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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Postfach 41 07, 30041 Hannover

Bearbeitet von

Gesa Köhler / Armin Bühre

12.01.2026

Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045, Version 2025
Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der anliegenden Stellungnahme beteiligt sich die Niedersächsische Landesregierung am aktuellen Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035/2045, Version 2025.

Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme bin ich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Gesa Köhler



Netzentwicklungsplanverfahren Strom 2037/2045, Version 2025
1. Öffentliches Konsultationsverfahren durch die ÜNB (10.12.25 bis 14.01.26)
Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum vorgelegten ersten Entwurf der ÜNB für den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045, Version 2025

Die Übertragungsnetzbetreiber haben gemäß § 12b Abs. 3 EnWG den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045, Version 2025 am 10.12.2025 auf ihrer Internetseite bekannt gemacht und der Öffentlichkeit zur Konsultation vorgelegt.

Dieser vorgelegte erste Entwurf zum NEP Strom 2037/2045, Version 2025, umfasst den Onshore-Netzausbau und die Offshore-Netzanbindungen und berücksichtigt somit auch die abzuführenden Strommengen aus Offshorewindparks.

Dabei ist für die Zielnetze 2037/2045 in der Version 2025 der nachfolgende bundesweite Netzausbaubedarf für die Szenarien A und B ermittelt worden. Mit Billigung der BNetzA werden die vier Netzbetreiber die Ergebnisse für das Szenario C erst im zweiten Entwurf des NEP Strom 2037/2045, V 2025 vorstellen.

Das in der Umsetzung befindliche Onshore-Startnetz (Bestandsnetz+ Maßnahmen in Planfeststellung und Umsetzung) umfasst AC- und DC-Maßnahmen in Summe von 10.049 km. Dies ist ein Anstieg des Gesamtumfangs gegenüber dem NEP 2037/2045 V 2023 von 6.900 km auf 10.049 km auf Grund der Aufnahme weiterer Maßnahmen in Planfeststellungsverfahren bzw. deren Baubeginn durch Beschleunigung der Genehmigungs- und Realisierungszeiten. Die Investitionen für die Netzmaßnahmen des Startnetzes belaufen sich auf rund 113,7 Mrd. Euro und sind damit 64 Mrd. Euro mehr als im NEP 2037/2045 V 2023 entsprechend des Anstiegs des Gesamtumfangs mit Anpassung der Preisentwicklung.

Ergänzend dazu ergeben sich im aktuellen NEP-Entwurf für das Onshore-Zubaunetz entsprechend dem Szenario A/B 2037/2045 weitere Netzmaßnahmen (Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen) im AC- und DC-Bereich. Durch eine Neubewertung mit u.a. größeren Flexibilisierungsmöglichkeiten und Offshore-Optimierung fällt der Bedarf an Netzmaßnahmen im Zubaunetz im Vergleich zum NEP 2037/2045 V 2023 geringer aus. In der Folge zeigen sich die HGÜ-Verbindungen DC40, DC40plus und DC41 aus dem NEP 2037/2045 V 2023 aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber nicht mehr als Teil eines volkswirtschaftlich effizienten Klimaneutralitätsnetzes.

Das Zubaunetz im Szenario A 2037 umfasst rund 4.999 km Netzmaßnahmen, wovon 2.846 km auf AC-Verstärkungsmaßnahmen, 1.139 km auf AC-Ausbaumaßnahmen und 1.014 km auf DC-Ausbaumaßnahmen entfallen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 68,6 Mrd. Euro. Das Zubaunetz im Szenario B 2037 umfasst rund 5.868 km Netzmaßnahmen, wovon 2.906 km auf AC-Verstärkungsmaßnahmen, 1.139 km auf AC-Ausbaumaßnahmen und 1.545 km auf DC-Ausbaumaßnahmen entfallen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 72,7 Mrd. Euro. Das Zubaunetz im Szenario A 2045 umfasst rund 8.392 km Netzmaßnahmen, wovon 3.849 km auf AC-Verstärkungsmaßnahmen, 470 km auf DC-Verstärkungsmaßnahmen, 1.168 km auf AC-Ausbaumaßnahmen und 2.405 km auf DC-Ausbaumaßnahmen entfallen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 95,1 Mrd. Euro. Das Zubaunetz im Szenario B 2045 zeigt den umfassendsten Netzentwicklungsbedarf mit rund 9.168 km Netzmaßnahmen auf, wovon 4.167 km auf AC-Verstärkungsmaßnahmen, 470 km auf DC-Verstärkungsmaßnahmen, 1.709 km auf AC-Ausbaumaßnahmen und 2.822 km auf DC-Ausbaumaßnahmen entfallen. Die Investitionskosten belaufen sich auf 101,4 Mrd. Euro.

