ÜNB veröffentlichen zweiten Entwurf des NEP 2037/2045 (2025)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) am 13. März 2026 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und heute auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Der zweite Entwurf aktualisiert die Netzentwicklungsplanung des ersten Entwurfs auf Grundlage der vorangegangenen Konsultationsphase sowie veränderter fachlicher Rahmenbedingungen und beinhaltet jetzt auch den Szenariopfad C für die Zieljahre 2037 und 2045.

Im Rahmen der Konsultation gingen insgesamt 990 Einsendungen ein, die 232 inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen zugeordnet werden konnten. Alle eingegangenen Hinweise wurden systematisch ausgewertet und, sofern möglich, im zweiten Entwurf berücksichtigt.

Die Ergebnisse des Szenarios C zeigen ein erweitertes Bild des potenziellen Netzausbaubedarfs bis 2037 und 2045. Die Annahmen aus dem ersten Entwurf mit den Szenarien A und B wurden durch ein Szenario ergänzt, das von einem im Vergleich dazu hohen Stromverbrauch sowie höheren erneuerbaren Kapazitäten zur Stromerzeugung ausgeht. Grundsätzlich gehen die ÜNB davon aus, dass sich die wahrscheinliche Entwicklung im Bereich der bereits im ersten Entwurf veröffentlichten Szenarien A und B einstellen wird, die eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung des Netzausbaus bilden.

Die berechneten Investitionskosten bis 2045 belaufen sich auf etwa 365 bis 392 Milliarden Euro in den unterschiedlichen Szenarien. In einer Sonderveröffentlichung im April stellen die ÜNB die Ergebnisse des verpflichtenden zusätzlichen Szenarios A 2037+ vor, das 14 GW mehr Onshore-Wind gegenüber dem Szenario A 2037 umfasst.

Mit Veröffentlichung des zweiten Entwurfs übernimmt die Bundesnetzagentur den weiteren Prozess. Sie wird den ersten und zweiten Entwurf prüfen, die vorläufigen Prüfungsergebnisse erneut zur Konsultation stellen und anschließend den Netzentwicklungsplan bestätigen.

Hier finden Sie den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans sowie alle Begleitdokumente.