| Gemeinde Altenmedingen | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Altenmedingen nimmt zur erneuten Netzentwicklungsplanung Stellung.
Die Stellungnahme der Gemeinde Altenmedingen vom 25.01.2024 gilt weiterhin mit voller Wirkung. Deswegen möchte die Gemeinde Altenmedingen in diesem Zusammenhang nochmals die aufgeführten Punkte unterstreichen. Aufgrund dessen ist die damalige Stellungnahme mit neuem Datum abermals beigefügt.
Zusätzlich zu den in der erstmaligen Stellungnahme zum Umweltbericht vorgebrachten Punkten ergibt sich aus dem Netzentwicklungsplan 2037/2045 eine Veränderung in der Ausstattung der Trasse DC42. Im Netzentwicklungsplan ist zusätzlich zu der bereits beschriebenen DC42 die Trasse DC42 plus vorgesehen, die einer Verdopplung der bereits geplanten Trasse gleichkommt. Damit würden die negativen Effekte für die Gemeinde Altenmedingen weiter verstärkt. Für beide Trassen DC42 und DC42plus ist der Suchkorridor weiterhin in Nord/Südrichtung der Gemeinde Altenmedingen definiert. Aufgrund der hohen Belastung durch Infrastrukturmaßnahmen (siehe Stellungnahme vom 25.01.2024) lehnt die Gemeinde Altenmedingen eine Trassenführung von DC42 und DC42 plus durch die Gemeinde vehement ab.
Vor dem Hintergrund, dass die Landkreise Uelzen und Lüneburg in Niedersachsen die höchsten Ausbauziele für Windkraft zu erfüllen haben, ist ein Transport des hier produzierten Stroms schon heute schwierig. Die Akzeptanz der Bevölkerung für still stehende Windräder aufgrund fehlender Netzkapazitäten ist nicht vorhanden. Für den Fall einer Umsetzung des Projektes DC42 und/oder DC42 plus durch die Landkreise Lüneburg und Uelzen und speziell durch die Gemeinde Altenmedingen, fordert die Gemeinde Altenmedingen eine Konverterstation, die die Einspeisung von Strom aus einer 110 kV-Leitung in die geplante Projektleitung DC42 ermöglicht. Die 110 kV-Leitung führt bereits jetzt durch die Gemeinde Altenmedingen, so dass sich bei den bisherigen Planungen ein Kreuzungspunkt auf dem Gebiet der Gemeinde Altenmedingen ergeben würde.
Der Gemeinde Altenmedingen ist bewusst, dass zum Gelingen der Energiewende ausreichende Übertragungskapazitäten geschaffen werden müssen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Belastungen der Energiewende etwas gleichmäßiger verteilt werden sollten. Deswegen wiederholen wir nochmals die Forderung, bei den Planungen die Gemeinde Altenmedingen aus dem Planungskorridor zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Léonard Hyfing
Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Altenmedingen im Landkreis Uelzen erhebt auf Grundlage Ihrer hoheitlichen Planungsrechte folgende Einwendungen:
Unser Gemeindegebiet ist bereits durch den Elbe-Seiten-Kanal durchschnitten.
Darüber hinaus wird unser Gebiet durch eine Veränderungssperre zum Bau der BAB A 39 belastet. Daraus resultiert seit dem Sommer 2018 ein eingeschränktes Planungsrecht bei uns.
Die Planung der Stromtrasse SüdWestlink DC42 würde eine weitere Trenngrenze in unsere Gemeinde bringen und weitere Zerschneidungswirkungen auslösen.
Unser Gemeindegebiet wird stark landwirtschaftlich genutzt und verträgt keine weitere Einschränkung der Bodenverfügbarkeit und Knappheit für die wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Mehrere Beregnungsgebiete erschließen unser Gemeindegebiet und dürfen durch weitere Projekte nicht noch mehr eingeschränkt bzw gestört werden. Gleiches gilt für die Drainagesysteme.
Hierzu braucht es ggfs. Auch ein konsequentes Monitoring, ähnlich dem Flurbereinigungsverfahren bei der Autobahnplanung.
Es existieren bereits 2 Windenergiegebiete, ein drittes ist in der Planung und Genehmigung durch den Landkreis Uelzen.
Wir fordern als Entschädigung für Trassenbetroffenheit nicht nur eine Entschädigung für den laufenden Meter, wie zum Beispiel für eine Rohrleitung, sondern auch eine längerfristige (hochgerechnet auf 20 Jahre) für die Fläche, die von Erwärmung durch die Kabel betroffen ist. Des Weiteren muss für die Fläche, auf der der Mutterboden, als auch der B- und C-Horizont geräumt wird, eine flächige Entschädigung stattfinden. Wir fordern dieses über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, da es sehr lange braucht, bis eine Kapillarität und weiteres wieder den alten Zustand erreicht. Man kann sich da eine Summe von 0,2-0,5€/m2 vorstellen, da hier mit reduziertem Wachstum und deutlichen Ernteausfällen zu rechnen ist.
Wir bitten von einer weiteren Belastung unserer Gemeindefläche Abstand zu nehmen und unsere Bürgerinnen und Bürger, sowie unsere landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Léonard Hyfing
Bürgermeister
die Gemeinde Altenmedingen nimmt zur erneuten Netzentwicklungsplanung Stellung.
