04/25/2023 - 18:39 | Till K. | NEP

Betreff: Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) 1. Entwurf

Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) 1. Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie meine Stellungnahme zum aktuellen Netzentwicklungsplan.

Stromhandel: Der Suedostlink (Projekt DC5 und DC20) ist ausschließlich für den Europäischen Stromhandel gedacht. Netzbetreiber und deren Investoren profitieren hierbei von dem Gewinn, der zu Lasten der Endverbraucher und besonders der Anwohner getragen wird. Die Verpflichtung zum Gemeinwohl wird vollkommen missachtet. Die Stromerzeugung muss zwingend feinmaschig und somit dezentral erfolgen. Die HGÜ-Leitungen festigen die zentralistische Energieerzeugung zum Teil auch klimaschädlicher Stein- und Braunkohle. Wenn die Stromerzeugung der deutschen Kraftwerke nicht ausreichend ist, wird billiger Atomstrom aus dem Ausland zugekauft. Es ist mittlerweile eindeutig zu erkennen, dass der HGÜ-Ausbau eine Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch Deutschland ist. Ein Oligopol von Stromnetzanbietern, mit monopolistischen Strukturen der weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus geht, profitiert als einziger von diesem Ausbau. Transparenz zur Notwendigkeit des geplanten Netzausbaus ist nicht gegeben. Es wird angezweifelt, dass die Neutralität der Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Kundenbeziehungen zu den Energielobbyisten gegeben ist.

Finanzierung: Der überdimensionierte Bau der HGÜ-Netze ist ein teures Unterfangen, dass auch noch nachfolgende Generationen zu finanzieren haben. Durch den Deckmantel der Energiewende wird der Ausbau vorangetrieben und die Kosten erklärt. Über das Netzentgelt werden die Kosten auf die Bürger übertragen, dies betrifft besonders die Einkommens Schwache Bevölkerung stark, die schon jetzt unter den gestiegenen Energiepreisen leidet. Um die Energiewende zu stemmen benötigt es einen feineren Netzausbau, der weitere Kosten verursacht und somit, nicht mehr von der Bevölkerung finanziert und akzeptiert werden kann. Auf der Seite 224 des NEP ist die Investitionssumme veranschlagt, die Summe nur für das Zubaunetz in Höhe von 239,7 Milliarden Euro werden die Kosten für die kleinen Verbraucher explodieren lassen. Hinzu kommen noch Finanzierungskosten für Garantierendite und Verzinsung, von schätzungsweise über 400 Milliarden Euro, hierbei wurden die Instandhaltungskosten jährlich noch gar nicht berücksichtigt. Warum gibt es keine Informationen auf die Finanzierungskosten besonders bei Informationsveranstaltungen wird dieser Frage ausgewichen? Z.B. der Einsatz von Gaskraftwerken mit gespeichertem Wasserstoff bei Strommangel wäre wesentlich günstiger als der Bau der Trasse und würde uns der Energiewende einen wesentlichen Schritt näherbringen.

Ablehnung: Auf der Website des netzentwicklungsplan.de wurden bei den Konsultationen über 40.000 Stellungnahmen abgegeben. Durch die Veröffentlichungen wurde erkennbar, dass fast hundert Prozent, darunter auch die wissenschaftliche Fachwelt, den überdimensionierten Netzausbau vollkommen ablehnt. Eine Reaktion darauf ist von den Übertragungsnetzbetreiber auf nachfolgende Pläne nicht erkennbar. Der HGÜ-Leitungs Bau wird damit begründet, dass der im Norden Deutschlands gewonnene Windstrom in den Süden transportiert werden soll. Diese Aussage wurde nie validiert die Mitbürger werden hierdurch in die Irregeführt. Die Notwendigkeit des Windstromtransports vom Norden in den Süden kann nicht möglich sein, da das erzeugte Volumen nicht einmal für den Bedarf im nördlichen Teil Deutschlands ausreicht. Nötige Mitspracherechte der Bevölkerung, um die Akzeptanz zu steigern werden durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses bewusst verhindert. Dies ist unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger getäuscht bzw. ungenügend informiert wird. Das Projekt widerspricht somit möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich stark bedenklich. Die von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention wird ignoriert.

