| Birte und Jan W. | NEP
Stellungnahme zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (Version 2025)
Der erste Entwurf vom Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 von 2025 (nachfolgend NEP) sieht eine Trassenführung über Langeoog vor. Die betroffenen Flächen liegen mitten im Natura 2000-SPA „DE2210401“ - EU Vogelschutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“, sowie im Natura 2000-PSI/SAC „DE2306301“ - Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ in der am strengsten geschützten Zone 1. Eine Umsetzung des Vorhabens würde das Erhaltungsziel dieser Gebiete beeinträchtigen und damit in Niedersachsen Unionsrecht brechen, wie wir nachfolgend darlegen. Daher möchten wir dem NEP hiermit widersprechen.
Baustelle Inselsüdseite: Gefährdung von Vogelrastgebiet mit internationaler Bedeutung
Genau im Bereich der geplanten zwei Vorranggebiete liegen Rastplätze von internationaler und nationaler Bedeutung für mehrere im Natura 2000-SPA „DE2210401“ als wertgebend gelisteten Arten. Dies bedeutet, dass nach der Ramsar-Konvention mindestens 1% einer biogeographischen Population ein bestimmtes Gebiet als Rastplatz nutzt. Bei der hier betrachteten Maßnahme trifft das nicht nur auf das gesamte Natura 2000-SPA „DE2210401“ zu, nicht nur auf Langeoog als Ganzes oder auf die Zählstrecke im Südosten Langeoogs: Es trifft die genau auf Höhe der geplanten Baustelle rastenden Vogelbestände. Auch in der von den Bauvorhabensträgern beauftragten „Desktopstudie zur Bewertung von Trassenkorridoren in der deutschen Nordsee“ von 2019 wurde diese internationale Bedeutung herausgestellt. Es unterlag der Verantwortung des Autors dieser Stellungnahme, als hauptamtlicher Dünen- und Nationalparkwart in den Jahren 2008 bis 2015, die Anzahl der auf Langeoog rastenden Vögel zu erfassen, im Rahmen der internationalen zweiwöchentlichen Wasser- und Watvogelzählung.
Beispiel Brachvogel
Im Weiteren werden wir exemplarisch auf die hier rastenden, im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Brachvögel Numenius arquata eingehen (obwohl auch für andere wertgebende Arten internationale Bedeutung erreicht wird), weil sich die geplanten Vorranggebiete direkt bei einem der zwei wichtigsten Rastplätze des Brachvogels auf Langeoog befinden - und zwar bei dem bedeutenderen, an dem vom Autor zur Zeit des phänologischen Jahrespeaks (August bis Mitte September) häufig Schwärme mit 6.000-8.000 Brachvögeln gezählt wurden. Diese, in den Jahresberichten veröffentlichten Zahlen entsprechen fast 10% der Rastvogelpopulation (89.359) im Natura 2000-SPA „DE2210401“. Seit 2015 konnten wir kontinuierlich die fortgesetzte Nutzung in gleichbleibender Größenordnung feststellen, zuletzt im September 2024, als die angehängten Fotos aufgenommen wurden. Brachvögel ziehen bis zu 4.500 Kilometer in ihre russischen Brutgebiete (Schwemmer & Garthe 2016; Schwemmer et al. 2021). Es muss kritisch hervorgehoben werden, dass sie von allen im Langeooger Watten rastenden Vogelarten die größte Fluchtdistanz haben (eigene Erfahrung aus vieljähriger Zählerpraxis, bei WWZs sowohl auf Langeoog, wie auch auf Mellum, Spiekeroog, Borkum u. a., vgl. Südbeck 1999). Tatsächlich erklärt ihre hohe Empfindlichkeit vermutlich ihre Standortpräferenz: Unmittelbar im geplanten Vorranggebiet bietet ihnen eine Abbruchkante Sichtschutz gegenüber Spaziergängern und Radfahrern.