Die Stellungnahme der Gemeinde Altenmedingen vom 25.01.2024 gilt weiterhin mit voller Wirkung. Deswegen möchte die Gemeinde Altenmedingen in diesem Zusammenhang nochmals die aufgeführten Punkte unterstreichen. Aufgrund dessen ist die damalige Stellungnahme mit neuem Datum abermals beigefügt.
Zusätzlich zu den in der erstmaligen Stellungnahme zum Umweltbericht vorgebrachten Punkten ergibt sich aus dem Netzentwicklungsplan 2037/2045 eine Veränderung in der Ausstattung der Trasse DC42. Im Netzentwicklungsplan ist zusätzlich zu der bereits beschriebenen DC42 die Trasse DC42 plus vorgesehen, die einer Verdopplung der bereits geplanten Trasse gleichkommt. Damit würden die negativen Effekte für die Gemeinde Altenmedingen weiter verstärkt. Für beide Trassen DC42 und DC42plus ist der Suchkorridor weiterhin in Nord/Südrichtung der Gemeinde Altenmedingen definiert. Aufgrund der hohen Belastung durch Infrastrukturmaßnahmen (siehe Stellungnahme vom 25.01.2024) lehnt die Gemeinde Altenmedingen eine Trassenführung von DC42 und DC42 plus durch die Gemeinde vehement ab.
Vor dem Hintergrund, dass die Landkreise Uelzen und Lüneburg in Niedersachsen die höchsten Ausbauziele für Windkraft zu erfüllen haben, ist ein Transport des hier produzierten Stroms schon heute schwierig. Die Akzeptanz der Bevölkerung für still stehende Windräder aufgrund fehlender Netzkapazitäten ist nicht vorhanden. Für den Fall einer Umsetzung des Projektes DC42 und/oder DC42 plus durch die Landkreise Lüneburg und Uelzen und speziell durch die Gemeinde Altenmedingen, fordert die Gemeinde Altenmedingen eine Konverterstation, die die Einspeisung von Strom aus einer 110 kV-Leitung in die geplante Projektleitung DC42 ermöglicht. Die 110 kV-Leitung führt bereits jetzt durch die Gemeinde Altenmedingen, so dass sich bei den bisherigen Planungen ein Kreuzungspunkt auf dem Gebiet der Gemeinde Altenmedingen ergeben würde.
Der Gemeinde Altenmedingen ist bewusst, dass zum Gelingen der Energiewende ausreichende Übertragungskapazitäten geschaffen werden müssen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Belastungen der Energiewende etwas gleichmäßiger verteilt werden sollten. Deswegen wiederholen wir nochmals die Forderung, bei den Planungen die Gemeinde Altenmedingen aus dem Planungskorridor zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Léonard Hyfing
Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Altenmedingen im Landkreis Uelzen erhebt auf Grundlage Ihrer hoheitlichen Planungsrechte folgende Einwendungen:
Unser Gemeindegebiet ist bereits durch den Elbe-Seiten-Kanal durchschnitten.
Darüber hinaus wird unser Gebiet durch eine Veränderungssperre zum Bau der BAB A 39 belastet. Daraus resultiert seit dem Sommer 2018 ein eingeschränktes Planungsrecht bei uns.
Die Planung der Stromtrasse SüdWestlink DC42 würde eine weitere Trenngrenze in unsere Gemeinde bringen und weitere Zerschneidungswirkungen auslösen.
Unser Gemeindegebiet wird stark landwirtschaftlich genutzt und verträgt keine weitere Einschränkung der Bodenverfügbarkeit und Knappheit für die wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Mehrere Beregnungsgebiete erschließen unser Gemeindegebiet und dürfen durch weitere Projekte nicht noch mehr eingeschränkt bzw gestört werden. Gleiches gilt für die Drainagesysteme.
Hierzu braucht es ggfs. Auch ein konsequentes Monitoring, ähnlich dem Flurbereinigungsverfahren bei der Autobahnplanung.
Es existieren bereits 2 Windenergiegebiete, ein drittes ist in der Planung und Genehmigung durch den Landkreis Uelzen.
Wir fordern als Entschädigung für Trassenbetroffenheit nicht nur eine Entschädigung für den laufenden Meter, wie zum Beispiel für eine Rohrleitung, sondern auch eine längerfristige (hochgerechnet auf 20 Jahre) für die Fläche, die von Erwärmung durch die Kabel betroffen ist. Des Weiteren muss für die Fläche, auf der der Mutterboden, als auch der B- und C-Horizont geräumt wird, eine flächige Entschädigung stattfinden. Wir fordern dieses über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, da es sehr lange braucht, bis eine Kapillarität und weiteres wieder den alten Zustand erreicht. Man kann sich da eine Summe von 0,2-0,5€/m2 vorstellen, da hier mit reduziertem Wachstum und deutlichen Ernteausfällen zu rechnen ist.
Wir bitten von einer weiteren Belastung unserer Gemeindefläche Abstand zu nehmen und unsere Bürgerinnen und Bürger, sowie unsere landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Léonard Hyfing
Bürgermeister