| Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen | NEP

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT
SUDWESTTHURINGEN
Körperschaft des öffentlichen Rechts

PRÄSIDENT
Regionale Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4 e 98527 Suhl

E-Mail:
konsultation@netzentwicklungsplan.de

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom

E-Mail vom 10.12.2025
Unser Zeichen (Bitte bei Antwortschreiben angeben)

Bad Salzungen
14.01.2026

Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwestthüringen im
Rahmen der Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP)
Strom 2037/2045 (2025)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10.12.2025 den ersten Entwurf
des NEP Strom 2037/2045 (2025) auf der Internetseite
(www.netzentwicklungsplan.de) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit bis
zum 14.01.2026 eine Stellungnahme abzugeben.
Im NEP Strom 2037/2045 (2025) beschreiben die ÜNB, an welchen Stellen das
heutige Übertragungsnetz verbessert werden muss, damit die Stromversorgung in
Zukunft gesichert ist. Dieses Planwerk orientiert sich an einem breiteren
Szenariotrichter im Vergleich zum Vorgänger-NEP 2037/2045 (2023). Der
zugrunde liegende Szenariorahmen wurde durch die Bundesnetzagentur im April
2025 bestätigt. Der erste Entwurf des NEP Strom 2037/2045 (2025) beinhaltet
einen Szenariopfad A und einen Szenariopfad B, jeweils für die Zieljahre 2037
und 2045. Weitere Szenarien werden noch nicht berücksichtigt und sollen für
den zweiten Entwurf des NEP (Szenariopfad C) bzw. erst für den finalen NEP
(ohne Konsultation: Szenario A 2037+) erarbeitet werden.

Im Szenariopfad A, welchen die ÜNB als robustes Szenario für die
Netzentwicklungsplanung ansehen, wird von einem geringeren und langsamer
steigenden Strombedarf ausgegangen (z.B. Hochlauf der Elektromobilität). Der
Zubau der Erneuerbaren Energien fällt moderater aus als im Szenariopfad B.
Beide Szenarienpfade erreichen das Klimaneutralitätsnetz 2045.

Gegenüber früheren Annahmen werden im aktuellen NEP Strom 2037/2045 (2025)
erhebliche Kostensteigerungen von Netzausbauvorhaben angesetzt (z.B.
Marktverknappung von technischen Komponenten und Dienstleistungen). Diese
Steigerungen führen zu einem verschobenen Kostenoptimum zwischen dem
Netzausbau (der Dreh- und Wechselstromleitungen) und dem verbleibenden
Engpassmanagement. Mit der Kosten-Nutzen-Betrachtung führt ein erweitertes
Engpassmanagement (z. B. häufigere Redispatch-Maßnahmen) demnach zu
Niedrigeren Gesamtkosten als der ursprünglich geplante Netzausbau, so dass
mehrere Vorhaben des Landratsamt Wartburgkreis e Präsident und Landrat Dr.
Michael Brodführer o.V.i.A.

Erzberger Allee 14 e 36433 Bad Salzungen
Telefon: 03695/61 51 00 e Telefax: 03695/61 51 99

Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen e Regionale Planungsstelle
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4 e 98527 Suhl
Telefon: 0361/57331-5301 e Telefax: 0361/57331-5302
E-Mail: regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de e Internet:
https://regionalplanung.thueringen.de

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten innerhalb der Regionalplanung
Thüringens finden Sie im Internet unter:
https://regionalplanung.thueringen.de/datenschutz/ Auf Wunsch übersenden wir
Ihnen eine Papierfassung.



Vorgänger-NEP 2037/2045 (2023) nicht mehr Teil eines volkswirtschaftlich
effizienten Netzes sind und im Zielnetz entfallen.
In diesem Zusammenhang werden auch Neubauvorhaben der Höchstspannungs-
Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) nicht mehr als Erdkabel, sondern als Freileitung
durch die ÜNB im NEP berücksichtigt (SuedWestLink DC42 und DC42plus von
Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg und Bayern). Die Planungsregion
Südwestthüringen ist in beiden Szenarien (A und B) durch folgenden Netzausbau
im Zubaunetz (Zieljahr 2045) betroffen:

