| Bürgerinitiative Leinburg | NEP
Netzentwicklungsplan Strom
Leinburg, 10.01.2025
Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2025), 1. Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Die interessierte Öffentlichkeit hat die Gelegenheit, zu diesem ersten Entwurf Stellung zu nehmen und sich mit Vorschlägen und Ideen in die Konsultation einzubringen …“ heißt es auf Seite 244 des aktuell veröffentlichten neuen Netzentwicklungsplans, und das tun wir natürlich gerne.
Vorschlag 1: Dieser Netzentwicklungsplan (NEP) muss abgelehnt werden.
Dieser und auch alle vorangegangenen NEPs kranken daran, dass der Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes über die Szenariorahmen von den Firmen ermittelt wird, die dann auch von diesen Geschäften profitieren. Wenn dann noch die Prüfung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) wie bestätigt, mit der gleichen Software erfolgt, hat das schon ein „Geschmäckle“. Je mehr Netzausbau, umso mehr Gewinne zu Lasten der Stromverbraucher.
Wir beantragen ein Moratorium und die Einsetzung einer neutralen Institution zur Feststellung des Ausbaubedarfs für dieses Netz.
Vorschlag 2: Der NEP ist eine Farce und darf deshalb nicht umgesetzt werden.
Warum liegen dem NEP acht unterschiedliche Szenariorahmen zugrunde, wenn letztlich nur ein Plan den Weg in das Bundesbedarfsplangesetz findet? Es sieht nach einer Fleißarbeit aus. Von wem stammen wohl die dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben? Hier wird etwas aufgebläht, um Laien, die das bewerten sollen, zu verwirren und vom eigentlichen Bedarf abzulenken. Diese Ausweitung der Zukunftsbetrachtung entspricht dem undeutlichen Blick in die Glaskugel. Eine Erklärung, warum die Szenariorahmen der C-Gruppe erst im zweiten Entwurf behandelt werden, gibt es nicht.
Wir beantragen, dass für die Jahre 2037 und 2045 jeweils nur ein, von neutraler Stelle ausgearbeiteter Szenariorahmen in den NEP einfließt. Dieser muss alle zwei Jahre ein Update erfahren.
Vorschlag 3: Dieser NEP ist gesetzeswidrig und gehört in die Papiertonne.
Laut § 11 EnWG gehört es u. a. zu den Pflichten der ÜNB, das Energieversorgungsnetz „… soweit es wirtschaftlich zumutbar ist“ zu betreiben. Das kann mit diesen Plänen nicht erreicht werden. Auch wenn im Vorwort ein gegenüber den Angaben der BNetzA, die zuletzt Investitionskosten von 440 Mrd. Euro genannt hatte, reduzierter Wert von 360 Mrd. Euro steht, sind es im weiteren Textverlauf beim Szenario B2045 bereits wieder 386,4 Mrd. Euro. Aber auch dies ist eine massive Täuschung der Bevölkerung, denn zu diesen Investitionskosten müssen die üblichen Preissteigerungen während der Bauphase und über die Aktivierungsdauer von 40 Jahren Finanzierungs- und Wartungskosten hinzugerechnet werden. Damit werden annähernd 1.000 Mrd. Euro, sprich eine Billion erreicht. Das ist ein Wert, der weder vom Stromverbraucher noch vom Bundeshaushalt zu stemmen ist.
§11 EnWG ermöglicht im Absatz (2) auch bei überschüssiger Erzeugung eine Einspeisereduzierung von bis zu drei Prozent pro Jahr. Obwohl im NEP auf Seite 82 auf diese Situation hingewiesen wird, ist diese gesetzliche Vorgabe einer Spitzenkappung ausdrücklich nicht vorgesehen. Allein diese Regelung würde den Ausbaubedarf beim Übertragungsnetz in großem Umfang verringern.
Laut den Angaben diverser Institute und Insider könnte allein durch die Aufteilung Deutschlands auf zwei oder mehr Gebotszonen das Ausbauvolumen wesentlich reduziert werden. Da müsste man sich allerdings gegen einige in der Politik durchsetzen.
