| Samtgemeinde Jümme und Gemeinde Nortmoor | NEP
Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 12b Abs. 3 EnWG
zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025)
vorgelegt von der Samtgemeinde Jümme und der Gemeinde Nortmoor
vom 14.01.2026
A.
Sachverhalt
I.
Am 10.12.2025 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT
Germany und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom
2037/2045 (2025) veröffentlicht. Damit haben gemäß § 12b Abs. 3 EnWG die
Öffentlichkeit,
einschließlich
tatsächlicher
oder
potenzieller
Netznutzer,
die
nachgelagerten Netzbetreiber sowie die Träger öffentlicher Belange und die
Energieaufsichtsbehörden der Länder Gelegenheit zur Äußerung.
Die Samtgemeinde Jümme ist ein Gemeindeverband im niedersächsischen Landkreis
Leer. Sie besteht aus den drei Gemeinden Detern, Filsum und Nortmoor.
Als
Träger
öffentlicher
Belange,
die
durch
den
v Vorliegenden
Entwurf
des
Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) berührt werden, nehmen die Samtgemeinde
Jümme und die Gemeinde Nortmoor Stellung.
II.
Durch das Gebiet der Samtgemeinde Jümme erstreckt sich bereits eine bestehende
Freileitung, die 380-kV-Freileitung Conneforde–Diele. Die Freileitung führt südlich
entlang von Nortmoor und Filsum. Insbesondere bei Filsum grenzt die Freileitung
unmittelbar
an
den
Siedlungszusammenhang
(https://www.flosm.org/de/Stromnetz.html - abgerufen am 12.01.2026):
III.
Im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) sind die Projekte NOR-9-1
(BalWin1) und NOR-10-1 (BalWin2) enthalten. Beide Projekte sehen die Verlegung von
Hochspannungsgleichstrom-Übertragungskabeln mit einer Übertragungsleistung von
je jeweils 2.000 MW vor.
NOR-9-1 (BalWin 1) soll als Offshore-Netzanbindungssystem einen Offshore-Windpark
in der Nordsee an den Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf in Niedersachsen anbinden.
NOR-10-1 (BalWin2) dient ebenfalls einem Offshore-Netzanbindungssystem für einen
Offshore-Windpark in der Nordsee an den Netzverknüpfungspunkt Westernkappeln in
Nordrhein-Westfalen.
Bis südlich von Rieste sollen die beiden Leitungen parallel verlegt werden.
Ein möglicher Trassenverlauf des Neubaus der Leitung im Rahmen der Maßnahme M243
wird auf der Website des Vorhabenträgers Amprion wie folgt dargestellt
(https://www.amprion.net/Netzausbau/Unsere-Projekte/Offshore/
12.01.2026, möglicher Trassenverlauf lila):
Der Vorhabenträger Amprion rechnet mit einem Schutzstreifen von insgesamt ca. 18 m
für die beiden Leitungen BalWin1 und BalWin2, verweist aber darauf, dass dies je nach
den örtlichen Gegebenheiten variieren könnte.
BalWin1
und
BalWin2
sind
landseitig
als
Erdkabel
(https://www.amprion.net/Netzausbau/Unsere-Projekte/BalWin1-und-BalWin2/
- abgerufen am 12.01.2026 sowie Entwurf Begründung der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO),
Stand März 2025, S. 164, abrufbar unter
https://beteiligung-
landesplanung.de/LROPNiedersachsen/beteiligungsunterlagen/02_Begruendung_Teil_A
_bis_G.pdf?utm_source=chatgpt.com – abgerufen am 12.01.2026).
IV.
Das Projekt unter der Projektnummer P470 umfasst sowohl bereits im vorherigen
Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) bestätigte Maßnahmen als auch im ersten
Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) angeführte Maßnahmen.
1.
Bereits in dem Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) wurden als Maßnahmen des
Projekts
P470
die
beiden
Maßnahmen
M813
und
M814
bestätigt
(https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/202403/NEP_2037_2045_Bestaetigung.pdf - S. 260). Der Netzentwicklungsplan 2037/2045
(2023) wurde von der Bundesnetzagentur am 01.03.2024 auf Grundlage der Fassung des
zweiten Entwurfs vom 12.06.2023 bestätigt
(https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/202403/NEP_2037_2045_Bestaetigung.pdf - S. 3).