1 Höchste wertgebende Kategorie A
2 „Der Große Brachvogel ist von ungestörten Rastplätzen in der Nähe von nahrungsreichen Wategebieten abhängig (…). Zu Störquellen, wie z. B. Wege, Fahrwasser oder Windkraftanlagen an binnendeichs gelegenen Rastplätzen hält er häufig große Fluchtdistanzen ein.“ Südbeck, P. (1999)
In der von der TenneT Offshore GmbH 2019 vorgelegten Desktopstudie zur Bewertung von Trassenkorridoren wurde zum Bau folgendes ausgeführt: „Die Größe des eingesetzten Bohrgerätes hängt von der jeweiligen Bohrungslänge und der notwendigen, durch das Bohrgerät aufzubringenden Zugkraft ab. Das übliche Bohrgerät (...) wiegt zusammen mit dem Transportfahrzeug bis zu 60 t. (...) Die Bohreintrittsseite würde (...) auf einem Großponton aufgebaut. Im Wattenbereich muss (...) der Bereich bei Hochwasser mit flachgehenden Arbeitsbooten und Pontons erreichbar sein. (...) Bei kritischen Wasser tiefen besteht die Möglichkeit, die Geräte auf verschiedene Orte zu verteilen. Hierbei würde das Bohrgerät mit all seinen Aggregaten, das Bohrgestängelager, die Aufenthalts-, Sanitär- und Lagercontainer auf einem Großponton am Bohreintritt sein und die Separationsanlage, die Bohrspülungslager, die Zwischenlagerung des Bohrkleins sowie weitere Aufenthalts-, Sanitär- und Lagercontainer auf einem zweiten Ponton installiert werden. (...) Die beiden Pontons werden mit zwei Rohrleitungen verbunden, um die Bohrspülung hin und her zu pumpen. Zusätzlich muss eine Seilfähre eingerichtet werden, um Material zu transportieren.“ Außerdem wird ausgeführt, dass bei notwendigen Reparaturarbeiten in den nachfolgenden Jahren keine Rücksicht auf Seehunde, Rast- oder Brutvögel genommen werden kann.
Baustelle Inselnordseite: Barriere für Seevogelzug
Neben der geplanten Baustelle im Langeooger Rückseitenwad ist offenbar eine weitere Baustelle auf der Nordseite Langeoogs angedacht, um das Kabel in Richtung offener See fortzuführen. Hierbei soll ein Steg auf die Seeseite in die Brandungszone gebaut werden. Dabei ist anzumerken, dass auf Langeoog direkt hinter der Brandungszone bis zu 16.000 Trauerenten Melanitta nigra rasten, hiermit erreichen diese Flächen für diese Art ebenfalls internationale Bedeutung. Zudem wird die Brandungszone von tausenden Seevögeln auf ihrem Zug als Leitlinie genutzt. Exemplarisch können hier Sterntaucher Gavia stellata oder Ringelgänse Branta bernicla (beide wertgebend im Natura 2000-SPA „DE2210401“ mit der höchsten Kategorie A) genannt werden. Es besteht die Gefahr, dass ein Steg auf offene See eine Barrierewirkung entfalten würde.
gefährdung des Erhaltungszustandes auf Populationsebene und der ökologischen Funktionalität der Rastplätze des Natura 2000-SPA „DE2210401“: Begründete Zweifel an Ausweichmöglichkeit; sowie Betroffenheit wertgebender Brutvögel
Solche Großbaustellen, mit Großponton, arbeitenden Menschen, Bootsverkehr und Seilfähren, die vor allem die Süd- aber darüber hinaus auch noch die Nordseite betreffen, stellt eine erhebliche Störung für die betroffenen Arten, hier speziell Brachvögeln, dar. Die Störung und Verschlechterung der Rastgebiete bliebe im Zuge von Reparaturarbeiten (s.o.) langfristig bestehen. Die Abhängigkeit der Watvögel, insbesondere der Brachvögel, von ungestörten Rastplätzen wird auch in der Literatur hervorgehoben (Leyrer 2018, Südbeck 1999). Mit einer Störung von etwa 10% der Brachvögel (s.o.) sind nicht nur Individuen betroffen, sondern die gesamte Rastvogelpopulation des Natura 2000-SPA „DE2210401“ in ihrem Erhaltungszustand gefährdet. Da dieses Vogelschutzgebiet gleichzeitig eines der höchsten Rastvogelbestände dieser Art ganz Mitteleuropas umfasst, wird mit der Population des Vogelschutzgebietes, gleichzeitig auch die Population der Art in ihrem biogeographischen Verbreitungsgebiet gefährdet.