Auch die Bestimmungen der Aarhus Konvention, die in der EU und in Deutschland Gesetzesrang und Gültigkeit haben, müssen Beachtung finden. Wir beantragen, dass diese gesetzlichen Regelungen eingehalten werden müssen, bzw. im Sinn der Energiewende neu ausgearbeitet werden.
Vorschlag 4: Bayern braucht keine weiteren Höchstspannungstrassen
Betrachtet man auf der Seite 74 (Abbildung 25) z. B. die Säulen Energieerzeugung und Energieverbrauch für das Bundesland Bayern, erkennt man: die Lücke ist nicht besonders groß. Betrachtet man dazu die Kapazitäten der schon lang bestehenden Höchstspannungstrassen, die Energie von den angrenzenden Bundesländern und den Nachbarstaaten nach Bayern liefern können, wird deutlich, dass diese mit 38,6 Gigawatt (GW) bereits heute überdimensioniert sind. Im Fall einer längeren Dunkelflaute benötigt Bayern kein weiter hochgerüstetes Übertragungsnetz, sondern Strom. Das können Trassen nicht leisten. Sie erzeugen keine Energie und können sie auch nicht speichern.
Wir beantragen, die Bayern betreffenden Projekte aus diesem NEP herauszunehmen.
Vorschlag 5: Offshore Kapazitäten müssen gedeckelt werden.
Völlig unverständlich ist die bereits im letzten NEP erfolgte Ausweitung der Offshore-Windleistung von 15 auf 70 GW. Es ist die teuerste Kilowattstunde im Bereich der Erneuerbaren Energien. Es macht auch wenig Sinn, die großen HGÜ-Leitungen zu bauen, um diesen überschüssigen Strom in den Süden Deutschlands zu bringen, wenn es diesen Bedarf überhaupt nicht gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die auf Seite 75 in der Grafik dargestellte innerdeutsche Transportaufgabe. Dort gehört das Ruhrgebiet und damit der westdeutsche Raum plötzlich zu den süddeutschen Industriezentren. Bei 70 GW Offshore wird jedoch die dahinterstehende Absicht erkennbar. Die Windparks auf der Nord- und Ostsee werden die neuen zentralen Großkraftwerke der alten fossilen Energiekonzerne, für die es dann auch die entsprechend dimensionierten Leitungen braucht. Dann muss im Gegenzug aber auch der Ausbau der Erneuerbaren auf Land gedeckelt werden. Das wollen wir keinesfalls. Die Energiewende ist dezentral und findet mit regionaler Wertschöpfung nach dem Prinzip des zellularen Ansatzes statt.
Wir beantragen, die Offshore-Windkraft, zumindest bis zum Jahr 2045, wieder auf 15 bis 20 GW zu deckeln.
Vorschlag 6: Verteilnetzbetreiber sind Hauptakteure bei der Energiewende.
Im Kapitel „Einführung“ wird auf Seite 19 darauf hingewiesen, dass die Betreiber von Verteil- und Übertragungsnetz im Rahmen der gesetzlichen Kooperationspflichten nach § 12 Abs. 2 und § 12b Abs. 3 S. 4 EnWG immer intensiver zusammenarbeiten. Das kann nicht funktionieren, wenn, wie berichtet (ZDF), die alten fossilen Energiekonzerne zu 50 Prozent an den Verteilnetzbetreibern beteiligt sind. Vorrang haben dann die Übertragungsnetze, über die man ein neues Geschäftsmodel - den europäischen Stromhandel aufbauen kann. Die Karten dazu auf Seite 66 zeigen in den 2045er Szenarien die dicken Exportpfeile nach Süden. Wirft man einen Blick auf die Stromhandelsströme in den letzten zehn Jahren, sieht man: dieser funktioniert schon immer bestens, ohne den jetzt geplanten massiven Ausbau der Interkonnektoren. Wenn überhaupt, dann soll der Handel auch die Netzkosten für den internationalen Stromtransport übernehmen.