Der in den beiden Maßnahmen M813 und M814 enthaltene Neubau einer neuen Trasse als
380 kV-Doppelleitung mit einer Stromtragfähigkeit von 4000 A je Stromkreis von
Emden/Ost über das neu zu errichtende Umspannwerk im Suchraum Nüttermoor nach
Dörpen/West ist damit bereits bestätigt. Der Anschluss von zwei Offshore-
Anbindungssystemen sowie der DC-Verbindung DC40 über einen DC-Hub im Suchraum
Nüttermoor ist ebenfalls bereits bestätigt.
Das Projekt P470 wird im bestätigten Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) auf S. 260
wie folgt dargestellt:
2.
Unter
der
Projektnummer
P470
ent hält
der
vorliegende
Entwurf
des
Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) die beiden Punktmaßnahmen M813SA1 und
M813TR1 (Begleitdokument zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version
2025, 1. Entwurf, S. 32).
M813SA1 umfasst den Bau einer 380-kV-AC-Schaltanlage im Suchraum Nüttermoor.
Mit der Maßnahme M813TR1 sollen drei 380/110-kV-Transformatoren in Nüttermoor
errichtet werden.
In dem Projektsteckbrief zu P470 wird auf der Karte des geplanten Projekts das Projekt
westlich der Samtgemeinde Jümme verortet. Der Suchraum Nüttermoor wird
nordwestlich der Stadt Leer verortet (Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version
2025, 1. Entwurf – Projektsteckbriefe, S. 624):
Da es sich bei der Kartendarstellung nur um eine vorläufige räumliche Verortung des
Projekts P470 handelt und ausweislich des Projektsteckbriefs zu P470
(Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2025, 1. Entwurf – Projektsteckbriefe, S. 622) der Suchraum Nüttermoor definiert wird als Suchraum Stadt Leer (Ostfriesland),
Gemeinde Moormerland sowie die Samtgemeinden Jümme und Hesel, behandelt die
vorliegende Stellungnahme auch die zu Projekt P470 gehörenden beiden Maßnahmen
M813SA1 und M813TR1.
B.
Stellungnahme
Die Samtgemeinde Jümme, insbesondere ihre Gemeinden Nortmoor und Filsum, wären
durch die Verwirklichung des Projekts P470 auf dem Samtgemeindegebiet in ihrer
kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt. Überdies trägt die
Samtgemeinde Jümme bereits jetzt einen erheblichen Anteil an der Last, die die
niedersächsischen Gemeinden im Rahmen des Netzausbaus trifft. Es ist daher aus Sicht
der Samtgemeinde Jümme ein Trassenverlauf für die Neuerrichtung der 380 kV-
Doppelleitung nebst den Punktmaßnahmen M813SA1 und M813TR1 des Projekts P470
zu wählen, der nicht über das Gebiet der Samtgemeinde Jümme verläuft.
I.
Den Maßstab dafür, was einer Gemeinde als Eingriff in ihre kommunale Planungshoheit
aus Art. 28 Abs. 2 GG durch die Fachplanung beeinträchtigt, hat das
Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.12.1988 – 4 C 40/86 – juris, Rn. 43
dargelegt:
„In m a t e r i e l l e r Hinsicht umfaßt die Planungshoheit der Gemeinde nach
ständiger Rechtsprechung des Senats das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft
zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl.
Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 <132>). Die
Gemeinden können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben
eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des
Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale
Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. Urteil vom 11.
April 1986 a.a.O.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256
<261>).“
Diese Rechtsprechung wird vom Bundesverwaltungsgericht als ständige Rechtsprechung
fortgeführt, wie der Beschluss vom 28.02.2013 – 7 VR 13/12 – juris, Rn. 23 zeigt:
„Eine Gemeinde wird durch eine überörtliche Fachplanung in ihrer
Planungshoheit nur beeinträchtigt, wenn die Fachplanung eine konkrete
gemeindliche Planung nachhaltig stört oder wegen ihrer Großräumigkeit
wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen
Planung entzieht (stRspr; Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 -
BVerwGE 81, 95 <106> = Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 1 S. 11 und vom
21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 <394> = Buchholz
407.4 § 17 FStrG Nr. 114 S. 127).“
II.
Insbesondere die Gemeinden Nortmoor und Filsum wären in ihrer Planungshoheit
beeinträchtigt, da die bestehende 380-kV-Freileitung Conneforde–Diele die
Entwicklungsmöglichkeiten des Siedlungsraums bereits jetzt in südlicher Richtung
begrenzt und eine zusätzliche Begrenzung der Entwicklungsmöglichkeiten durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung nebst den
Punktmaßnahmen M813SA1 und M813TR1 wegen ihrer großräumigen Auswirkungen
wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht.
