Netzentwicklungspläne 2023

Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf

Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:

Seit 2012 haben die vier Über­tragungs­netz­be­trei­ber (ÜNB) auf Grund­lage des Energie­wirt­schafts­gesetzes (EnWG) die Aufgabe, einen Netz­ent­wick­lungsplan Strom (NEP) für den Ausbau der Über­tragungs­netze an Land zu erarbeiten. Darüber hinaus waren die ÜNB im Jahr 2013 auch erstmals für die Erstellung des Offshore-Netz­ent­wick­lungs­plans (O-NEP) zuständig.

Mit der am 28. Dezember 2012 in Kraft getretenen Novelle des EnWG wurde in Bezug auf die Netz­anbindung der Offshore-Wind­energie ein System­wechsel eingeleitet. Der O-NEP 2023 ist der erste Plan zum geord­neten Ausbau der Energie­infra­struktur auf See. Zuvor war die Errichtung von Netz­anbindungs­systemen vom Realisierungs­fortschritt einzelner Offshore-Windparks abhängig. Der O-NEP enthält alle not­wendigen Maß­nahmen für einen effizienten, sicheren, zuver­lässigen und wirt­schaft­lichen Anschluss von Offshore-Anlagen. Beide Netz­ent­wick­lungs­pläne (NEP und O-NEP 2023) fußen auf dem von der Bundes­netzagentur (BNetzA) geneh­migten Szenariorahmen 2023.

Sensitivitätenbericht 2013

Neben der Erstellung der Berichte haben die Über­tragungs­netz­betreiber ebenfalls drei Einfluss­größen auf die Ent­wicklung des Über­tragungs­netzes unter­sucht und die Ergeb­nisse in einem Sen­sitivitäten­bericht veröffentlicht. Die Betrachtung von Sensitivitäten ermöglicht einen Erkennt­nis­gewinn über den Ein­fluss zen­t­raler Ein­gangs­größen auf den Entwick­lungs­bedarf im Über­tragungs­netz. Die Ausgangs­lage für die Sensi­tivitäts­betrachtungen 2013 war die Netz­topologie des Szenarios B 2023 aus dem Netz­ent­wick­lungs­plan 2023. Untersucht wurden die Aus­wirkungen eines redu­zierten Strom­verbrauchs, einer Kappung der Erzeugungs­spitzen sowie einer verän­derten Regionali­sierung erneuerbarer Energien. Weitere Details finden Sie im Bericht „Einflussgrößen auf die Netzentwicklung – Sensitivitätenbericht 2013“.

    Während der Arbeiten der Übertragungsnetzbetreiber am Netzentwicklungsplan 2022 entwickelten sie zeitgleich den Entwurf des Szenariorahmens 2023 und legten ihn der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 17. Juli 2012 zur Prüfung vor. Nach einer Konsultation genehmigte die BNetzA den Szenariorahmen 2023 unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse am 30. November 2012.

    Der Szenariorahmen 2023 weist viele Gemeinsamkeiten mit dem Szenariorahmen 2022 auf, da sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert hatten. Dennoch gab es einige Weiterentwicklungen. Darunter fällt eine umfangreichere Datenbasis mit einem besser erfassten konventionellen Kraftwerkspark, berücksichtigten Kraftwerksstilllegungen sowie der verstärkten Einbeziehung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Darüber hinaus wurde die Betriebsdauer von Gaskraftwerken spezifiziert und zusätzlich geplante Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt ca. 2 GW abgebildet. Ebenfalls gab es eine Verfahrensverbesserung bezüglich der Regionalisierung der installierten Leistung der erneuerbaren Energien auf Bundesländerebene. In allen drei Szenarien wird die Kernenergie durch die geplanten Kraftwerksstilllegungen bis zum Ende des Jahres 2022 nicht mehr einbezogen.

    Executive Summary

    Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2023.