Für das Offshore-Zubaunetz (Nord- und Ostsee) im Szenario A 2037 sind Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) mit einer Trassenlänge von 2.537 km, einer Übertragungsleistung von 12 GW und einem Investitionsvolumen von 35,6 Mrd. Euro ermittelt worden. Im Szenario B 2037 umfasst das Offshore-Zubaunetz 3.491 km, eine Übertragungsleistung von 16 GW bei einem Investitionsvolumen von 48,6 Mrd. Euro. Bis zum Zieljahr 2045 ergeben sich im Szenario A 6.558 km Trassenlänge mit einer Übertragungsleistung von 27 GW und einem Investitionsvolumen in Höhe von 88,4 Mrd. Euro und im Szenario B 7.979 km Trassenlänge mit einer Übertragungsleistung von 33 GW und 106,4 Mrd. Euro Investitionsvolumen. Im Bereich Offshore werden in diesem NEP erstmals Maßnahmen (u.a. Überbauung, temporäre Steigerung der Übertragungsleistung) zur Offshore-Optimierung der ONAS mit einem Inbetriebnahmejahr ab 2035 in der Nordsee angenommen, die die Effizienz des Offshore-Ausbaus erhöhen würden. Entsprechend reduziert sich im Vergleich zu bestätigten NEP 2037/2045 V 2023 der Bedarf im aktuellen Szenario A 2045 um sieben ONAS und in Szenario B 2045 um vier. Der Offshore-Zubau erfolgt im Wesentlichen in der Nordsee mit Anlandung der ONAS an den Küsten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Bis zu 11 (von 20) weiteren Offshore-Netzanbindungsleitungen des Zubaunetzes verlaufen im Szenario B 2037/2045 durch das niedersächsische Küstenmeer, landen in Niedersachsen an und werden weitergeführt zu Offshore-Netzverknüpfungspunkten (ONVP) in Niedersachsen oder durch Niedersachsen zu ONVP in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Das allen Szenarien zugrundeliegende und hinzuzurechnende Investitionsvolumen der bereits in der Realisierung befindlichen Offshore-Netzausbaumaßnahmen des Offshore Startnetzes mit 4.570 km und einer Übertragungsleistung von 25,9 GW beträgt rund 64,9 Mrd. Euro. Es ergibt sich somit für den Offshore-Netzausbau (Startnetz + Zubaunetz) ein Gesamtinvestitionsbedarf zwischen 100,5 und 113,5 Mrd. Euro bis 2037 und zwischen 153,3 und 171,3 Mrd. Euro bis 2045.

Zum vorgelegten ersten Entwurf des NEP Strom 2037/2045, Version 2023 nimmt die Niedersächsische Landesregierung wie folgt Stellung:

Vorbemerkungen zum ersten Entwurf des NEP Strom 2037/2045, Version 2023 der ÜNB

Das Land Niedersachsen begrüßt, dass der prognostizierte Bedarf für den Netzausbau auf der Übertragungsnetzebene mit der Zielsetzung eines Klimaneutralitätsnetzes im Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (Version 2025) anschaulich dargestellt und erläutert wird. Die Langfristperspektive ermöglicht die Betrachtung des Zielnetzes. Allerdings wird das erneute Fehlen des Szenario C (2037 und 2045) bemängelt. Dies erschwert die Gesamtbeurteilung des Entwurfs und reduziert die Stellungnahmemöglichkeit für einzelne Aspekte auf das zweite Beteiligungsverfahren. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen des NEP und der reduzierten Beteiligungsmöglichkeiten in den Folgeschritten durch den Verzicht auf Verfahrensschritte und kürzere Fristen ist dies sehr zu bedauern. Die Gründe hierfür sind zwar grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch wird die hierfür genehmigte Ausnahme immer mehr zur Regel, da auch im letzten NEP-Prozess einzelne Szenarien im ersten Entwurf noch zurückgestellt wurden. Diesem Trend ist klar entgegenzuwirken.