Das gilt auch für das gesamte Übertragungsnetz, das eines der weltbesten ist. Nach 2045 gibt es keine zentralen Großkraftwerke mehr, die dort einspeisen. Die Erneuerbaren speisen zu über 90 Prozent in das Verteilnetz ein. Das Übertragungsnetz steht bis auf die Offshore-Anbindung im Prinzip leer und reicht für einen überregionalen Austausch völlig aus. Partielle Optimierungen sind möglich, und auch Verlagerungen auf bestehender Spannungsebenen an Stellen, wo Wohngebiete überspannt werden, wären sinnvoll.
Wir beantragen, die Planungen des NEP auf wenige, wirklich begründbare Projekte zu reduzieren.
Vorschlag 7: Die gesundheitlichen Risiken müssen stärker beachtet werden.
Es ist bekannt und auch durch zahlreiche Untersuchungen weltweit bestätigt, dass die Anrainer entlang der Trassen verstärkt von höheren Fallzahlen schlimmer Krankheiten betroffen sind. Auch nach mehr als acht Jahren kann das Bundesamt für Strahlenschutz keine Ergebnisse der im Jahr 2017 veranlassten Untersuchungen vorlegen. Wissenschaftliche Nachweise zu erbringen ist kaum möglich. Man weiß aber, dass Langzeiteinwirkungen von niederfrequenten Magnetfeldern sich schädigend auf Mitochondrien (die Kraftwerke in menschlichen Zellen) auswirken. Auch die Ionisierung von Partikeln in den die Leiterseile umgebenden Coronafeldern können bekanntermaßen Menschen, insbesondere Kinder, in der näheren Umgebung betreffen. Besonders kritisch sind da die HGÜ-Freileitungen mit ihren Permanentfeldern zu betrachten. Abstandsregeln werden nicht eingehalten (z.B. Juraleitung), oft mit dem Hinweis, dass die Grenzwerte beachtet würden. Grenzwerte sind jedoch in Deutschland industriefreundlich, aber menschenverachtend viel zu hoch. 380 oder 525 Kilovolt Verbindungen sind ein Verbrechen.
Wir beantragen, die Abstandsregelung zu Höchstspannungstrassen bundesweit auf 400 Meter gesetzlich festzulegen. Auch die Grenzwerte müssen z.B. dem Modell der Schweiz angepasst werden.
Vorschlag 8: Die extensive Naturzerstörung muss gestoppt werden.
Die bundesweite Zerstörung von Wäldern und Naturlandschaften, aber auch die Auswirkungen auf Ackerland bei Erdverkabelung, können nicht hingenommen werden. Das gilt ebenso für die Beeinträchtigung von Wohngebieten. Die verheerenden Auswirkungen über riesige Flächen durch ganz Deutschland sind bereits heute an den Baustellen für Südlink und Südostlink zu erkennen.
Wir beantragen die Erhaltung unserer Natur durch Vermeidung dieser Baumaßnamen. Dies ist auch im Kampf gegen die Klimaerwärmung notwendig.
Vorschlag 9: Gelder für die Energiewende müssen umgeschichtet werden.
Wie bereits weiter oben beim Vorschlag 3 gezeigt, sind die Vorhaben dieses NEP nicht finanzierbar. Dies gilt ganz besonders für die Vorhaben im Gleichstrombereich, die zu einem Overlay-Grid entwickelt werden sollen. Für diese gibt es aber keinen erkennbaren Bedarf im Rahmen der Energiewende. Sie werden für einen europaweiten Stromhandel zu Lasten der deutschen Stromkunden gewünscht. Die Leitungen sind in Deutschland viel zu kurz, um durch geringere Übertragungsverluste Vorteile zu bringen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass es in Zukunft Transite z.B. von Norwegen nach Portugal geben wird.
