| Zweckverband Gäuwasserversorgung | NEP
Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2025), 1. Entwurf
Der Zweckverband Gäuwasserversorgung (GWV) nimmt als Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung für mehrere Kommunen im Raum Baden-Württemberg zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (Version 2025) Stellung.
Die sichere und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser stellt ein überragendes öffentliches Interesse dar und ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wassergewinnungsanlagen, Wasserschutzgebiete sowie deren Einzugsgebiete sind langfristig zu sichern und gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen besonders zu schützen.
Der GWV bittet daher darum,
1. Belange der Trinkwasserversorgung bereits auf Ebene des Netzentwicklungsplans systematisch zu berücksichtigen,
2. Wasserschutzgebiete (Zone I–III) sowie deren Einzugsbereiche bei der weiteren Planung besonders sensibel zu behandeln und nach Möglichkeit von Leitungs- und Anlagenstandorten freizuhalten,
3. Wasserversorgungsunternehmen frühzeitig in nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren einzubeziehen,
4. bei unvermeidbaren Berührungen die Anwendung des wasserwirtschaftlichen Vorsorge- und Minimierungsprinzips sicherzustellen.
Der GWV steht für einen fachlichen Austausch im weiteren Verfahren zur Verfügung und bittet um Berücksichtigung der genannten Aspekte in den folgenden Planungsebenen des NEP.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Hudy
Technischer Geschäftsführer
Der Zweckverband Gäuwasserversorgung (GWV) nimmt als Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung für mehrere Kommunen im Raum Baden-Württemberg zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (Version 2025) Stellung.
Die sichere und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser stellt ein überragendes öffentliches Interesse dar und ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wassergewinnungsanlagen, Wasserschutzgebiete sowie deren Einzugsgebiete sind langfristig zu sichern und gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen besonders zu schützen.
Der GWV bittet daher darum,
1. Belange der Trinkwasserversorgung bereits auf Ebene des Netzentwicklungsplans systematisch zu berücksichtigen,
2. Wasserschutzgebiete (Zone I–III) sowie deren Einzugsbereiche bei der weiteren Planung besonders sensibel zu behandeln und nach Möglichkeit von Leitungs- und Anlagenstandorten freizuhalten,
3. Wasserversorgungsunternehmen frühzeitig in nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren einzubeziehen,
4. bei unvermeidbaren Berührungen die Anwendung des wasserwirtschaftlichen Vorsorge- und Minimierungsprinzips sicherzustellen.
Der GWV steht für einen fachlichen Austausch im weiteren Verfahren zur Verfügung und bittet um Berücksichtigung der genannten Aspekte in den folgenden Planungsebenen des NEP.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Hudy
Technischer Geschäftsführer