Nicht nur für Brachvögel und Trauerenten, auch für andere Arten besteht internationale und nationale Bedeutung. Besonders essentiell ist das Wattenmeer als Rastplatz für weitere Langstreckenzieher zwischen Afrika und Arkris, wie die drei mit der höchsten Kategorie A im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Pfuhlschnepfen Limosa lapponica, Knutt Calidris canutus und Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola. Dies wurde vielfach in der Literatur belegt und thematisiert, bspw.: „Die physiologischen (…) Höchstleistungen, die Watvögel (…) im Laufe ihres Lebens abrufen sind schlicht und ergreifend außerordentlich. Wenn man bedenkt, dass Watvögel vergleichsweise alt werden können und 20 Jahre alte Pfuhlschnepfen und Knutt keine Seltenheit sind, dann wird deutlich, wie erfolgreich ihre Globetrotter-Strategie eigentlich ist. Diesen Erfolg verdanken sie einem rigorosen Zeitplan, der das gesamte Jahr umfasst und den sie auch unbedingt einhalten müssen. Wenn auch nur zu einem Zeitpunkt etwas dazwischen kommt, kann das sowohl ihr eigenes Überleben als auch ihren Fortpflanzungserfolg gefährden. Einer der wichtigsten Faktoren, die maßgeblich über Erfolg und Misserfolg entscheiden, ist das Vorhandensein von ungestörten Rastplätzen, an denen die Vögel die benötigten Energievorräte anlegen können. Das Wattenmeer hat in diesem Zugsystem, welches in vielfacher Hinsicht „auf Kante genäht“ ist, somit eine zentrale Funktion und eine echte Weltverantwortung.“ (Leyrer 2018). U.a. für Brachvögel belegen Studien zudem eine hohe Rastplatztreue bei Rastplätzen und Territorialität auf den Nahrungsflächen (Schwemmer & Garthe 2016; van de Kam et al. 2004). Folglich bestehen begründete, massive Zweifel an der Ausweichmöglichkeit auf andere Nahrungsflächen und Hochwasserrastplätze. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche und langfristig bestehende Störung (wie eine Baustelle und auch späterer Betrieb zwingend mit sich bringt), die ökologische Funktionalität der Rastplätze von internationaler Bedeutung innerhalb des Natura 2000-SPA „DE2210401“ gefährdet. Denn zahlreiche der betroffenen, für das Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Arten, sind sowohl für ihr Überleben, als auch für die Reproduktion auf ungestörte Rastplätze angewiesen.
gem. Art. 6 Abs. 3,4 i.V.m. Art. 7 FFH-RL i.V.m. § 34 Abs. 5 BNatSchG darf das Vorhaben, wenn die ökologische Funktionalität des Natura 2000-SPA „DE2210401“ betroffen ist, nur dann umgesetzt werden, wenn ein alternatives und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse belegt werden kann und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Natura 2000-Kohärenz, also das Natura 2000-Schutzgebietssystem, (welches das Erreichen und Sichern eines guten Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen wertgebenden Arten in ihrem gesamten(!) biogeographischen Verbreitungsgebiet sicherstellen muss) auch trotz der Schädigung des betr. Natura 2000-Gebietes, nicht gefährdet wird.
Tatsächlich haben aber gleich mehrere Rastvogelpopulationen der hier betroffenen Watvogelarten bislang keinen guten Erhaltungszustand erreicht (van Roomen et al. 2025)
Hinreichende Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen kann es unmöglich geben, da die betroffenen Watvögel eine sehr hohe Rastplatztreue, sowie auch eine hohe Territorialität der Nahrungsgebiete aufweisen. Ein erzwungenes Ausweichen der betroffenen Rastvögel auf minder geeignete Gebiete muss zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen. Verschlechtern sich die Bedingungen am Rastplatz im Wattenmeer, bedeutet das in dem knapp kalkulierten System des Watvogelzugs, dass der Reproduktionserfolg im Brutgebiet gemindert wird (Carry-Over-Effekt) oder sogar das betroffene Individuum selbst nicht mehr überlebensfähig ist (vgl. Leyrer 2018).
Darüber hinaus kann eine Verschlechterung der Situation auch für Brutvögel nicht ausgeschlossen werden. Exemplarisch sei hier die im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebende Sumpfohreule Asio flammeus genannt, die in Deutschland in der Roten Liste als akut vom Aussterben bedroht aufgeführt ist und auf Höhe der geplanten Baustelle ihre letzten Brut- und Nahrungsgebiete auf Langeoog besetzt.
