02/25/2017 - 08:55 | Laura S. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:



Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.

Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.



Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus auf die Schultern der Bürger entlang der geplanten Stromtrassen ist im höchsten Maße sozial ungerecht und stiftet enormen Unfrieden.

Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV Wechselstromleitungen auf 380 kV (n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.

Mit freundlichem Gruß
Laura S