26.02.2017 - 20:37 | Susanne L. | NEP

Betreff: Netzentwicklungsplan

Absender:
Susanne L.



Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.

Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.















Mit freundlichem Gruß
Susanne L.

Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53