Konsequenz: Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig
Weil mehrere im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebende Arten durch den Bau und den Betrieb langfristig und erheblich gestört werden; weil sie im Gebiet internationale Bedeutung erreichen; weil die betroffenen Populationen in ihrem biogeographischen Verbreitungsgebiet durch die Störung gefährdet sind; weil ihre Standorte treue ein Ausweichen auf andere Flächen zweifelhaft macht und ein Ausweichen zudem mit Verschlechterung der Rastbedingungen einherginge, die sich langfristig auf die Population auswirkt; weil ökologische Funktionalität des Natura 2000-SPA „DE2210401“ beeinträchtigt wird: Aus allen diesen Gründen gibt es keinerlei Basis für die Annahme, dass die ökologische Funktionalität der Natura 2000-Gebiete im Wattenmeer (mit Rastvogelarten, wie bspw. dem Brachvogel; mit Brutvogelarten, wie bspw. der Sumpfohreule als Stellvertreter mehrerer betroffener, ebenfalls wertgebender Vogelarten) einschließlich des Natura 2000-SPA „DE2210401“, geschädigt werden könnte, ohne dass die Natura 2000-Kohärenz geschädigt würde.
Damit wird durch das Vorhaben nicht nur das Natura 2000-SPA „DE2210401“ geschädigt, sondern auch die Natura 2000-Kohärenz gefährdet.
Eine Gefährdung der Natura 2000-Kohärenz kann aber gem. Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL i.V.m. Art. 7 FFH-RL, umgesetzt in bundesdeutsches Recht in § 34 Abs. 5 BNatSchG, auch nicht durch ein alternatives und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse legitimiert werden. Das Bauvorhaben verstößt also in jedem Fall gegen EU Naturschutzrecht und ist somit nicht genehmigungsfähig.
Anhang 1: Literatur
Anhang 2: Fotos der Situation in Reichweite der geplanten Baustelle
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Umweltwissenschaftlerin Birte W.
Jan W.
Der erste Entwurf vom Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 von 2025 (nachfolgend NEP) sieht eine Trassenführung über Langeoog vor. Die betroffenen Flächen liegen mitten im Natura 2000-SPA „DE2210401“ - EU Vogelschutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“, sowie im Natura 2000-PSI/SAC „DE2306301“ - Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ in der am strengsten geschützten Zone 1. Eine Umsetzung des Vorhabens würde das Erhaltungsziel dieser Gebiete beeinträchtigen und damit in Niedersachsen Unionsrecht brechen, wie wir nachfolgend darlegen. Daher möchten wir dem NEP hiermit widersprechen.
Baustelle Inselsüdseite: Gefährdung von Vogelrastgebiet mit internationaler Bedeutung
Genau im Bereich der geplanten zwei Vorranggebiete liegen Rastplätze von internationaler und nationaler Bedeutung für mehrere im Natura 2000-SPA „DE2210401“ als wertgebend gelisteten Arten. Dies bedeutet, dass nach der Ramsar-Konvention mindestens 1% einer biogeographischen Population ein bestimmtes Gebiet als Rastplatz nutzt. Bei der hier betrachteten Maßnahme trifft das nicht nur auf das gesamte Natura 2000-SPA „DE2210401“ zu, nicht nur auf Langeoog als Ganzes oder auf die Zählstrecke im Südosten Langeoogs: Es trifft die genau auf Höhe der geplanten Baustelle rastenden Vogelbestände. Auch in der von den Bauvorhabensträgern beauftragten „Desktopstudie zur Bewertung von Trassenkorridoren in der deutschen Nordsee“ von 2019 wurde diese internationale Bedeutung herausgestellt. Es unterlag der Verantwortung des Autors dieser Stellungnahme, als hauptamtlicher Dünen- und Nationalparkwart in den Jahren 2008 bis 2015, die Anzahl der auf Langeoog rastenden Vögel zu erfassen, im Rahmen der internationalen zweiwöchentlichen Wasser- und Watvogelzählung.
