10.07.2012 - 22:00 | Gesa H. | NEP

Der Netzentwicklungsplan 2012 (NEP 2012) soll für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft sorgen. Grundeigentümer wie Land- und Forstwirten sind naturgemäß vom Netzausbau viel stärker betroffen als andere Personengruppen. Die Begriffe „Landwirte“ und „Grundeigentümer“ tauchen im gesamten NEP 2012 aber noch nicht einmal auf. Ich möchte Sie auffordern, das Anliegen des Werterhaltes der Flächen, auf dem wir als Landwirte wirtschaften – zum Wohle aller Verbraucher- besser zu berücksichtigen. Insbesondere muss auf den Erhalt produktiver landwirtschaftlicher Flächen und Betriebsstrukturen bei der Planung der Trassenführungen viel stärker Rücksicht genommen werden. Am besten wäre neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Landwirtschaftsverträglichkeitsprüfung. Außerdem dürfen für den Bau der Höchstspannungsleitungen nicht auch noch Ausgleichsflächen „fällig“ werden, die noch mehr land- und forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. Für die Inspruchnahme ist eine wiederkehrender Nutzungsvergütung vorzusehen, so wie auch der Kapitaleinsatz der Netzbetreiber verzinst wird und die Kommunen über die Konzessionsabgabe und die Entschädigung von 40000 € allein für die Duldung entschädigt werden. Diese eklatante Ungleichbehandlung schreit zum Himmel!