Das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz (§ 12b I 2 EnWG) fordert die deutschen Übertragungsnetzbetreiber dazu auf, alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan auszuarbeiten. Der erste Netzentwicklungsplan wurde im Jahr 2012 der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde vorgelegt.
Auf den untenstehenden Seiten finden Sie Informationen zu den bisher erarbeiteten Netzentwicklungsplänen.