1.
Ein denkbarer Trassenverlauf der im Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtenden 380
kV-Doppelleitung zwischen Leer (Ostfriesland)/Logabirum und Nortmoor würde die
städtbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten Nortmoors in Richtung Leer nicht beeinträchtigen.
Planvorstellungen Filsums wären dann jedoch in westlicher Richtung eine Grenze durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung.
Da in beiden Richtungen der Trasse der Mindestabstand von 400 m zu Wohngebäuden,
die im beplanten oder im unbeplanten Innenbereich liegen und dem Wohnen dienen,
einzuhalten wäre, entstünde ein mindestens 800 m breiter Korridor, in dem die
Gemeinde Nortmoor wesentliche Teile ihrer gemeindlichen Planung entziehen würde.
2.
Ein Trassenverlauf der Hochspannungsleitung östlich von Nortmoor, westlich von Filsum
würde die Entwicklungsmöglichkeiten Nortmoors in Richtung Leer nicht beeinträchtigen.
Planvorstellungen Filsums wären dann jedoch in westlicher Richtung eine Grenze durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung.
III.
Die Inanspruchnahme des Gebietes der Samtgemeinde Jümme kann auch vor dem
Hintergrund nicht überzeugen, dass bereits die Projekte NOR-9-1 (BalWin1) und NOR-
10-1 (BalWin2) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Jümme verwirklicht werden sollen.
IV.
Es ist zu fordern, dass hinsichtlich wesentlicher Ergebnisse und kritischer Punkte der
Beteiligungen auch eine inhaltliche Auseinandersetzung innerhalb der
zusammenfassenden Erklärung gemäß § 12b Abs. 4 EnWG erfolgt, weil nur dann eine
nachvollziehbare Begründung des Netzentwicklungsplans in Erfüllung der
Anforderungen insbesondere des § 12b Abs. 1 Satz 2 EnWG gewährleistet ist.
gez. namens und in Vollmacht der Samtgemeinde Jümme und der Gemeinde Nortmoor
Rechtsanwalt Dr. Hentschke und Rechtsanwalt Bartz
zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025)
vorgelegt von der Samtgemeinde Jümme und der Gemeinde Nortmoor
vom 14.01.2026
A.
Sachverhalt
I.
Am 10.12.2025 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT
Germany und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom
2037/2045 (2025) veröffentlicht. Damit haben gemäß § 12b Abs. 3 EnWG die
Öffentlichkeit,
einschließlich
tatsächlicher
oder
potenzieller
Netznutzer,
die
nachgelagerten Netzbetreiber sowie die Träger öffentlicher Belange und die
Energieaufsichtsbehörden der Länder Gelegenheit zur Äußerung.
Die Samtgemeinde Jümme ist ein Gemeindeverband im niedersächsischen Landkreis
Leer. Sie besteht aus den drei Gemeinden Detern, Filsum und Nortmoor.
Als
Träger
öffentlicher
Belange,
die
durch
den
v Vorliegenden
Entwurf
des
Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) berührt werden, nehmen die Samtgemeinde
Jümme und die Gemeinde Nortmoor Stellung.
II.
Durch das Gebiet der Samtgemeinde Jümme erstreckt sich bereits eine bestehende
Freileitung, die 380-kV-Freileitung Conneforde–Diele. Die Freileitung führt südlich
entlang von Nortmoor und Filsum. Insbesondere bei Filsum grenzt die Freileitung
unmittelbar
an
den
Siedlungszusammenhang
(https://www.flosm.org/de/Stromnetz.html - abgerufen am 12.01.2026):
III.
Im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) sind die Projekte NOR-9-1
(BalWin1) und NOR-10-1 (BalWin2) enthalten. Beide Projekte sehen die Verlegung von
Hochspannungsgleichstrom-Übertragungskabeln mit einer Übertragungsleistung von
je jeweils 2.000 MW vor.
NOR-9-1 (BalWin 1) soll als Offshore-Netzanbindungssystem einen Offshore-Windpark
in der Nordsee an den Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf in Niedersachsen anbinden.
NOR-10-1 (BalWin2) dient ebenfalls einem Offshore-Netzanbindungssystem für einen
Offshore-Windpark in der Nordsee an den Netzverknüpfungspunkt Westernkappeln in
Nordrhein-Westfalen.
