthaltigkeit meiner vor kurzem bezogenen Immobilie. Hier sehe ich mit nach Art. 14 GG in meinem Grundrecht beeinträchtigt.


 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden!

 

Ich fordere hiermit die Beteiligung im weiteren Verfahren ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Luidl

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