    Am 2. März 2013 wurden die ersten Entwürfe des Netz­ent­wick­lungs­plans und des Offshore-Netz­ent­wick­lungs­plans 2023 veröffentlicht. Damit startete die öffent­liche Konsul­tation zu beiden Entwürfen. Interessierte hatten bis zum 14. April 2013 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

    NEP 2023, 1. Entwurf

    Der veröffentlichte erste Entwurf zeigt, dass sich alle im Bundesbedarfsplan 2013 enthaltenen Maßnahmen in den Netzberechnungen auch für das Jahr 2023 als notwendig erwiesen haben. Durch die im Vergleich zum NEP 2022 geänderten Eingangsgrößen wurden im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Maßnahmen als notwendig identifiziert. Wichtige Treiber hierfür sind die Erzeugung von Windenergie offshore und onshore im küstennahen Bereich sowie der erhöhte Energieaustausch mit dem Ausland. Wie im NEP 2022 bilden auch im NEP 2023 leistungsstarke Nord-Süd-Verbindungen den Schwerpunkt beim Ausbau der Übertragungsnetze. Neben dem Ausbau des 380-kV-Drehstromnetzes sind erneut Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ-Verbindungen) für den hohen Transportbedarf von Norden nach Süden vorgesehen.

    Der Netzentwicklungsplan 2023 zum Download

    O-NEP 2023, 1. Entwurf

    Im Fokus des ersten O-NEP steht die zeitliche Staffelung der Maßnahmen des Offshore-Netzausbaus anhand objektiver Kriterien. Dazu gehören vor allem eine Einteilung von Nord- und Ostsee in Entfernungszonen, die Berücksichtigung raumordnerisch festgelegter Vorrangflächen für Offshore-Windenergie sowie das Erzeugungspotenzial der einzelnen im Bundesfachplan Offshore bzw. in der jeweiligen Landesraumordnung ausgewiesenen Cluster. Der O-NEP beschreibt den Bedarf an Netzanbindungssystemen und bestimmt unter Berücksichtigung der erwarteten geographischen Verteilung der Offshore-Windparks und der an den Netzverknüpfungspunkten im Übertragungsnetz verfügbaren Netzanschlusskapazitäten die Anfangs- und Endpunkte von Netzanbindungssystemen.

    Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2023 zum Download

    NEP 2023, 2. Entwurf

    Beim zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2023 wurden auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen unter anderem Erläuterungen zur Ermittlung der Netzverknüpfungspunkte, ein Ausblick auf die Verbesserung der Methodik der Regionalisierung erneuerbarer Energien sowie die Planungsmöglichkeiten nach dem NOVA-Prinzip ergänzt. Der am 17. Juli 2013 veröffentlichte und an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergebene zweite Entwurf enthält 90 Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber zur Bestätigung vorgeschlagen haben.

    Executive Summary

    Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den zweiten Entwürfen von NEP und O-NEP 2023.

    Zu beiden Berichten sind bei der Konsultation insgesamt 503 Stellung­nahmen einge­gangen (466 zum NEP und 36 zum O-NEP). Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen haben die Über­tragungs­netz­betreiber die Netz­ent­wick­lungspläne über­arbeitet und weiter­gehende Erläu­terungen und Darstellungen eingefügt.

    Konsultation 2013

    Alle Infos und Stellungnahmen rund um die Konsultation 2013 finden Sie unter:

    Der Netzentwicklungsplan 2023 zum Download

    Weitere Dokumente zum Download

    O-NEP 2023, 2. Entwurf

    Der zweite Entwurf des O-NEP wurde am 24. Juni 2013 veröffentlicht und an die BNetzA übergeben. Darin haben die Übertragungsnetzbetreiber zehn Offshore-Anbindungsleitungen beantragt. Die in den Konsultationsbeiträgen angesprochenen Themen beim O-NEP umfassen Fragen zur zeitlichen Staffelung, zu den Kosten, zur gesetzlichen Grundlage und zur Datenbasis.

    Weitere Dokumente zum Download

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.

    Die Bundesnetzagentur hat nach Prüfung der zwei­ten Entwürfe des NEP und des O-NEP 2023 eine „Strategische Umweltprüfung“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Umweltbericht dokumentiert und veröffentlicht. Nach Abschluss der Prüfungen wurden der NEP, der O-NEP und der Umweltbericht durch die Bundesnetzagentur zur dritten und letzten Konsultation veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat 56 der 90 vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem NEP 2023 und acht von zehn beantragten Offshore-Anbindungsleitungen aus dem O-NEP 2023 bestätigt.

    Dokumente zum Download

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