Bis südlich von Rieste sollen die beiden Leitungen parallel verlegt werden.
Ein möglicher Trassenverlauf des Neubaus der Leitung im Rahmen der Maßnahme M243
wird auf der Website des Vorhabenträgers Amprion wie folgt dargestellt
(https://www.amprion.net/Netzausbau/Unsere-Projekte/Offshore/
12.01.2026, möglicher Trassenverlauf lila):
Der Vorhabenträger Amprion rechnet mit einem Schutzstreifen von insgesamt ca. 18 m
für die beiden Leitungen BalWin1 und BalWin2, verweist aber darauf, dass dies je nach
den örtlichen Gegebenheiten variieren könnte.
BalWin1
und
BalWin2
sind
landseitig
als
Erdkabel
(https://www.amprion.net/Netzausbau/Unsere-Projekte/BalWin1-und-BalWin2/
- abgerufen am 12.01.2026 sowie Entwurf Begründung der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO),
Stand März 2025, S. 164, abrufbar unter
https://beteiligung-
landesplanung.de/LROPNiedersachsen/beteiligungsunterlagen/02_Begruendung_Teil_A
_bis_G.pdf?utm_source=chatgpt.com – abgerufen am 12.01.2026).
IV.
Das Projekt unter der Projektnummer P470 umfasst sowohl bereits im vorherigen
Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) bestätigte Maßnahmen als auch im ersten
Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) angeführte Maßnahmen.
1.
Bereits in dem Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) wurden als Maßnahmen des
Projekts
P470
die
beiden
Maßnahmen
M813
und
M814
bestätigt
(https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/202403/NEP_2037_2045_Bestaetigung.pdf - S. 260). Der Netzentwicklungsplan 2037/2045
(2023) wurde von der Bundesnetzagentur am 01.03.2024 auf Grundlage der Fassung des
zweiten Entwurfs vom 12.06.2023 bestätigt
(https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/202403/NEP_2037_2045_Bestaetigung.pdf - S. 3).
Der in den beiden Maßnahmen M813 und M814 enthaltene Neubau einer neuen Trasse als
380 kV-Doppelleitung mit einer Stromtragfähigkeit von 4000 A je Stromkreis von
Emden/Ost über das neu zu errichtende Umspannwerk im Suchraum Nüttermoor nach
Dörpen/West ist damit bereits bestätigt. Der Anschluss von zwei Offshore-
Anbindungssystemen sowie der DC-Verbindung DC40 über einen DC-Hub im Suchraum
Nüttermoor ist ebenfalls bereits bestätigt.
Das Projekt P470 wird im bestätigten Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) auf S. 260
wie folgt dargestellt:
2.
Unter
der
Projektnummer
P470
ent hält
der
vorliegende
Entwurf
des
Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) die beiden Punktmaßnahmen M813SA1 und
M813TR1 (Begleitdokument zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version
2025, 1. Entwurf, S. 32).
M813SA1 umfasst den Bau einer 380-kV-AC-Schaltanlage im Suchraum Nüttermoor.
Mit der Maßnahme M813TR1 sollen drei 380/110-kV-Transformatoren in Nüttermoor
errichtet werden.
In dem Projektsteckbrief zu P470 wird auf der Karte des geplanten Projekts das Projekt
westlich der Samtgemeinde Jümme verortet. Der Suchraum Nüttermoor wird
nordwestlich der Stadt Leer verortet (Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version
2025, 1. Entwurf – Projektsteckbriefe, S. 624):
Da es sich bei der Kartendarstellung nur um eine vorläufige räumliche Verortung des
Projekts P470 handelt und ausweislich des Projektsteckbriefs zu P470
(Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2025, 1. Entwurf – Projektsteckbriefe, S. 622) der Suchraum Nüttermoor definiert wird als Suchraum Stadt Leer (Ostfriesland),
Gemeinde Moormerland sowie die Samtgemeinden Jümme und Hesel, behandelt die
vorliegende Stellungnahme auch die zu Projekt P470 gehörenden beiden Maßnahmen
M813SA1 und M813TR1.
B.