Beispiel Brachvogel
Im Weiteren werden wir exemplarisch auf die hier rastenden, im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Brachvögel Numenius arquata eingehen (obwohl auch für andere wertgebende Arten internationale Bedeutung erreicht wird), weil sich die geplanten Vorranggebiete direkt bei einem der zwei wichtigsten Rastplätze des Brachvogels auf Langeoog befinden - und zwar bei dem bedeutenderen, an dem vom Autor zur Zeit des phänologischen Jahrespeaks (August bis Mitte September) häufig Schwärme mit 6.000-8.000 Brachvögeln gezählt wurden. Diese, in den Jahresberichten veröffentlichten Zahlen entsprechen fast 10% der Rastvogelpopulation (89.359) im Natura 2000-SPA „DE2210401“. Seit 2015 konnten wir kontinuierlich die fortgesetzte Nutzung in gleichbleibender Größenordnung feststellen, zuletzt im September 2024, als die angehängten Fotos aufgenommen wurden. Brachvögel ziehen bis zu 4.500 Kilometer in ihre russischen Brutgebiete (Schwemmer & Garthe 2016; Schwemmer et al. 2021). Es muss kritisch hervorgehoben werden, dass sie von allen im Langeooger Watten rastenden Vogelarten die größte Fluchtdistanz haben (eigene Erfahrung aus vieljähriger Zählerpraxis, bei WWZs sowohl auf Langeoog, wie auch auf Mellum, Spiekeroog, Borkum u. a., vgl. Südbeck 1999). Tatsächlich erklärt ihre hohe Empfindlichkeit vermutlich ihre Standortpräferenz: Unmittelbar im geplanten Vorranggebiet bietet ihnen eine Abbruchkante Sichtschutz gegenüber Spaziergängern und Radfahrern.
1 Höchste wertgebende Kategorie A
2 „Der Große Brachvogel ist von ungestörten Rastplätzen in der Nähe von nahrungsreichen Wategebieten abhängig (…). Zu Störquellen, wie z. B. Wege, Fahrwasser oder Windkraftanlagen an binnendeichs gelegenen Rastplätzen hält er häufig große Fluchtdistanzen ein.“ Südbeck, P. (1999)
In der von der TenneT Offshore GmbH 2019 vorgelegten Desktopstudie zur Bewertung von Trassenkorridoren wurde zum Bau folgendes ausgeführt: „Die Größe des eingesetzten Bohrgerätes hängt von der jeweiligen Bohrungslänge und der notwendigen, durch das Bohrgerät aufzubringenden Zugkraft ab. Das übliche Bohrgerät (...) wiegt zusammen mit dem Transportfahrzeug bis zu 60 t. (...) Die Bohreintrittsseite würde (...) auf einem Großponton aufgebaut. Im Wattenbereich muss (...) der Bereich bei Hochwasser mit flachgehenden Arbeitsbooten und Pontons erreichbar sein. (...) Bei kritischen Wasser tiefen besteht die Möglichkeit, die Geräte auf verschiedene Orte zu verteilen. Hierbei würde das Bohrgerät mit all seinen Aggregaten, das Bohrgestängelager, die Aufenthalts-, Sanitär- und Lagercontainer auf einem Großponton am Bohreintritt sein und die Separationsanlage, die Bohrspülungslager, die Zwischenlagerung des Bohrkleins sowie weitere Aufenthalts-, Sanitär- und Lagercontainer auf einem zweiten Ponton installiert werden. (...) Die beiden Pontons werden mit zwei Rohrleitungen verbunden, um die Bohrspülung hin und her zu pumpen. Zusätzlich muss eine Seilfähre eingerichtet werden, um Material zu transportieren.“ Außerdem wird ausgeführt, dass bei notwendigen Reparaturarbeiten in den nachfolgenden Jahren keine Rücksicht auf Seehunde, Rast- oder Brutvögel genommen werden kann.