Die errechnete eine Billion Euro wird für die dringend notwendige Energiewende an anderer Stelle benötigt. Der Ausbau der Erneuerbaren, der Ausbau der Speichertechnik, der Ausbau des Verteilnetzes, die Digitalisierung der Energiewende und ein neues Energiemarktdesign, alles ist wichtiger, als der Ausbau des Übertragungsnetzes. Die Blockaden müssen aufgehoben werden. Wir beantragen ein weiteres massives Abspecken dieser Planungen. Dadurch müssen die Strompreise nicht mehr durch Bundeszuschüsse bezahlbar gemacht werden. Diese Gelder sollten in die teure Elektrolyse gesteckt werden, um Reserven für kommende Dunkelflauten aufzubauen.
Vorschlag 10: Die Planung der Energieversorgung muss demokratischer werden.
Dieser NEP enthält zahlreiche weitere Passagen, die die Note ungenügend erhalten müssten. Die hier genannten Punkte sollten aber ausreichen, um klarzustellen, dass diese Planungen nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern eher dem Wohl einiger exotischer Investoren. Das gesetzliche Verfahren nennt zwar Beteiligungsmöglichkeiten, diese werden aber nur ungenügend zur Verfügung gestellt. Die breite Öffentlichkeit wird so gut wie nicht eingebunden. Bei ca. 300 Seiten Lesestoff bei einem komplexen Thema dieser Art reichen vier Wochen für eine sorgfältige Stellungnahme nicht aus. Deutlich wird das auch durch die Entwicklung der Konsultations-Teilnahmen in den letzten Jahren:
Netzentwicklungsplan
Anzahl Stellungnahmen
2024 (2014) 26.022
2025 (2015) 15.637
2030 (2017) 2.133
2030 (2019) 907
2035 (2021) 3.293
2037/2045 (2023) 288
2037/2045 (2025) 306 Stand 10.01.2026
Sichtbar werden Ermüdungserscheinungen, denn die meisten Leute haben andere Aufgaben in ihrem Leben. Das ist offenbar so auch gewollt.
Wir beantragen, ausreichend regionale Informations- und Diskussionsveranstaltungen, auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten. Zusätzlich wollen wir öffentliche Antworten zu den eingereichten Stellungnahmen und generell eine stärkere Einbindung der Medien.
Diese Stellungnahme ist zur Veröffentlichung im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2037/2045 (2023) 1. Entwurf freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lüttich
Leinburg, 10.01.2025
Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2025), 1. Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Die interessierte Öffentlichkeit hat die Gelegenheit, zu diesem ersten Entwurf Stellung zu nehmen und sich mit Vorschlägen und Ideen in die Konsultation einzubringen …“ heißt es auf Seite 244 des aktuell veröffentlichten neuen Netzentwicklungsplans, und das tun wir natürlich gerne.
Vorschlag 1: Dieser Netzentwicklungsplan (NEP) muss abgelehnt werden.
Dieser und auch alle vorangegangenen NEPs kranken daran, dass der Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes über die Szenariorahmen von den Firmen ermittelt wird, die dann auch von diesen Geschäften profitieren. Wenn dann noch die Prüfung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) wie bestätigt, mit der gleichen Software erfolgt, hat das schon ein „Geschmäckle“. Je mehr Netzausbau, umso mehr Gewinne zu Lasten der Stromverbraucher.
Wir beantragen ein Moratorium und die Einsetzung einer neutralen Institution zur Feststellung des Ausbaubedarfs für dieses Netz.
Vorschlag 2: Der NEP ist eine Farce und darf deshalb nicht umgesetzt werden.
Warum liegen dem NEP acht unterschiedliche Szenariorahmen zugrunde, wenn letztlich nur ein Plan den Weg in das Bundesbedarfsplangesetz findet? Es sieht nach einer Fleißarbeit aus. Von wem stammen wohl die dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben? Hier wird etwas aufgebläht, um Laien, die das bewerten sollen, zu verwirren und vom eigentlichen Bedarf abzulenken. Diese Ausweitung der Zukunftsbetrachtung entspricht dem undeutlichen Blick in die Glaskugel. Eine Erklärung, warum die Szenariorahmen der C-Gruppe erst im zweiten Entwurf behandelt werden, gibt es nicht.
Wir beantragen, dass für die Jahre 2037 und 2045 jeweils nur ein, von neutraler Stelle ausgearbeiteter Szenariorahmen in den NEP einfließt. Dieser muss alle zwei Jahre ein Update erfahren.
