| Gemeinde Harsum | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan Strom - Stellungnahme der Gemeinde Harsum
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen zur Netzentwicklungsplanung Strom 2037 / 2045 hat die Gemeinde Harsum zur Kenntnis genommen. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und der getroffenen Entscheidungen zur künftigen Energieversorgung erkennt die Gemeinde an, dass Maßnahmen geplant und umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können.
In den vorliegenden Unterlagen zur Netzentwicklungsplanung Strom 2037 / 2045 ist das Gebiet der Gemeinde Harsum potenziell von einem Trassenverlauf betroffen. Dies betrifft die Trasse DC42 (Freileitung). Die Gemeinde Harsum ihre Rückmeldung gesammelt ab.
Die Gemeinde liegt inmitten der Hildesheimer Börde. Neben den Siedlungsbereichen und nur äußerst geringen Waldflächen wird die Gemeinde durch die landwirtschaftlichen Böden mit extrem hohen Ertragswerten (Boden- und Ackerzahlen) gekennzeichnet. Der Boden spielt in der Gemeinde eine übergeordnete Bedeutung, so dass dieser Aspekt im Rahmen der Umweltprüfung und Trassenplanung mit besonderer Bedeutung berücksichtigt werden muss.
Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Bodens ist ein Zusammenhang zum Landschaftsbild herzustellen. Topographisch betrachtet gibt es in der Gemeinde nur geringe Höhenunterschiede. Das Landschaftsbild wird - unterbrochen durch Siedlung und Wald - vor allem durch die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Es ist Aufgabe der Gemeinde und aller Aufgabenträger, dieses historische gewachsene und kulturell bedeutsame Erscheinungsbild zu pflegen und aufrecht zu erhalten. Insoweit muss es im Rahmen der Planung zwingende Aufgabe sein, Eingriffe in das Landschaftsbild möglichst zu unterlassen bzw. Eingriffe so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Zu beachten ist, dass das Landschaftsbild künftig durch Windenergieanlagen einen Wandel vollziehen wird. Damit ist das Maß der vertretbaren Veränderung mehr als ausgeschöpft. Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar. Insoweit lehnt die Gemeinde Harsum die Planung und Errichtung von Freileitungen ab. Vielmehr sind Erdkabel bevorzugt zu planen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist beim Artenschutz zu sehen. Mit der Lage innerhalb der Hildesheimer Börde sind Bodenverhältnisse vorhanden, die der vom Aussterben bedrohten Art Feldhamster (cricetus cricetus) - streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG und registriert im Anhang IV der FFH-Richtlinie EG 2013/17 - einen besonders geeigneten Lebensraum bieten. Die Belange dieser Art sind entsprechend des Leitfadens "Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung", herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), zu berücksichtigen. Aufgrund der möglichen Trassenkorridore ist davon auszugehen, dass der Artenschutz für den Feldhamster im Rahmen der Planungen erheblichen Raum einnehmen muss, da von Eingriffen mit großem Potenzial auszugehen ist.
Es ist einzuplanen, dass die naturschutzfachlichen Prüfungen weitere Arten, zum Beispiel Feldlerche, betreffen werden. Die im Vorfeld durchzuführenden Kartierungen und Prüfungen sind entsprechend gründlich auszuführen. Dies gilt gleichwohl für alle anderen relevanten Arten gleichermaßen.
Soweit am Ende tatsächlich einer oder mehrere Korridore im Gebiet der Gemeinde Harsum umgesetzt werden, ist die Gemeinde daran interessiert, dass Kompensationen möglichst nah zum Eingriffsort erfolgen. Dies bezieht sich nicht nur auf den großräumigen ökologischen Lebensraum, sondern vielmehr auf das Gebiet der Gemeinde selbst.
Im Bereich der Gemeinde Harsum sind daneben Landschaftsschutzgebiete (Unterer Bruchgraben, Harsumer Holz, Borsumer Holz, Aseler Busch, Hüddessumer Rotten) beachtlich. Die Regelungen der entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen sind zu entsprechend zu beachten. Im Gemeindegebiet ist zusätzlich zwei geschützter Landschaftsbestandteile (Aseler Tonkuhle und Rutenacker) vorhanden.. Generell sind die Festlegungen und Entwicklungsziele des Landschaftsplanes der Gemeinde Harsum in die Planungen und Untersuchungen einzubeziehen.
Auf der weiteren Planungsebene fällt unter die Planungshoheit der Gemeinde die Bauleitplanung. Insoweit sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne beachtlich und zu berücksichtigen. Da über den in den Planwerken enthaltenen Festsetzungen Planungen sowie Planungsabsichten der Gemeinde gegeben sind, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Bereiche für die Wohn- und Gewerbeentwicklung betreffen überwiegend die Ortsränder. Diese sind im Rahmen der konkreten Trassenplanungen entsprechend für die gemeindlichen Belange freizuhalten bzw. mit ausreichendem Abstand vorzusehen.