Der weiterhin deutliche Anstieg des Ausbaus von dezentralen, erneuerbaren Energien und der damit kurz- bis mittelfristig zu realisierenden Netzausbau erfordert auch weiterhin die konsequente Anwendung des NOVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau) mit der Einbeziehung von weiteren Optimierungsmöglichkeiten zur Höherauslastung des Bestandsnetzes sowie durch Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Niedersachsen hat sehr ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien. Es ist deshalb auch ein regionaler Abgleich der Ausbauziele für die optimale Netzausbaugestaltung zwingend erforderlich. Niedersachsen begrüßt daher die Vorgehensweise der Netzbetreiber im Vorfeld des Netzausbaus zunächst entsprechende Betriebskonzepte und -technologien, wie u.a. nach einer Pilotierung ab 2026 das kurative Engpassmanagement durch den Einsatz von Netzboostern oder lastflusssteuernde Betriebsmittel zur Erhöhung der Transportkapazität des Bestandsnetzes einzusetzen (s.u.). Gleichwohl erwartet die Landesregierung von den Netzbetreibern, dass gleichsam beschleunigt Konzepte und Technologien weiterentwickelt und angewendet werden, welche die Robustheit des Stromnetzes gegenüber Störungen entsprechend dem Umbau des Energiesystems hin zu dezentralen erneuerbaren Energien permanent verbessern, um entsprechende Systemstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Versorgungssicherheit ist daher bei der Netzentwicklungsplanung eine übergeordnete Priorität einzuräumen. Dieser Prämisse folgend muss die Versorgungssicherheit in allen Szenarien zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.

Der Ausbau des Stromnetzes ist zwingende Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Niedersachsen ist vom Netzausbau in besonders umfangreichem Maße betroffen und steht diesbezüglich vor großen Herausforderungen. Entsprechend werden nachfolgend einige Hinweise zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt, um einen reibungslosen Ablauf des Netzausbaus zu ermöglichen.

Im Netzentwicklungsplanentwurf entfallen einige der zuletzt bestätigten HGÜ-Maßnahmen. Niedersachsen besteht auf die Beibehaltung der Erdverkabelung für HGÜ-Projekte, mindestens soweit diese niedersächsische Gebiete betreffen.

Es wird begrüßt, dass die Maßnahme DC 36 die nunmehr freiwerdende Elbquerung in Freileitungsbauweise über die Elbinsel Lühesand als Freileitung über die Elbinsel Lühesand vorsieht. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Planungen. Es wird eine Beibehaltung der ursprünglichen Planung mit unterirdischer Verlegung der Elbquerung parallel zu den HGÜ-Trassen mit einer anderweitigen Anbindung von Stade in Erwägung gezogen.

Es wird begrüßt, dass die Umspannwerke im Netzentwicklungsplan in den Plan aufgenommen werden. Eine Bestätigung der Standorte im Bundesbedarfsplangesetz wird gefordert. Dies könnte die Planungs- und Genehmigungsphase beschleunigen.

Die Annahmen in den Szenarien, insbesondere die Anzahl der Wärmepumpen und der Elektrofahrzeuge, werden als nachvollziehbar betrachtet.

Die Regionalisierung der technologiespezifischen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien sollte mit den Zielsetzungen des Landes Niedersachsen in Einklang stehen. Die regionalen Ausbauziele sollten bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Ein enger Austausch zwischen den Kommunen, den Netzbetreibern und den Landesbehörden ist erforderlich, um die Netzausbauplanung zu koordinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Gesa Köhler und Armin Bühre

Veröffentlichte Mitzeichnungen

  • Harald C.