| Gemeinde Wartmannsroth | NEP
Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2037-2045 Version 2025 1. Entwurf; Stellungnahme und Ablehnung betreffend des Gebietes der Gemeinde Wartmannsroth hinsichtlich DC42/DC42+
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Wartmannsroth ist durch die im Betreff genannten Projekte sowie den Suchkorridor in erheblichem Umfang betroffen.
Grundlegend ist festzuhalten, dass Wirtschaftlichkeits- und Beschleunigungsbestrebungen nicht dazu führen dürfen, dass die hiesigen Belange im Ergebnis bei den Planungen unberücksichtigt bleiben.
Wir lehnen die oberirdische Trassenführung durch unser Gemeindegebiet kategorisch ab.
Die Planung von Freileitungen widerspricht einerseits der gültigen Gesetzeslage aus § 3 BBPlG und auch dem seitens der Übertragungsnetzbetreiber angesprochenen Koalitionsvertrag vom 05.05.2025. Denn auch hier ist festgelegt, dass „besonders belastete Regionen“ berücksichtigt werden, hierzu gehört mit den bestehenden Gashochdruckleitungen und auch der geplanten Fulda-Main-Leitung der Gemeindebereich Wartmannsroth.
Zudem würde die Abkehr vom Erdkabelvorrang zu einem massiven Akzeptanzverlust führen. Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde, Beeinträchtigungen der Umwelt und des Landschaftsbilds, des Tourismus, Immobilienverluste und mögliche gesundheitliche Risiken durch die weitgehend unerprobte HGÜ-Freileitungstechnologie, würden erneut diskutiert werden. Dies würde absehbar zu deutlichen Zeitverzögerungen und erheblichen Mehrkosten bei den Vorhaben führen (u.a. Redispatch-Kosten), zumal für Erdverkabelung schon intensive Vorplanungen und Voruntersuchungen stattgefunden haben. Demnach stellen wir den wirtschaftlichen Vorteil einer Freileitung massiv in Frage.
Zusätzlich würde es auch die massiven Anstrengungen der Gemeinde Wartmannsroth zum Ausbau erneuerbarer Energien konterkarieren (u.a. Bürgersolarpark Waizenbach mit rd. 24 MW-Leistung geht 2026 in Betrieb).
Daher muss der aus guten Gründen gesetzlich angeordnete Vorrang für die Erdverkabelung von (neuen) HGÜ-Leitungen erhalten bleiben.
Im Zusammenhang mit Bündelungsoptionen halten wir angesichts dem stetig wachsenden Erfordernis zum Schutz kritischer Infrastruktur und der „Risikostreuung“ die Bündelung von HGÜ-Leitungen mit Gastrassen, wie der Gashochdruckleitung Sannerz-Rimpar sowie der hier geplanten Fulda-Main-Leitung für höchst problematisch. Hiervon sollte zwingend Abstand genommen werden. Allein schon die jüngsten, tagelangen Stromausfälle in Berlin zeigen hier eindrücklich diese Problematik auf.
Darüber hinaus sind Bündelungen mit Bestandsleitungen bzw. Vorhaben, die einen sehr unterschiedlichen Projektstand aufweisen, kritisch zu betrachten. Denn allzu oft führt die Bündelung unter Anwendung von § 18 Abs. 3 NABEG dazu, dass raumordnerische Vorgaben für den Abstand zu Wohngebäuden bzw. -gebieten nicht eingehalten werden können, da anders die Bündelung nicht erreicht werden kann. Dies wäre z.B. im Bereich von Dittlofsroda und Waizenbach gegeben. Darauf ist bei der Betrachtung von Einzelmaßnahmen deutlich stärker Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Atzmüller
Bürgermeister
Gemeinde Wartmannsroth
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Wartmannsroth ist durch die im Betreff genannten Projekte sowie den Suchkorridor in erheblichem Umfang betroffen.
Grundlegend ist festzuhalten, dass Wirtschaftlichkeits- und Beschleunigungsbestrebungen nicht dazu führen dürfen, dass die hiesigen Belange im Ergebnis bei den Planungen unberücksichtigt bleiben.
Wir lehnen die oberirdische Trassenführung durch unser Gemeindegebiet kategorisch ab.
Die Planung von Freileitungen widerspricht einerseits der gültigen Gesetzeslage aus § 3 BBPlG und auch dem seitens der Übertragungsnetzbetreiber angesprochenen Koalitionsvertrag vom 05.05.2025. Denn auch hier ist festgelegt, dass „besonders belastete Regionen“ berücksichtigt werden, hierzu gehört mit den bestehenden Gashochdruckleitungen und auch der geplanten Fulda-Main-Leitung der Gemeindebereich Wartmannsroth.
Zudem würde die Abkehr vom Erdkabelvorrang zu einem massiven Akzeptanzverlust führen. Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde, Beeinträchtigungen der Umwelt und des Landschaftsbilds, des Tourismus, Immobilienverluste und mögliche gesundheitliche Risiken durch die weitgehend unerprobte HGÜ-Freileitungstechnologie, würden erneut diskutiert werden. Dies würde absehbar zu deutlichen Zeitverzögerungen und erheblichen Mehrkosten bei den Vorhaben führen (u.a. Redispatch-Kosten), zumal für Erdverkabelung schon intensive Vorplanungen und Voruntersuchungen stattgefunden haben. Demnach stellen wir den wirtschaftlichen Vorteil einer Freileitung massiv in Frage.
Zusätzlich würde es auch die massiven Anstrengungen der Gemeinde Wartmannsroth zum Ausbau erneuerbarer Energien konterkarieren (u.a. Bürgersolarpark Waizenbach mit rd. 24 MW-Leistung geht 2026 in Betrieb).
Daher muss der aus guten Gründen gesetzlich angeordnete Vorrang für die Erdverkabelung von (neuen) HGÜ-Leitungen erhalten bleiben.
Im Zusammenhang mit Bündelungsoptionen halten wir angesichts dem stetig wachsenden Erfordernis zum Schutz kritischer Infrastruktur und der „Risikostreuung“ die Bündelung von HGÜ-Leitungen mit Gastrassen, wie der Gashochdruckleitung Sannerz-Rimpar sowie der hier geplanten Fulda-Main-Leitung für höchst problematisch. Hiervon sollte zwingend Abstand genommen werden. Allein schon die jüngsten, tagelangen Stromausfälle in Berlin zeigen hier eindrücklich diese Problematik auf.
Darüber hinaus sind Bündelungen mit Bestandsleitungen bzw. Vorhaben, die einen sehr unterschiedlichen Projektstand aufweisen, kritisch zu betrachten. Denn allzu oft führt die Bündelung unter Anwendung von § 18 Abs. 3 NABEG dazu, dass raumordnerische Vorgaben für den Abstand zu Wohngebäuden bzw. -gebieten nicht eingehalten werden können, da anders die Bündelung nicht erreicht werden kann. Dies wäre z.B. im Bereich von Dittlofsroda und Waizenbach gegeben. Darauf ist bei der Betrachtung von Einzelmaßnahmen deutlich stärker Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Atzmüller
Bürgermeister
Gemeinde Wartmannsroth