Baustelle Inselnordseite: Barriere für Seevogelzug
Neben der geplanten Baustelle im Langeooger Rückseitenwad ist offenbar eine weitere Baustelle auf der Nordseite Langeoogs angedacht, um das Kabel in Richtung offener See fortzuführen. Hierbei soll ein Steg auf die Seeseite in die Brandungszone gebaut werden. Dabei ist anzumerken, dass auf Langeoog direkt hinter der Brandungszone bis zu 16.000 Trauerenten Melanitta nigra rasten, hiermit erreichen diese Flächen für diese Art ebenfalls internationale Bedeutung. Zudem wird die Brandungszone von tausenden Seevögeln auf ihrem Zug als Leitlinie genutzt. Exemplarisch können hier Sterntaucher Gavia stellata oder Ringelgänse Branta bernicla (beide wertgebend im Natura 2000-SPA „DE2210401“ mit der höchsten Kategorie A) genannt werden. Es besteht die Gefahr, dass ein Steg auf offene See eine Barrierewirkung entfalten würde.
gefährdung des Erhaltungszustandes auf Populationsebene und der ökologischen Funktionalität der Rastplätze des Natura 2000-SPA „DE2210401“: Begründete Zweifel an Ausweichmöglichkeit; sowie Betroffenheit wertgebender Brutvögel
Solche Großbaustellen, mit Großponton, arbeitenden Menschen, Bootsverkehr und Seilfähren, die vor allem die Süd- aber darüber hinaus auch noch die Nordseite betreffen, stellt eine erhebliche Störung für die betroffenen Arten, hier speziell Brachvögeln, dar. Die Störung und Verschlechterung der Rastgebiete bliebe im Zuge von Reparaturarbeiten (s.o.) langfristig bestehen. Die Abhängigkeit der Watvögel, insbesondere der Brachvögel, von ungestörten Rastplätzen wird auch in der Literatur hervorgehoben (Leyrer 2018, Südbeck 1999). Mit einer Störung von etwa 10% der Brachvögel (s.o.) sind nicht nur Individuen betroffen, sondern die gesamte Rastvogelpopulation des Natura 2000-SPA „DE2210401“ in ihrem Erhaltungszustand gefährdet. Da dieses Vogelschutzgebiet gleichzeitig eines der höchsten Rastvogelbestände dieser Art ganz Mitteleuropas umfasst, wird mit der Population des Vogelschutzgebietes, gleichzeitig auch die Population der Art in ihrem biogeographischen Verbreitungsgebiet gefährdet.
Nicht nur für Brachvögel und Trauerenten, auch für andere Arten besteht internationale und nationale Bedeutung. Besonders essentiell ist das Wattenmeer als Rastplatz für weitere Langstreckenzieher zwischen Afrika und Arkris, wie die drei mit der höchsten Kategorie A im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Pfuhlschnepfen Limosa lapponica, Knutt Calidris canutus und Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola. Dies wurde vielfach in der Literatur belegt und thematisiert, bspw.: „Die physiologischen (…) Höchstleistungen, die Watvögel (…) im Laufe ihres Lebens abrufen sind schlicht und ergreifend außerordentlich. Wenn man bedenkt, dass Watvögel vergleichsweise alt werden können und 20 Jahre alte Pfuhlschnepfen und Knutt keine Seltenheit sind, dann wird deutlich, wie erfolgreich ihre Globetrotter-Strategie eigentlich ist. Diesen Erfolg verdanken sie einem rigorosen Zeitplan, der das gesamte Jahr umfasst und den sie auch unbedingt einhalten müssen. Wenn auch nur zu einem Zeitpunkt etwas dazwischen kommt, kann das sowohl ihr eigenes Überleben als auch ihren Fortpflanzungserfolg gefährden. Einer der wichtigsten Faktoren, die maßgeblich über Erfolg und Misserfolg entscheiden, ist das Vorhandensein von ungestörten Rastplätzen, an denen die Vögel die benötigten Energievorräte anlegen können. Das Wattenmeer hat in diesem Zugsystem, welches in vielfacher Hinsicht „auf Kante genäht“ ist, somit eine zentrale Funktion und eine echte Weltverantwortung.“ (Leyrer 2018). U.a. für Brachvögel belegen Studien zudem eine hohe Rastplatztreue bei Rastplätzen und Territorialität auf den Nahrungsflächen (Schwemmer & Garthe 2016; van de Kam et al. 2004). Folglich bestehen begründete, massive Zweifel an der Ausweichmöglichkeit auf andere Nahrungsflächen und Hochwasserrastplätze. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche und langfristig bestehende Störung (wie eine Baustelle und auch späterer Betrieb zwingend mit sich bringt), die ökologische Funktionalität der Rastplätze von internationaler Bedeutung innerhalb des Natura 2000-SPA „DE2210401“ gefährdet. Denn zahlreiche der betroffenen, für das Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebenden Arten, sind sowohl für ihr Überleben, als auch für die Reproduktion auf ungestörte Rastplätze angewiesen.