Vorschlag 3: Dieser NEP ist gesetzeswidrig und gehört in die Papiertonne.
Laut § 11 EnWG gehört es u. a. zu den Pflichten der ÜNB, das Energieversorgungsnetz „… soweit es wirtschaftlich zumutbar ist“ zu betreiben. Das kann mit diesen Plänen nicht erreicht werden. Auch wenn im Vorwort ein gegenüber den Angaben der BNetzA, die zuletzt Investitionskosten von 440 Mrd. Euro genannt hatte, reduzierter Wert von 360 Mrd. Euro steht, sind es im weiteren Textverlauf beim Szenario B2045 bereits wieder 386,4 Mrd. Euro. Aber auch dies ist eine massive Täuschung der Bevölkerung, denn zu diesen Investitionskosten müssen die üblichen Preissteigerungen während der Bauphase und über die Aktivierungsdauer von 40 Jahren Finanzierungs- und Wartungskosten hinzugerechnet werden. Damit werden annähernd 1.000 Mrd. Euro, sprich eine Billion erreicht. Das ist ein Wert, der weder vom Stromverbraucher noch vom Bundeshaushalt zu stemmen ist.
§11 EnWG ermöglicht im Absatz (2) auch bei überschüssiger Erzeugung eine Einspeisereduzierung von bis zu drei Prozent pro Jahr. Obwohl im NEP auf Seite 82 auf diese Situation hingewiesen wird, ist diese gesetzliche Vorgabe einer Spitzenkappung ausdrücklich nicht vorgesehen. Allein diese Regelung würde den Ausbaubedarf beim Übertragungsnetz in großem Umfang verringern.
Laut den Angaben diverser Institute und Insider könnte allein durch die Aufteilung Deutschlands auf zwei oder mehr Gebotszonen das Ausbauvolumen wesentlich reduziert werden. Da müsste man sich allerdings gegen einige in der Politik durchsetzen.
Auch die Bestimmungen der Aarhus Konvention, die in der EU und in Deutschland Gesetzesrang und Gültigkeit haben, müssen Beachtung finden. Wir beantragen, dass diese gesetzlichen Regelungen eingehalten werden müssen, bzw. im Sinn der Energiewende neu ausgearbeitet werden.
Vorschlag 4: Bayern braucht keine weiteren Höchstspannungstrassen
Betrachtet man auf der Seite 74 (Abbildung 25) z. B. die Säulen Energieerzeugung und Energieverbrauch für das Bundesland Bayern, erkennt man: die Lücke ist nicht besonders groß. Betrachtet man dazu die Kapazitäten der schon lang bestehenden Höchstspannungstrassen, die Energie von den angrenzenden Bundesländern und den Nachbarstaaten nach Bayern liefern können, wird deutlich, dass diese mit 38,6 Gigawatt (GW) bereits heute überdimensioniert sind. Im Fall einer längeren Dunkelflaute benötigt Bayern kein weiter hochgerüstetes Übertragungsnetz, sondern Strom. Das können Trassen nicht leisten. Sie erzeugen keine Energie und können sie auch nicht speichern.
Wir beantragen, die Bayern betreffenden Projekte aus diesem NEP herauszunehmen.
Vorschlag 5: Offshore Kapazitäten müssen gedeckelt werden.
Völlig unverständlich ist die bereits im letzten NEP erfolgte Ausweitung der Offshore-Windleistung von 15 auf 70 GW. Es ist die teuerste Kilowattstunde im Bereich der Erneuerbaren Energien. Es macht auch wenig Sinn, die großen HGÜ-Leitungen zu bauen, um diesen überschüssigen Strom in den Süden Deutschlands zu bringen, wenn es diesen Bedarf überhaupt nicht gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die auf Seite 75 in der Grafik dargestellte innerdeutsche Transportaufgabe. Dort gehört das Ruhrgebiet und damit der westdeutsche Raum plötzlich zu den süddeutschen Industriezentren. Bei 70 GW Offshore wird jedoch die dahinterstehende Absicht erkennbar. Die Windparks auf der Nord- und Ostsee werden die neuen zentralen Großkraftwerke der alten fossilen Energiekonzerne, für die es dann auch die entsprechend dimensionierten Leitungen braucht. Dann muss im Gegenzug aber auch der Ausbau der Erneuerbaren auf Land gedeckelt werden. Das wollen wir keinesfalls. Die Energiewende ist dezentral und findet mit regionaler Wertschöpfung nach dem Prinzip des zellularen Ansatzes statt.
