Informationen zur Veröffentlichung

Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) auf Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023). Im Rahmen eines Konsultationsprozesses haben Fachverbände, wissenschaftliche, politische oder gesellschaftliche Organisationen, Unternehmen sowie Städte, Landkreise, Gemeinden und Privatpersonen Gelegenheit zur Äußerung. Zwischen dem 24. März und dem 25. April 2023 können Stellungnahmen zum NEP 2037/2045 (2023) über die Website Stellungnahme abgeben der per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de eingebracht werden. Als Stellungnahme zählt auch, wenn ein oder mehrere bereits veröffentlichte Konsultationsbeiträge mitgezeichnet werden. Dazu befindet in der Ansicht eines jeden Konsultationsbeitrags ein Button, der auf ein entsprechend vorausgefülltes Formular zur Dateneingabe führt.

Zur weiteren Verarbeitung wird mit Aufnahme jeder Stellungnahme ein Datensatz kreiert. Dieser bedarf das vorherige Anlegen eines Benutzerkontos. Um die abgegebenen Stellungnahmen sinnvoll zuordnen und bearbeiten zu können, werden bei der Nutzer-Registrierung personenbezogene Daten abgefragt.

Die ÜNB haben in ihren Leitsätzen die Transparenz zu einer bindenden Norm für ihren Auftrag, die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur für ganz Deutschland, erklärt. Dieses Gebot steht auch hinsichtlich der Konsultation an erster Stelle. Deswegen werden alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske eingegebenen sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, sukzessive online auf Laufende Beteiligung und Einsicht veröffentlicht. Von natürlichen Personen werden lediglich der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens, jedoch keine Kontaktdaten, veröffentlicht.

Die Veröffentlichung geschieht nur mit vorheriger ausdrücklicher Einverständniserklärung der Konsultationsteilnehmenden. Diese können ihre Zustimmung entweder durch das Akzeptieren der Veröffentlichung in der Eingabemaske auf der Website oder, im Falle einer Teilnahme per E-Mail, durch eine schriftliche Erklärung geben. Daher fügen Sie bitte Ihrer Stellungnahme ausdrücklich bei, ob Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen nicht möglich ist.

Sollten Konsultationsteilnehmende Teile der Stellungnahme vertraulich behandeln lassen wollen, muss dies durch einen schriftlichen Hinweis deutlich gemacht werden. In Teilen vertrauliche Dokumente können auch geschwärzt eingereicht werden. Als vertraulich gekennzeichnete oder geschwärzte Passagen werden unkenntlich veröffentlicht.