gem. Art. 6 Abs. 3,4 i.V.m. Art. 7 FFH-RL i.V.m. § 34 Abs. 5 BNatSchG darf das Vorhaben, wenn die ökologische Funktionalität des Natura 2000-SPA „DE2210401“ betroffen ist, nur dann umgesetzt werden, wenn ein alternatives und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse belegt werden kann und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Natura 2000-Kohärenz, also das Natura 2000-Schutzgebietssystem, (welches das Erreichen und Sichern eines guten Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen wertgebenden Arten in ihrem gesamten(!) biogeographischen Verbreitungsgebiet sicherstellen muss) auch trotz der Schädigung des betr. Natura 2000-Gebietes, nicht gefährdet wird.
Tatsächlich haben aber gleich mehrere Rastvogelpopulationen der hier betroffenen Watvogelarten bislang keinen guten Erhaltungszustand erreicht (van Roomen et al. 2025)
Hinreichende Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen kann es unmöglich geben, da die betroffenen Watvögel eine sehr hohe Rastplatztreue, sowie auch eine hohe Territorialität der Nahrungsgebiete aufweisen. Ein erzwungenes Ausweichen der betroffenen Rastvögel auf minder geeignete Gebiete muss zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen. Verschlechtern sich die Bedingungen am Rastplatz im Wattenmeer, bedeutet das in dem knapp kalkulierten System des Watvogelzugs, dass der Reproduktionserfolg im Brutgebiet gemindert wird (Carry-Over-Effekt) oder sogar das betroffene Individuum selbst nicht mehr überlebensfähig ist (vgl. Leyrer 2018).
Darüber hinaus kann eine Verschlechterung der Situation auch für Brutvögel nicht ausgeschlossen werden. Exemplarisch sei hier die im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebende Sumpfohreule Asio flammeus genannt, die in Deutschland in der Roten Liste als akut vom Aussterben bedroht aufgeführt ist und auf Höhe der geplanten Baustelle ihre letzten Brut- und Nahrungsgebiete auf Langeoog besetzt.
Konsequenz: Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig
Weil mehrere im Natura 2000-SPA „DE2210401“ wertgebende Arten durch den Bau und den Betrieb langfristig und erheblich gestört werden; weil sie im Gebiet internationale Bedeutung erreichen; weil die betroffenen Populationen in ihrem biogeographischen Verbreitungsgebiet durch die Störung gefährdet sind; weil ihre Standorte treue ein Ausweichen auf andere Flächen zweifelhaft macht und ein Ausweichen zudem mit Verschlechterung der Rastbedingungen einherginge, die sich langfristig auf die Population auswirkt; weil ökologische Funktionalität des Natura 2000-SPA „DE2210401“ beeinträchtigt wird: Aus allen diesen Gründen gibt es keinerlei Basis für die Annahme, dass die ökologische Funktionalität der Natura 2000-Gebiete im Wattenmeer (mit Rastvogelarten, wie bspw. dem Brachvogel; mit Brutvogelarten, wie bspw. der Sumpfohreule als Stellvertreter mehrerer betroffener, ebenfalls wertgebender Vogelarten) einschließlich des Natura 2000-SPA „DE2210401“, geschädigt werden könnte, ohne dass die Natura 2000-Kohärenz geschädigt würde.
Damit wird durch das Vorhaben nicht nur das Natura 2000-SPA „DE2210401“ geschädigt, sondern auch die Natura 2000-Kohärenz gefährdet.
Eine Gefährdung der Natura 2000-Kohärenz kann aber gem. Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL i.V.m. Art. 7 FFH-RL, umgesetzt in bundesdeutsches Recht in § 34 Abs. 5 BNatSchG, auch nicht durch ein alternatives und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse legitimiert werden. Das Bauvorhaben verstößt also in jedem Fall gegen EU Naturschutzrecht und ist somit nicht genehmigungsfähig.
Anhang 1: Literatur
Anhang 2: Fotos der Situation in Reichweite der geplanten Baustelle
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Umweltwissenschaftlerin Birte W.
Jan W.