Wir beantragen, die Offshore-Windkraft, zumindest bis zum Jahr 2045, wieder auf 15 bis 20 GW zu deckeln.
Vorschlag 6: Verteilnetzbetreiber sind Hauptakteure bei der Energiewende.
Im Kapitel „Einführung“ wird auf Seite 19 darauf hingewiesen, dass die Betreiber von Verteil- und Übertragungsnetz im Rahmen der gesetzlichen Kooperationspflichten nach § 12 Abs. 2 und § 12b Abs. 3 S. 4 EnWG immer intensiver zusammenarbeiten. Das kann nicht funktionieren, wenn, wie berichtet (ZDF), die alten fossilen Energiekonzerne zu 50 Prozent an den Verteilnetzbetreibern beteiligt sind. Vorrang haben dann die Übertragungsnetze, über die man ein neues Geschäftsmodel - den europäischen Stromhandel aufbauen kann. Die Karten dazu auf Seite 66 zeigen in den 2045er Szenarien die dicken Exportpfeile nach Süden. Wirft man einen Blick auf die Stromhandelsströme in den letzten zehn Jahren, sieht man: dieser funktioniert schon immer bestens, ohne den jetzt geplanten massiven Ausbau der Interkonnektoren. Wenn überhaupt, dann soll der Handel auch die Netzkosten für den internationalen Stromtransport übernehmen.
Das gilt auch für das gesamte Übertragungsnetz, das eines der weltbesten ist. Nach 2045 gibt es keine zentralen Großkraftwerke mehr, die dort einspeisen. Die Erneuerbaren speisen zu über 90 Prozent in das Verteilnetz ein. Das Übertragungsnetz steht bis auf die Offshore-Anbindung im Prinzip leer und reicht für einen überregionalen Austausch völlig aus. Partielle Optimierungen sind möglich, und auch Verlagerungen auf bestehender Spannungsebenen an Stellen, wo Wohngebiete überspannt werden, wären sinnvoll.
Wir beantragen, die Planungen des NEP auf wenige, wirklich begründbare Projekte zu reduzieren.
Vorschlag 7: Die gesundheitlichen Risiken müssen stärker beachtet werden.
Es ist bekannt und auch durch zahlreiche Untersuchungen weltweit bestätigt, dass die Anrainer entlang der Trassen verstärkt von höheren Fallzahlen schlimmer Krankheiten betroffen sind. Auch nach mehr als acht Jahren kann das Bundesamt für Strahlenschutz keine Ergebnisse der im Jahr 2017 veranlassten Untersuchungen vorlegen. Wissenschaftliche Nachweise zu erbringen ist kaum möglich. Man weiß aber, dass Langzeiteinwirkungen von niederfrequenten Magnetfeldern sich schädigend auf Mitochondrien (die Kraftwerke in menschlichen Zellen) auswirken. Auch die Ionisierung von Partikeln in den die Leiterseile umgebenden Coronafeldern können bekanntermaßen Menschen, insbesondere Kinder, in der näheren Umgebung betreffen. Besonders kritisch sind da die HGÜ-Freileitungen mit ihren Permanentfeldern zu betrachten. Abstandsregeln werden nicht eingehalten (z.B. Juraleitung), oft mit dem Hinweis, dass die Grenzwerte beachtet würden. Grenzwerte sind jedoch in Deutschland industriefreundlich, aber menschenverachtend viel zu hoch. 380 oder 525 Kilovolt Verbindungen sind ein Verbrechen.
