10.12.2015 - 08:15 | Klaus W. | NEP Durch die geplanten Vorhaben erhält man so keinen Ringschluss. Sollte im Katastrophenfall oder ein Naturereignis für eine Unterbrechung der Stromversorgung verantwortlich sein, sind beide Leitungen gleichzeitig betroffen. Link der Stellungnahme kopieren Teilen per E-Mail