Aufgrund der Lage in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg sind im Bereich der Gemeinde Harsum weitere bedeutsame Planungen bzw. Planungsabsichten Dritter bekannt, die gegebenenfalls in die Planungen zum Netzausbau einwirken könnten. Dies betrifft unter anderem den Bau eines Dritten Autobahnanschlusses für die BAB 7, den Ausbau des Stichkanals zwischen Hildesheim und dem Mittellandkanal (bei der Schleuse Bolzum) sowie die Ausweisung des Gewerbegebietes Nord in der Stadt Hildesheim. Die Belange des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Hildesheim sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Unklar ist derzeit noch, wann und in welchem Umfang die Regionalplanung zum Thema Windkraft vorliegen wird. Aufgrund der bundes- und landesrechtlichen Maßgaben ist beim Landkreis Hildesheim eine Anpassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes in Arbeit. Dieses wird das gesamte Gebiet des Landkreises in den Blick nehmen und insoweit auch Flächen der Gemeinde Harsum beinhalten.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaik hat die Gemeinde Harsum ein Konzept erstellen und politische beschließen lassen. Überwiegend werden sich die Potenzialflächen auf die nach BauGB privilegierten Flächen im Gemeindegebiet konzentrieren. Dieser Belang ist im Rahmen Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Gesundheitliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde sind zu vermeiden indem die Trassenführung in einem angemessenen Abstand zur Wohnbebauung verläuft.
Die von der Gemeinde vorgetragenen Aspekte bewegen sich auf einer sehr groben und verallgemeinernden Ebene. Dies liegt daran, dass derzeit nur ein orientierender Rahmen der möglichen Korridore aufgezeigt wird. Die Gemeinde ist jedenfalls am weiteren Verfahren aktiv zu beteiligen. Je nach Konkretisierungsgrad der Planung Ihrerseits wird die Gemeinde in der Lage sein, die Belange konkreter benennen zu können. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (Kartenwerke, Satzungen usw.) kann Ihnen die Gemeinde gern zur Verfügung stellen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, sofern Unterlagen benötigt werden, und berücksichtigen Sie die geschriebenen Aspekte in Ihrer weiteren Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Johannes Kellner
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Mail ausdrucken
Please consider the environment before printing this email
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen zur Netzentwicklungsplanung Strom 2037 / 2045 hat die Gemeinde Harsum zur Kenntnis genommen. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und der getroffenen Entscheidungen zur künftigen Energieversorgung erkennt die Gemeinde an, dass Maßnahmen geplant und umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können.
In den vorliegenden Unterlagen zur Netzentwicklungsplanung Strom 2037 / 2045 ist das Gebiet der Gemeinde Harsum potenziell von einem Trassenverlauf betroffen. Dies betrifft die Trasse DC42 (Freileitung). Die Gemeinde Harsum ihre Rückmeldung gesammelt ab.
Die Gemeinde liegt inmitten der Hildesheimer Börde. Neben den Siedlungsbereichen und nur äußerst geringen Waldflächen wird die Gemeinde durch die landwirtschaftlichen Böden mit extrem hohen Ertragswerten (Boden- und Ackerzahlen) gekennzeichnet. Der Boden spielt in der Gemeinde eine übergeordnete Bedeutung, so dass dieser Aspekt im Rahmen der Umweltprüfung und Trassenplanung mit besonderer Bedeutung berücksichtigt werden muss.
Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Bodens ist ein Zusammenhang zum Landschaftsbild herzustellen. Topographisch betrachtet gibt es in der Gemeinde nur geringe Höhenunterschiede. Das Landschaftsbild wird - unterbrochen durch Siedlung und Wald - vor allem durch die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Es ist Aufgabe der Gemeinde und aller Aufgabenträger, dieses historische gewachsene und kulturell bedeutsame Erscheinungsbild zu pflegen und aufrecht zu erhalten. Insoweit muss es im Rahmen der Planung zwingende Aufgabe sein, Eingriffe in das Landschaftsbild möglichst zu unterlassen bzw. Eingriffe so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Zu beachten ist, dass das Landschaftsbild künftig durch Windenergieanlagen einen Wandel vollziehen wird. Damit ist das Maß der vertretbaren Veränderung mehr als ausgeschöpft. Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar. Insoweit lehnt die Gemeinde Harsum die Planung und Errichtung von Freileitungen ab. Vielmehr sind Erdkabel bevorzugt zu planen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist beim Artenschutz zu sehen. Mit der Lage innerhalb der Hildesheimer Börde sind Bodenverhältnisse vorhanden, die der vom Aussterben bedrohten Art Feldhamster (cricetus cricetus) - streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG und registriert im Anhang IV der FFH-Richtlinie EG 2013/17 - einen besonders geeigneten Lebensraum bieten. Die Belange dieser Art sind entsprechend des Leitfadens "Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung", herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), zu berücksichtigen. Aufgrund der möglichen Trassenkorridore ist davon auszugehen, dass der Artenschutz für den Feldhamster im Rahmen der Planungen erheblichen Raum einnehmen muss, da von Eingriffen mit großem Potenzial auszugehen ist.