Wir beantragen, die Abstandsregelung zu Höchstspannungstrassen bundesweit auf 400 Meter gesetzlich festzulegen. Auch die Grenzwerte müssen z.B. dem Modell der Schweiz angepasst werden.
Vorschlag 8: Die extensive Naturzerstörung muss gestoppt werden.
Die bundesweite Zerstörung von Wäldern und Naturlandschaften, aber auch die Auswirkungen auf Ackerland bei Erdverkabelung, können nicht hingenommen werden. Das gilt ebenso für die Beeinträchtigung von Wohngebieten. Die verheerenden Auswirkungen über riesige Flächen durch ganz Deutschland sind bereits heute an den Baustellen für Südlink und Südostlink zu erkennen.
Wir beantragen die Erhaltung unserer Natur durch Vermeidung dieser Baumaßnamen. Dies ist auch im Kampf gegen die Klimaerwärmung notwendig.
Vorschlag 9: Gelder für die Energiewende müssen umgeschichtet werden.
Wie bereits weiter oben beim Vorschlag 3 gezeigt, sind die Vorhaben dieses NEP nicht finanzierbar. Dies gilt ganz besonders für die Vorhaben im Gleichstrombereich, die zu einem Overlay-Grid entwickelt werden sollen. Für diese gibt es aber keinen erkennbaren Bedarf im Rahmen der Energiewende. Sie werden für einen europaweiten Stromhandel zu Lasten der deutschen Stromkunden gewünscht. Die Leitungen sind in Deutschland viel zu kurz, um durch geringere Übertragungsverluste Vorteile zu bringen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass es in Zukunft Transite z.B. von Norwegen nach Portugal geben wird.
Die errechnete eine Billion Euro wird für die dringend notwendige Energiewende an anderer Stelle benötigt. Der Ausbau der Erneuerbaren, der Ausbau der Speichertechnik, der Ausbau des Verteilnetzes, die Digitalisierung der Energiewende und ein neues Energiemarktdesign, alles ist wichtiger, als der Ausbau des Übertragungsnetzes. Die Blockaden müssen aufgehoben werden. Wir beantragen ein weiteres massives Abspecken dieser Planungen. Dadurch müssen die Strompreise nicht mehr durch Bundeszuschüsse bezahlbar gemacht werden. Diese Gelder sollten in die teure Elektrolyse gesteckt werden, um Reserven für kommende Dunkelflauten aufzubauen.
Vorschlag 10: Die Planung der Energieversorgung muss demokratischer werden.
Dieser NEP enthält zahlreiche weitere Passagen, die die Note ungenügend erhalten müssten. Die hier genannten Punkte sollten aber ausreichen, um klarzustellen, dass diese Planungen nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern eher dem Wohl einiger exotischer Investoren. Das gesetzliche Verfahren nennt zwar Beteiligungsmöglichkeiten, diese werden aber nur ungenügend zur Verfügung gestellt. Die breite Öffentlichkeit wird so gut wie nicht eingebunden. Bei ca. 300 Seiten Lesestoff bei einem komplexen Thema dieser Art reichen vier Wochen für eine sorgfältige Stellungnahme nicht aus. Deutlich wird das auch durch die Entwicklung der Konsultations-Teilnahmen in den letzten Jahren:
Netzentwicklungsplan
Anzahl Stellungnahmen
2024 (2014) 26.022
2025 (2015) 15.637
2030 (2017) 2.133
2030 (2019) 907
2035 (2021) 3.293
2037/2045 (2023) 288
2037/2045 (2025) 306 Stand 10.01.2026
Sichtbar werden Ermüdungserscheinungen, denn die meisten Leute haben andere Aufgaben in ihrem Leben. Das ist offenbar so auch gewollt.
Wir beantragen, ausreichend regionale Informations- und Diskussionsveranstaltungen, auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten. Zusätzlich wollen wir öffentliche Antworten zu den eingereichten Stellungnahmen und generell eine stärkere Einbindung der Medien.
Diese Stellungnahme ist zur Veröffentlichung im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2037/2045 (2023) 1. Entwurf freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lüttich