Stellungnahme
Die Samtgemeinde Jümme, insbesondere ihre Gemeinden Nortmoor und Filsum, wären
durch die Verwirklichung des Projekts P470 auf dem Samtgemeindegebiet in ihrer
kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt. Überdies trägt die
Samtgemeinde Jümme bereits jetzt einen erheblichen Anteil an der Last, die die
niedersächsischen Gemeinden im Rahmen des Netzausbaus trifft. Es ist daher aus Sicht
der Samtgemeinde Jümme ein Trassenverlauf für die Neuerrichtung der 380 kV-
Doppelleitung nebst den Punktmaßnahmen M813SA1 und M813TR1 des Projekts P470
zu wählen, der nicht über das Gebiet der Samtgemeinde Jümme verläuft.
I.
Den Maßstab dafür, was einer Gemeinde als Eingriff in ihre kommunale Planungshoheit
aus Art. 28 Abs. 2 GG durch die Fachplanung beeinträchtigt, hat das
Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.12.1988 – 4 C 40/86 – juris, Rn. 43
dargelegt:
„In m a t e r i e l l e r Hinsicht umfaßt die Planungshoheit der Gemeinde nach
ständiger Rechtsprechung des Senats das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft
zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl.
Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 <132>). Die
Gemeinden können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben
eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des
Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale
Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. Urteil vom 11.
April 1986 a.a.O.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256
<261>).“
Diese Rechtsprechung wird vom Bundesverwaltungsgericht als ständige Rechtsprechung
fortgeführt, wie der Beschluss vom 28.02.2013 – 7 VR 13/12 – juris, Rn. 23 zeigt:
„Eine Gemeinde wird durch eine überörtliche Fachplanung in ihrer
Planungshoheit nur beeinträchtigt, wenn die Fachplanung eine konkrete
gemeindliche Planung nachhaltig stört oder wegen ihrer Großräumigkeit
wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen
Planung entzieht (stRspr; Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 -
BVerwGE 81, 95 <106> = Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 1 S. 11 und vom
21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 <394> = Buchholz
407.4 § 17 FStrG Nr. 114 S. 127).“
II.
Insbesondere die Gemeinden Nortmoor und Filsum wären in ihrer Planungshoheit
beeinträchtigt, da die bestehende 380-kV-Freileitung Conneforde–Diele die
Entwicklungsmöglichkeiten des Siedlungsraums bereits jetzt in südlicher Richtung
begrenzt und eine zusätzliche Begrenzung der Entwicklungsmöglichkeiten durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung nebst den
Punktmaßnahmen M813SA1 und M813TR1 wegen ihrer großräumigen Auswirkungen
wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht.
1.
Ein denkbarer Trassenverlauf der im Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtenden 380
kV-Doppelleitung zwischen Leer (Ostfriesland)/Logabirum und Nortmoor würde die
städtbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten Nortmoors in Richtung Leer nicht beeinträchtigen.
Planvorstellungen Filsums wären dann jedoch in westlicher Richtung eine Grenze durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung.
Da in beiden Richtungen der Trasse der Mindestabstand von 400 m zu Wohngebäuden,
die im beplanten oder im unbeplanten Innenbereich liegen und dem Wohnen dienen,
einzuhalten wäre, entstünde ein mindestens 800 m breiter Korridor, in dem die
Gemeinde Nortmoor wesentliche Teile ihrer gemeindlichen Planung entziehen würde.
2.
Ein Trassenverlauf der Hochspannungsleitung östlich von Nortmoor, westlich von Filsum
würde die Entwicklungsmöglichkeiten Nortmoors in Richtung Leer nicht beeinträchtigen.
Planvorstellungen Filsums wären dann jedoch in westlicher Richtung eine Grenze durch die im
Rahmen des Projekts P470 neu zu errichtende 380 kV-Doppelleitung.
III.
Die Inanspruchnahme des Gebietes der Samtgemeinde Jümme kann auch vor dem
Hintergrund nicht überzeugen, dass bereits die Projekte NOR-9-1 (BalWin1) und NOR-
10-1 (BalWin2) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Jümme verwirklicht werden sollen.
IV.
Es ist zu fordern, dass hinsichtlich wesentlicher Ergebnisse und kritischer Punkte der
Beteiligungen auch eine inhaltliche Auseinandersetzung innerhalb der
zusammenfassenden Erklärung gemäß § 12b Abs. 4 EnWG erfolgt, weil nur dann eine
nachvollziehbare Begründung des Netzentwicklungsplans in Erfüllung der
Anforderungen insbesondere des § 12b Abs. 1 Satz 2 EnWG gewährleistet ist.
gez. namens und in Vollmacht der Samtgemeinde Jümme und der Gemeinde Nortmoor
Rechtsanwalt Dr. Hentschke und Rechtsanwalt Bartz