Es ist einzuplanen, dass die naturschutzfachlichen Prüfungen weitere Arten, zum Beispiel Feldlerche, betreffen werden. Die im Vorfeld durchzuführenden Kartierungen und Prüfungen sind entsprechend gründlich auszuführen. Dies gilt gleichwohl für alle anderen relevanten Arten gleichermaßen.
Soweit am Ende tatsächlich einer oder mehrere Korridore im Gebiet der Gemeinde Harsum umgesetzt werden, ist die Gemeinde daran interessiert, dass Kompensationen möglichst nah zum Eingriffsort erfolgen. Dies bezieht sich nicht nur auf den großräumigen ökologischen Lebensraum, sondern vielmehr auf das Gebiet der Gemeinde selbst.
Im Bereich der Gemeinde Harsum sind daneben Landschaftsschutzgebiete (Unterer Bruchgraben, Harsumer Holz, Borsumer Holz, Aseler Busch, Hüddessumer Rotten) beachtlich. Die Regelungen der entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen sind zu entsprechend zu beachten. Im Gemeindegebiet ist zusätzlich zwei geschützter Landschaftsbestandteile (Aseler Tonkuhle und Rutenacker) vorhanden.. Generell sind die Festlegungen und Entwicklungsziele des Landschaftsplanes der Gemeinde Harsum in die Planungen und Untersuchungen einzubeziehen.
Auf der weiteren Planungsebene fällt unter die Planungshoheit der Gemeinde die Bauleitplanung. Insoweit sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne beachtlich und zu berücksichtigen. Da über den in den Planwerken enthaltenen Festsetzungen Planungen sowie Planungsabsichten der Gemeinde gegeben sind, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Bereiche für die Wohn- und Gewerbeentwicklung betreffen überwiegend die Ortsränder. Diese sind im Rahmen der konkreten Trassenplanungen entsprechend für die gemeindlichen Belange freizuhalten bzw. mit ausreichendem Abstand vorzusehen.
Aufgrund der Lage in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg sind im Bereich der Gemeinde Harsum weitere bedeutsame Planungen bzw. Planungsabsichten Dritter bekannt, die gegebenenfalls in die Planungen zum Netzausbau einwirken könnten. Dies betrifft unter anderem den Bau eines Dritten Autobahnanschlusses für die BAB 7, den Ausbau des Stichkanals zwischen Hildesheim und dem Mittellandkanal (bei der Schleuse Bolzum) sowie die Ausweisung des Gewerbegebietes Nord in der Stadt Hildesheim. Die Belange des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Hildesheim sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Unklar ist derzeit noch, wann und in welchem Umfang die Regionalplanung zum Thema Windkraft vorliegen wird. Aufgrund der bundes- und landesrechtlichen Maßgaben ist beim Landkreis Hildesheim eine Anpassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes in Arbeit. Dieses wird das gesamte Gebiet des Landkreises in den Blick nehmen und insoweit auch Flächen der Gemeinde Harsum beinhalten.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaik hat die Gemeinde Harsum ein Konzept erstellen und politische beschließen lassen. Überwiegend werden sich die Potenzialflächen auf die nach BauGB privilegierten Flächen im Gemeindegebiet konzentrieren. Dieser Belang ist im Rahmen Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Gesundheitliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde sind zu vermeiden indem die Trassenführung in einem angemessenen Abstand zur Wohnbebauung verläuft.
Die von der Gemeinde vorgetragenen Aspekte bewegen sich auf einer sehr groben und verallgemeinernden Ebene. Dies liegt daran, dass derzeit nur ein orientierender Rahmen der möglichen Korridore aufgezeigt wird. Die Gemeinde ist jedenfalls am weiteren Verfahren aktiv zu beteiligen. Je nach Konkretisierungsgrad der Planung Ihrerseits wird die Gemeinde in der Lage sein, die Belange konkreter benennen zu können. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (Kartenwerke, Satzungen usw.) kann Ihnen die Gemeinde gern zur Verfügung stellen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, sofern Unterlagen benötigt werden, und berücksichtigen Sie die geschriebenen Aspekte in Ihrer weiteren Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Johannes Kellner
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Mail ausdrucken
Please consider the environment before printing this email