= P540 „Netzverstärkung und -ausbau: Vieselbach — Altenfeld — Suchraum
Schalkau — Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77) — Suchraum Münnerstadt
— Suchraum Eltingshausen - Grafenrheinfeld“

Das Projekt P540 besteht aus folgenden Netzverstärkungs- und
Netzausbaumaßnahmen (M1000 und M1001):

„Die bereits in Betrieb befindliche 380-kV-Leitung von Vieselbach über
Altenfeld nach Redwitz soll vorzugsweise durch Nutzung der für vier Stromkreise
im Abschnitt von Vieselbach über Altenfeld bis in den Bereich der Stadt Schalkau
planfestgestellten und baulich vorbereiteten Südwestkuppelleitung (3. Abschnitt
Altenfeld — Redwitz) von zwei auf vier Stromkreise mit Hochstrombeseilung
(Stromtragfähigkeit 3.600 A) erweitert werden (Netzverstärkung, M1000).

= Vom Bereich der Stadt Schalkau bis zur Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast
77) soll die vorhandene Trasse der von dort bis Redwitz bestehenden 380-kV-
Doppelleitung Altenfeld — Redwitz für eine Netzverstärkung genutzt werden.
Zudem soll ein neu zu errichtendes Umspannwerk im Suchraum Schalkau mittels
Doppeleinschleifung eingebunden werden.

= Von der Landesgrenze Thüringen/Bayern (Mast 77) über Suchraum Münnerstadt
und Suchraum Eltingshausen nach Grafenrheinfeld ist ein 380-kV-Netzausbau mit
zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von jeweils 4.000 A in neuer
Trasse vorgesehen (Netzausbau, M1001). Dieser vorgesehene Netzausbau wurde
nicht im ersten noch im zweiten Entwurf des Vorgänger-NEP Strom 2037/2045
(2023) dokumentiert (ohne Konsultation) und dennoch erstmalig im finalen NEP
Strom 2037/2045 (2023) ausgewiesen und durch die Bundesnetzagentur
bestätigt.

= Die neuen Umspannwerke in Suchraum Münnerstadt und Suchraum
Eltingshausen werden nach Information der nachgelagerten, bayerischen
Verteilnetzbetreiber benötigt, um Rückspeisung aus erneuerbaren Energien aus
dem örtlichen Verteilnetz aufnehmen zu können.

Die RPG Südwestthüringen bezieht zur dargestellten Netzausbaumaßnahme wie
folgt Stellung:

Die RPG Südwestthüringen lehnt für das im ersten Entwurf des NEP Strom
2037/2045 (2025) enthaltene Vorhaben P540 eine mögliche Trassenführung in
der Planungsregion Südwestthüringen ab.
Dem Vorhaben P540 wird nur im Zusammenhang mit der Kopplung und dem
durchgehenden 4-systemigen Ausbau der Südwestkuppelleitung zwischen
Thüringen und Bayern zugestimmt.

Ein Abzweig von der bestehenden Südwestkuppelleitung im Raum Schalkau und
eine Neutrassierung über das Territorium der Planungsregion Südwestthüringen
(u.a. über das Heldburger Unterland) werden abgelehnt.
Die RPG Südwestthüringen appelliert mit Nachdruck an die Bundesnetzagentur,
das Vorhaben P540 (M1001) nicht zu bestätigen und dafür im Sinne des NOVA-
Prinzips eine Netzverstärkung auf der Bestandstrasse von Altenfeld über Redwiz
nach Würgau bzw. Ludersheim sowie die Anbindung der Suchräume Münnerstadt
und Eltingshausen an die Fulda-Main-Leitung (P43) zu präferieren. Für die
Maßnahme M1001 wird eine aktualisierte, strukturelle Alternativenprüfung zur
P540 gefordert.

Eine mögliche Trassenführung der parallel verlaufenden HGÜ-Verbindungen
(DC42 bzw. DC42plus; SuedWestLink) von Sahms (Schleswig-Holstein) bis nach
Jettingen (Baden-Württemberg) bzw. nach Triefenstein (Bayern) wird als
Erdverkabelung wie als Freileitung in der Planungsregion Südwestthüringen
ablehnt. Der für die DC42 bereits durch die Bundesnetzagentur bestätigte
Präferenzraum für Erdverkabelung ist auch im Falle einer Freileitungsplanung
für die Auswahl der Trassenführung beizubehalten.