Technische Weiterentwicklung: Es besteht die Möglichkeit modernere Methoden durch technische Weiterentwicklungen anzuwenden so kann das NOVA-Prinzip angewendet werden, um die Transportkapazität durch Austausch der Leiterseile zu verdoppeln. Neue Techniken, wie Hochtemperaturleitungen, aber auch Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern machen HGÜ-Trassen und die viele neu bauten im HDÜ-Bereich unnötig. Eine damit verbundene digitale Steuerung wird Netzengpässe vermeiden. Diese Anwendung des NOVA-Prinzips wird dadurch vermieden, dass beim Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert, wird als bei der Aufrüstung bestehender Leitungen. Durch vorlaufenden Ausbau der erzeugten regenerativen Energien und deren Speicher ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland langfristig sichergestellt. Die einfachere Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien, wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, mit der übergangsweisen optionalen Zuschaltung von Gaskraftwerken, sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale minimieren den Leitungsbedarf. Die Entscheidungen bezüglich der Energiewende müssen nachhaltig getroffen werden, da diese die nachfolgenden Generationen betreffen. Nur technischer Fortschritt kann eine Energiewende ermöglichen, auf alte Vorgehensweisen, die nicht die Energiewende gebracht haben zurückzugreifen mit der Begründung, dass diese ausgebaut werden müssen, um die Energiewenden zu schaffen ist äußerst Paradox. Das Stromnetz muss in Zukunft flexibel sein. Es muss in einer Region erzeugte Energie dort gespeichert und verteilt werden, daher muss der Fokus auf dem Verteilnetz liegen, in das auch möglichst viel der erneuerbar erzeugten Energien eingespeist wird. Der in diesem NEP geplante Netzausbau ist nicht modern, sondern nur überdimensioniert, er ist weder wirtschaftlich und umweltverträglich, so etwas kann nicht genehmigungsfähig sein. Die Entwicklung von Alternativen (z.B. Smart-Grid) und Speichermedien (Power-to-Gas, LOHC, Redox-Flow Batterien) kommt nur schleppend voran. Der aktuelle NEP geht auf diese Themen ein, jedoch vertröstet TenneT in Veranstaltungen darauf, dass diesen Techniken erst nach der Umsetzung der Netzpläne nachgegangen wird. Grundsätzlich sollte dringlichst daran gedacht werden, den Netzentwicklungsplan von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen.

Gesundheitsgefahr: Gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen, die sich nahe der Trasse befinden werden, nur im Geringen Maße untersucht. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier nur eingeschränkt. So wird zwar die Überbauung von 220kV-leitungen von Gebäuden untersagt, jedoch nicht berücksichtigt, dass sich Menschen in ihrer Freizeit oder Beruflich unter ihr auch langfristig befinden können, z.B. wenn Landwirtschaftliche Flächen überwiegend von Arbeitern bewirtschaftet werden. Hochspannungen bieten Gesundheitsrisiken für die Anwohner, hierbei geht es nicht nur um die angeblich eingehaltenen Grenzwerte gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern. Es besteht besonders für Kinder ein erhöhtes Risiko, die von ionisierten Partikeln in der Luft ausgeht. Diese Partikel werden vom Wind nahe an die Wohngebäude verweht. Das erhöhte Gesundheitsrisiko (Krebs, Leukämie, etc.) im Umfeld von Hoch.- und Höchstspannungstrassen ist durch zahlreiche Studien belegt worden. Die Strahlenschutzkommission bemängelt schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen keine Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden. Die Bürger werden zu Labormäusen, besonders die Erdverkabelung liefert großes zerstörerisches Potential, durch die Erwärmung und somit die Zerstörung des Bodens. Die Grenzwerte in Deutschland liegen mit 500 µT für die zulässige magnetische Induktion (magnetische (Kraft) Flussdichte) im internationalen Vergleich (Vorsorgewert Schweiz: 1µT, USA: 0,2µT) unverantwortlich hoch. Hierdurch kann die Trasse durch die dichte Bebauung in Deutschland nahe an die Wohnbebauungen heranrücken, was schon vor dem Bau zu gravierenden psychischen Belastungen der Anwohner führt, diese müssen mit der Ungewissheit über die gesundheitlichen Risiken leben. Eindeutig belegt durch die Forschung ist, dass bestimmte Krankheitsfälle im Umfeld von Höchstspannungstrassen von 30 bis 70 Prozent zunehmen.

Wertverlust: Immobilien und Grundstücke die sich entlang der Trasse befinden werden in ihrem Wert gemindert. Vorgenommene Zwangsenteignungen fördern das Risiko der Altersarmut durch Wegnahme hoher Werte für die Altersvorsorge. Die Entwicklungschancen für nachfolgende Generationen werden vernichtet: 'Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht' und vom Grundgesetz geschützt. Die riesigen Trassen belasten die betroffenen Regionen, da die Entwicklung der Region nachhaltig eingedämmt wird. Neubau von Wohnraum, der Ausbau des Tourismus, der Erholungswert in der Region, zum Teil auch die landwirtschaftliche Nutzung wird im Bereich der Trasse nicht mehr möglich sein. Für überspanntes Gemeindegebiet soll es eine Entschädigung von 40.000 € pro Kilometer Leitungstrasse geben. Die Wertverluste von Grundstücken, Immobilien und der Natur sind um mehrere Größenordnungen höher. Fehlende Lebensqualität kann so eine Summe nicht ersetzen. Die reale Gefahr der Fehlenden gesundheitlichen Langzeitstudien für die Anwohner, lässt deren Grundstücke und Immobilien, die besonders in der heutigen Zeit der Altersvorsorge dienen, entlang der Trasse stark an Wert verlieren. Beachtliche Kompensationszahlungen für die betroffenen Bürger entlang der Trasse sind von Nöten.

Diese Einwendungen sind zur Veröffentlichung freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Till K.