Begründung:

Im Zuge der weiteren Netzausbauplanung ist darauf zu achten, dass
notwendige Anpassungen der Stromübertragungsnetze an die Anforderungen,
die sich aus der Energiewende, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und
weiteren diesbezüglich relevanten Gesetzen ergeben, nicht zu einer
unverhältnismäßigen Belastung einzelner Regionen bzw. bestimmter
Landschaftsräume führen und deren spezifische Entwicklungsmöglichkeiten
einschränken. Diese Gefahr ist für die Planungsregion Südwestthüringen mit
den Ausbauzielen im ersten Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) gegeben.

Der für den P540-Neubau notwendige Bedarf kann nicht schlüssig nachgewiesen
werden. Es wird ein Trassenneubau präferiert, der die Möglichkeiten der
Ertüchtigung bestehender Trassen zur Herstellung der notwendigen Netzstabilität
nicht ausreichend aufzeigt und das NOVA-Prinzip missachtet. Aus Sicht der RPG
Südwestthüringen ist die Alternative der Netzverstärkung von Altenfeld über
Redwitz nach Würgau bzw. Ludersheim akzeptabel, da diese die Planungsregion
hinsichtlich des Neubauseiner weiteren Stromtrasse verschont und gemäß dem
NOVA-Prinzip auf Netzverstärkungen in bestehenden Trassenräumen vor
Trassenneubau orientiert. Aus der Projektbeschreibung zur P540 (M1001) geht
heraus, dass die Prüfung alternativer Netzverknüpfungspunkte und weiterer
Alternativen entlang bestehender Trassen teilweise auf Basis veralteter
Planungsansätze des NEP 2030 (2017) beruht. Der NEP muss jedoch
darstellen, wie die Ergebnisse der Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber
berücksichtigt wurden (vgl. 8 12b Abs. 1 S. 4, Nr. 5 EnWG). Weil der NEP kein
Planungsinstrument zur konkreten Trassenfindung darstellt, ist insbesondere
die Festlegung der beiden Suchräume Münnerstadt und Eltingshausen kritisch
zuhinterfragen, die aufgrund von Rückspeisungsbedarfen desörtlichen
Verteilnetzes in die Planung aufgenommen wurden. Die Suchräume Münnerstadt
und Eltingshausen sollten über einen alternativen Trassenkorridor der Fulda-
Main-Leitung (P43) angebunden werden (neue Trasse P43 als Netzausbau im
Startnetz, Abschnitt Dipperz — Bergrheinfeld/West). Im Gesamtvariantenvergleich
der zugehörigen Bundesfachplanung sind beide Suchräume in einer Variante
direkt erreichbar (vgl. Trassensegmente B43n, B45, B46). Auch die rasante
Zunahme von lokalen Großverbrauchern (Batteriespeichern, Rechenzentren,
Elektrolyseure) ist für diese Suchräume in die Alternativenbetrachtung bilanziell
einzubeziehen (z.B. Bayerisches Elektrolyseur-Förderprogramm „H2-Hub
Münnerstadt“). Als methodisches Defizit verbleibt, dass gegenwärtig
Batteriespeicherprojekte mit erteilter Netzanschlusszusage (fortgeschrittenes
Projektstadium) vollständig berücksichtigt, hingegen Projekte in der
Planungsphase je nach Szenario nur anteilig mit 25 bis 50 Prozent ihrer
Leistung in die Netzanalyse einbezogen werden. Allein gegenüber dem
Vorgänger-NEP sind deutliche Steigerungen der Speicherfähigkeit zu verzeichnen.
Auch die Annahme, dass diese Flexibilitäten generell bis 2045 nicht mehr
signifikant anwachsen, ist im NEP 2037/2045 (2025) nicht ausreichend
begründet und widerspricht den Markttrends. Perspektiv ist zu erwarten, dass
Flexibilitätsoptionen einen größeren Einfluss haben und sich parallel
entwickeln werden.

Bezüglich des Vorhabens P540 mit der Maßnahme M1001 wären in der
Planungsregion Südwestthüringen Räume mit einem hohen bis sehr hohen
Konfliktpotential betroffen (vgl. Regionalplan Südwestthüringen 2011/2012).

Dr. Brodflihrer
Präsid
Landr.